Corona-Impfpflicht für alle Neueintritte in den Wiener Ordensspitälern
Wer zukünftig in einem der Wiener Ordensspitäler - wie im Orthopädischen Spital Speising arbeiten möchte - benötigt eine Corona-Impfung. (c) Bwag
Die Voraussetzung für dieses konsequente Vorgehen sei allerdings, dass künftig ausreichend Vakzine zur Verfügung stehen. Von der Impfpflicht betroffen seien nicht nur alle neuen Ärztinnen, Ärzte und Pflegepersonen, sondern das gesamte neu eintretende Personal. Greher: "Wir haben als Krankenhäuser eine besonders hohe Verantwortung unseren Patientinnen und Patienten und unseren Mitarbeitenden gegenüber, und wollen das Corona-Infektionsrisiko für alle durch die neue Regelung möglichst auf null reduzieren".
Bereits beim Eintrittsprozedere werde der Impfstatus bzw. die Impfbereitschaft der neuen Mitarbeitenden erhoben. Kommt ein neuer Mitarbeiter oder eine neue Mitarbeiterin trotz gegebener Zustimmung wider Erwarten der Impfpflicht nicht nach, werde die Probezeit beendet.
"Bei den bestehenden Mitarbeitenden haben wir uns seit der Verfügbarkeit von Corona-Impfstoffen erfolgreich bemüht, durch eine intensive Aufklärungsarbeit die Impfbereitschaft und Impfquote ständig zu erhöhen", so Greher: "Die Einführung der Impfpflicht für neue Mitarbeitende ist der konsequente nächste Schritt." Für eine generelle Impfpflicht für alle Mitarbeitenden der Ordensspitäler fehle die gesetzliche Grundlage.
Die sieben Wiener Ordensspitäler
Barmherzige Brüder Krankenhaus Wien
Barmherzige Schwestern Krankenhaus Wien
Franziskus Spital der Elisabethinen und Hartmannschwestern
Orthopädisches Spital Speising
Herz-Jesu-Krankenhaus
St. Josef Krankenhaus
Krankenhaus Göttlicher Heiland
[elisabeth mayr]