Aufenthalt bewilligt!
Von der Einladung bis zum Visum
P. Julien Vianney Slanon, Kamillianerpater aus Benin in Westafrika, erhielt Anfang 2013 von der österreichischen Provinz die offizielle Einladung, nach Österreich zu kommen und hier in der Krankenhausseelsorge mitzuarbeiten. Bis er dafür die Aufenthaltsbewilligung erhielt, „dauerte es fast ein ganzes Jahr“, erinnert sich P. Leonhard Gregotsch, Provinzial der Kamillianer. Um überhaupt den Antrag dafür stellen zu können, brauchte er zunächst einiges von der einladenden Provinz: die Erklärung, P. Slanon für die Dauer seines Aufenthaltes in Österreich unentgeltlich eine „ortsübliche Unterkunft“ zur Verfügung zu stellen, eine „alle Risiken“ abdeckende Krankenversicherung abgeschlossen zu haben, eine notariell beglaubigte Haftungserklärung der Provinz, für alle Unterhaltsmittel aufzukommen und für sämtliche Kosten zu haften. Als „Sonderfall unselbstständiger Erwerbstätigkeit“ war zudem eine Bestätigung von der Erzdiözese Wien nötig, dass P. Slanon nach der Einreise nach Österreich dort als Seelsorger tätig sein wird. Mit diesen Unterlagen, seinem Reisepass usw. musste P. Slanon zunächst nach Nigeria in die von Cotonou (Benin) 1.000 km entfernte Hauptstadt Abuja reisen, weil es in Benin keine österreichische Botschaft gibt. Für den Erhalt seines Visums brauchte er noch einmal einige Monate Geduld, weil er wegen einer Unterschrift hin und her geschickt und sein Führungszeugnis in Frage gestellt wurde. Mittlerweile gehört P. Slanon zur österreichischen Kamillianerprovinz und lernt Deutsch. Später wird er in der Krankenhauspastoral in Wien tätig sein.
P. Julien Vianney Slanon, Kamillianerpater aus Benin. Foto: Kamillianer
Sr. Mary Lince stammt aus Kerala in Indien, gehört seit 2004 den Marienschwestern vom Karmel an und ist zurzeit in Ausbildung zur Diplomierten Gesundheits- und Krankenschwester bei den Elisabethinen in Linz.
Foto: Marienschwestern vom Karmel
Mühsame Amtswege
Nicht immer dauert es so lange für die Aufenthaltsbewilligung. Manchmal ist es schon nach wenigen Monaten möglich. Ein Rundruf bei den Gemeinschaften, in denen Mitschwestern und -brüder aus Afrika, Asien und Lateinamerika leben, bestätigt allerdings, dass die Amtswege mitunter lang und mühsam sind. Das liege zum Teil an der Ausreisebehörde, zum Teil aber auch an manchen Beamten hierzulande in den Bezirkshauptmannschaften oder Magistraten. Einhelliger Tenor: Sich um Aufenthaltsbewilligungen zu kümmern, brauche viel Zeit und einen langen Atem – und sei nicht zuletzt auch manchmal mit hohen Kosten verbunden.
Wünschenswert: eine zentrale Anlaufstelle
Die meisten Mitbrüder aus anderen Kontinenten, insgesamt 12, hat derzeit die österreichische Provinz der Steyler Missionare. P. Josef Denkmayr, Provinzial der Steyler, beklagt, dass „die Gesetze immer wieder geändert wurden und dass es manchmal ganz unterschiedliche Auskünfte von Beamten gibt“. Entscheidend ist für ihn, dass „die Heimatprovinz des Mitbruders mit den Behörden zusammenarbeitet und die eigenen Mitbrüder gut begleitet“. Denn diese sind meist überfordert, wenn sie alleingelassen werden. Sie müssen sich oft zum ersten Mal im Leben um einen Pass bemühen, kennen sich, wenn sie vom Land kommen, in einer Millionenstadt nicht aus, sind es nicht gewöhnt, mit Behörden zu verhandeln etc. P. Denkmayr kennt auch ein Negativbeispiel: „Bei zwei indonesischen Mitbrüdern hat es so lange gedauert, bis sie eine Aufenthaltsbewilligung bekamen, dass sie schließlich nicht mehr gekommen sind.“ P. Denkmayr hat den Eindruck: „Jede Ordensgemeinschaft plagt sich mit den eigenen Anträgen. Es gibt wenig Erfahrungsaustausch innerhalb der Gemeinschaften.“ Zusammenarbeit der Orden, meint er, sei auch in diesem Bereich wichtig. Deshalb träumt er davon, bei den Ordensgemeinschaften eine zentrale Stelle zu haben, die sich hier in Österreich um die Aufenthaltsbewilligung von Ordensleuten außerhalb Europas kümmert. Es wäre damit allen geholfen.
[hw]