11. Januar 2021
"Das Werk" erhielt Recht im Verfahren gegen ARTE Geie
Nach der Ausstrahlung der Fernsehsendung hatte ein Priester der Gemeinschaft "Das Werk" eine einstweilige Verfügung gegen die Fernsehanstallt beim Landesgericht Hamburg erwirkt. Am 5.8.2019 wurde diese mit Urteil bestätigt.
Das Oberlandesgericht Hamburg wies die von ARTE eingelegte Berufung mit Urteil vom 6.10.2020 bis auf einen Punkt, in dem es von einer zulässigen Meinungsäußerung ausging, zurück. Die Fernsehanstalt ARTE Geie hat das vom Oberlandesgericht bestätigte Verbot mittlerweile vollumfänglich als endgültig anerkannt.
[magdalena schauer-burkart]