Kirchenrechtler Stephan Haering OSB überraschend gestorben
P. Stephan Haering OSB nahm am 5. Oktober an der Tagung der ARGE Ordensarchive teil. (c) Magdalena Schauer-Burkart
P. Stephan Haering referierte am 5. Oktober auf der Jahrestagung der ARGE Ordensarchive zum Thema: "Krisen und Ordensarchive. Anmerkungen und Hinweise aus kanonistischer Sicht." (Link zum Vortrag in MiKO Nr. 5_2020)
Karin Mayer, Bereichsleiterin für Kultur und Dokumentation der Österreichischen Ordenskonferenz würdigt den Verstorbenen: "Wir verlieren mit Stephan Haering einen großartigen Kirchen- und Ordenshistoriker. Sein Tod ist ein Verlust einer bedeutenden intellektuellen und wissenschaftlichen Persönlichkeit. Er war für unsere Arbeitsgemeinschaft der Ordensarchive in Österreich nicht nur ein wertvoller Gesprächspartner, wir haben ihn auch als Mensch mit seinem wachen, kritischen und freundlichen Geist sehr geschätzt."
Das Minimum an Liebe
Haering gehörte dem Benediktinerorden seit 1978 an und wurde 1984 zum Priester geweiht. Jura habe ihn schon immer interessiert, zitiert ihn seine Abtei auf ihrer Webseite: "Wenn ich mich nicht fürs Kloster entschieden hätte, wäre ich wohl Rechtsanwalt geworden", so Haering. Dabei sei das Recht kein Gegensatz zur christlichen Nächstenliebe, sondern vielmehr Schutz für den Schwächeren und "das Minimum an Liebe", das Menschen geschuldet sei. Sein dem Johannes-Evangelium entnommener Primiz-Spruch war "Ich nenne euch nicht mehr Knechte, sondern Freunde".
Der Benediktiner war zunächst von 1997 bis 2001 Professor für Kirchenrecht in Würzburg. 2001 wurde er auf den Lehrstuhl für Kirchenrecht, insbesondere Verwaltungsrecht sowie Kirchliche Rechtsgeschichte an der LMU München berufen, den er bis zu seinem Tod innehatte.
Internationales Aushängeschild
Haering gehörte zu den renommiertesten Kanonisten Deutschlands und wirkte auch international. 2005 wurde er von Papst Benedikt XVI. zum Mitarbeiter des Sondersekretariats für die XI. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode berufen. Er war Richter am Erzbischöflichen Konsistorium und Metropolitangericht München, Berater der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Mitglied der Arbeitsgruppe Kirchenrecht der DBK und geschäftsführender Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift "Archiv für katholisches Kirchenrecht". Als Mitherausgeber des "Handbuchs des katholischen Kirchenrechts" verantwortete er einen der bedeutendsten Kommentare zum Codex Iuris Canonici (CIC) mit. Noch vor zwei Wochen hatte er gegenüber katholisch.de in einem Interview die jüngsten Änderungen des CIC durch Papst Franziskus eingeordnet.
Quelle: katholisch.de
[martin gsellmann]