Erleichterte Regeln für Gottesdienste ab 29. Mai
Die neue Lockerungen bringen mehr Teilnehmer bei kirchlichen Feierlichkeiten und den Wegfall der 10-Quadratmeter-Regel. (c) canva
Die veröffentlichten Vorgaben der Bischöfe geschehen "im Wissen um die gebotene Verantwortung, die wir weiterhin füreinander haben", wird in der Rahmenordnung grundsätzlich festgehalten. "Weitere Anpassungen werden gemäß dem Verlauf der Pandemie erfolgen." "Gläubige, die aus gesundheitlichen Gründen Bedenken haben oder verunsichert sind, bleiben bis auf weiteres von der Sonntagspflicht entbunden", wird von den Bischöfen betont. "Für das Beten und Feiern zu Hause gibt es weiterhin verschiedene Hilfen und Angebote."
Eine der wichtigsten Lockerung ist der Wegfall der 10-Quadratmeter Regel im Gotteshaus.
Weiterhin nur Handkommunion
Vorgeschrieben ist weiterhin ein Mindestabstand von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt. Für das Betreten und Verlassen von Kirchenräumen sowie für das Bewegen innerhalb der Kirchenräume (Gang zur Kommunion) ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben (ausgenommen Kinder bis zum sechsten Lebensjahr).
Detaillierte und geänderte Regeln gibt es für den Empfang der Kommunion: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Nach dem "Herr, ich bin nicht würdig" kann der Zelebrant nun laut die Worte sprechen: "Der Leib Christi". Die Gläubigen antworten gemeinsam mit "Amen". Diese Worte entfallen jedenfalls weiterhin beim unmittelbaren Akt der Kommunionspendung.
Nachdem der Zelebrant selbst kommuniziert hat, muss er vor der Kommunionspendung den Mund-Nasen-Schutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Es ist nur Handkommunion möglich. Das Tragen des Mund-Nasen-Schutz beim Kommuniongang ist nicht mehr verpflichtend, allerdings muss ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten.
Hygiene
Die schon bisher bestehenden Hygienevorschriften gelten im Wesentlichen auch weiterhin. Beim Kircheneingang sollen Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, Flächen und Gegenstände, die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt bzw. desinfiziert werden, ein "Willkommensdienst" (Ordner) soll auf die Einhaltung der Bestimmungen achten.
Die Weihwasserbecken bleiben weiterhin leer. Die Kirchen sollen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden, die Körbchen für die Kollekte werden nicht durch die Bankreihen gereicht, sondern etwa am Kirchenausgang bereit gestellt.
Gesang und Friedensgruß
Hieß es bisher, dass das gemeinsame laute Beten und Singen "auf ein Minimum zu reduzieren" sei, so wird nun die Formulierung verwendet, dass beides "gering zu halten" ist. Der Friedensgruß bleibt ein "gegenseitiges Anblicken und Zuneigen".
Gottesdienste unter freiem Himmel
Die bisherige Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes fällt weg, dafür ist der Mindestabstand von einem Meter für Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einzuhalten - auch bei Prozessionen und Bittgängen.
Beschränkungen gibt es weiterhin beim gemeinsamen Singen und Beten. Diese "bleiben wie im Kirchenraum derzeit noch stark eingeschränkt". Lockerungen gibt es bei der musikalischen Gestaltung: Hier "können eine Musikkapelle, ein Chor und verschiedene Ensembles beitragen. Die dafür geltenden rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Ein entsprechend größerer Abstand zueinander und zur feiernden Gemeinde ist einzuhalten."
Um ein Streuungsrisiko möglichst gering zu halten, sollen überregionale "Großveranstaltungen' mit Gästen aus anderen Regionen" vermieden werden.
Fronleichnam bleibt in schlichter Form
Weil die neuen Gottesdienst-Regeln auch für das Hochfest Fronleichnam am11. Juni gelten, "kann die übliche feierliche Form der Prozession so in diesem Jahr nicht stattfinden", wird in der adaptierten Rahmenordnung erneut festgehalten.
Erleichterungen gibt es bei der musikalischen Gestaltung, wo jetzt "eine Musikkapelle, ein Chor und verschiedene Ensembles" zulässig sind.
"Bei günstigem Wetter ist es möglich, dass die Eucharistie unter freiem Himmel gefeiert wird. Findet die Messe unweit der Kirche statt, kann anschließend das Allerheiligste in einfacher Form dorthin übertragen werden", heißt es weiter verdeutlichend. Sollte eine Prozession mit möglichst nur einer Statio geplant sein, dann nur in schlichter Form und unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen.
Lockerungen bei Taufen, Hochzeiten und Begräbnissen
Erstkommunion und Firmung finden bis auf Weiteres nicht statt, sondern werden jeweils nach diözesanen Regelungen verschoben.
Eine deutliche Lockerung gibt es hingegen bei kirchlichen Trauungen. Die Teilnehmerzahl ist nun nicht mehr auf den "engsten Familienkreis" beschränkt. Es dürfen bis maximal 100 Personen teilnehmen.
Auch für Begräbnisse am Friedhof gilt nun die maximale Teilnehmerzahl von 100 Personen. Für Gottesdienste davor oder danach in einer Aufbahrungshalle oder Kirche gelten die entsprechenden Regeln der Rahmenordnung.
Keine zahlenmäßigen Beschränkungen gibt es mehr für Taufen. Die Rahmenordnung enthält zum Taufritus einige Regeln zum Schutz des Kindes und der Beteiligten. So ist beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung ein Mund-Nasen-Schutz für den Priester bzw. Diakon verpflichtend, um besonders auch beim Sprechen die Gefahr einer Tröpfcheninfektion zu reduzieren.
Beichte und Krankenkommunion
Keine neuen Änderungen gibt es hinsichtlich der Beichte. Diese kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem die gebotenen Abstände (mindestens zwei Meter) gewahrt bleiben können.
Bei der Krankenkommunion außerhalb von Krankenhäusern hat der Spender wie bisher einen Mund-Nasen-Schutz zu verwenden und bei den Gebeten den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Da es sich hier in der Regel um die Mundkommunion handelt, ist für die Kommunionspendung ein Einweghandschuh zu verwenden. Die Verwendung eines Einweghandschuhs gilt auch für die Spendung der Krankensalbung.
Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ab 29. Mai ersetzt die beiden bisher erlassenen Regelwerke. Die neuen Richtlinien sind abrufbar unter: www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung
Quelle: Kathpress, Corona Rahmenordnung der BiKo
[elisabeth mayr]