Syrien: Don Bosco Sozialwerk und weitere NGOs mit Appell an Politik
Das Don Bosco Sozialwerk fordert zusammen mit anderen NGOs Besonnenheit und Rechtssicherheit im Umgang mit der Lage in Syrien von der Bundesregierung. (c) Brigitte Sonnberger
Die jüngsten Forderungen von Bundeskanzler Nehammer und Innenminister Karner nach Überprüfung von Asylgewährungen, pauschaler Aussetzung von Asylverfahren und Vorbereitung von Rückführungen nach Syrien seien angesichts der aktuell unübersichtlichen Lage in Syrien irreführend, unsensibel und rechtlich nicht haltbar. Nach dem Sturz des brutalen Assad-Regimes sei Populismus fehl am Platz.
NGOs fordern Mindeststandards
„Verantwortungsvolle Politik bedeutet jetzt: Besonnenheit und robuster Einsatz für Rechtsstaatlichkeit“ fordern die insgesamt 15 Nichtregierungsorganisationen, darunter beispielsweise das Don Bosco Sozialwerk, die Diakonie, die Caritas, Amnesty International und SOS Balkanroute, die Bundesregierung dazu auf, die Verbreitung falscher Informationen zu unterlassen. Sie fordern vier Mindeststandards:
Keine Aberkennungsverfahren aufgrund der aktuell unübersichtlichen Lage
Angesichts der unklaren und sich ständig verändernden Situation in Syrien dürfe der Schutzstatus für syrische Geflüchtete weder aufgrund pauschaler Annahmen noch kurzfristiger politischer Überlegungen aberkannt werden und keine Aberkennungsverfahren eingeleitet werden. Der Sturz des Assad-Regimes und die unsichere Herrschaft islamistischer Milizen machen es unmöglich, die Lage in einer für ein rechtsstaatliches Verfahren notwendigen Art und Weise zu bewerten. Asylverfahren und Schutzstatus müssen auf Grundlage konkreter, verlässlicher Informationen und einer detaillierten Prüfung des Einzelfalls fortgeführt werden.
Pauschale Aussetzung von Verfahren unzulässig und nicht möglich
Da derzeit keine belastbaren Informationen zur Lage in Syrien verfügbar sind, sei vertretbar, dass bis zu deren Vorliegen mit Entscheidungen zugewartet wird. Eine pauschale Aussetzung von Verfahren sei jedoch rechtlich unzulässig, die grundsätzliche Pflicht der Behörde zur Erledigung von Anträgen binnen sechs Monaten bleibe unberührt.
Klare Kriterien für den Familiennachzug
Politische Maßnahmen dürfen den Familiennachzug nicht blockieren. Jede Entscheidung über den Familiennachzug müsse auf der Grundlage der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und nicht aufgrund populistischer Forderungen getroffen werden. Der Familiennachzug dürfe nicht pauschal ausgeschlossen werden, basierend auf einer nicht fundierten Einschätzung der Lage in Syrien.
Keine Abschiebungen in ein unsicheres Syrien
Abschiebungen nach Syrien seien aufgrund der gefährlichen und unübersichtlichen Lage jedenfalls unmöglich und unzulässig. Die EU-Kommission habe klar festgestellt, dass die Bedingungen für eine sichere Rückkehr nach Syrien derzeit nicht gegeben sind. Die NGOs fordern daher, keine Unsicherheit zu schüren, indem rechtlich unzulässige Rückführungen angekündigt werden.
Neben dem Don Bosco Sozialwerk wird der Appell von SOS Balkanroute, der Flüchtlingshilfe Doro Blancke, der Diakonie, SOS Mitmensch, FLUCHTpunkt, Tralalobe, dem Integrationshaus, der Asylkoordination Österreich, der Volkshilfe Österreich, Amnesty International, der Queer Base, dem Flüchtlingsprojekt Ute Bock, der Caritas und ZEBRA, dem Zentrum für interkulturelle Beratung und Therapie, getragen.