Opferschutz-Rahmenordnung wurde aktualisiert
Die aktualisierte Rahmenordnung wurde in intensiver Zusammenarbeit von Ordenskonferenz und Bischofskonferenz überarbeitet. Einige Abläufe wurden auf Basis der Erfahrungen der vergangenen Jahre etwas modifiziert, um eine für alle Beteiligten - Betroffene, Beschuldigte bzw. kirchliche Obere - bestmögliche Lösung zu finden. So wurden die Möglichkeiten, genaue Überprüfungen durchzuführen, erweitert. Andererseits können Verfahren, wenn dies im Interesse der Betroffenen (also der Opfer) ist, auch abgekürzt werden. Neu eingerichtet wird von der Österreichischen Ordenskonferenz und der Bischofskonferenz zudem ein gemeinsamer "Beirat Opferschutz".
Die in der Rahmenordnung enthaltene Verfahrensordnung regelt das Zusammenwirken verschiedener kirchlicher Einrichtungen: Neben den diözesanen Ombudsstellen als Erstanlaufstellen für Betroffene sind es die Diözesankommissionen, die Verdachtsfällen nachgehen und den Bischof, Ordinarius oder die Höheren Oberen und Oberinnen der Orden bei der Entscheidung beraten. Auch die Ordensverantwortlichen sind in genau geregelter Form in das Verfahren einbezogen. Über finanzielle Hilfe und Therapiekosten entscheidet die "Unabhängige Opferschutzkommission" unter dem Vorsitz von Waltraud Klasnic. Die Auszahlung der Mittel erfolgt über die kirchliche "Stiftung Opferschutz". Die Verfahrensordnung regelt neben der Hilfe für Opfer auch die Vorgangsweise bei Beschuldigten sowohl hinsichtlich eines kirchenrechtlichen als auch eines staatlichen Strafverfahrens.
Die Rahmenordnung wurde in der Vollversammlung der Österreichischen Ordenskonferenz am 10. Mai und in der Sommervollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz von 14. bis 16. Juni beschlossen und tritt mit 1. September 2021 in Kraft.
Großer Wert auf Prävention
Neben der ausführlichen Verfahrensordnung wird in der Rahmenordnung auch großer Wert auf die Prävention gelegt, wofür vor allem die in jeder Diözese eingerichteten Stabsstellen für Prävention von Missbrauch und Gewalt zuständig sind. Auch die Orden intensivieren ihre Präventionsbemühungen mit eigenen Beauftragten und Schulungen für die einzelnen Ordensgemeinschaften und deren Einrichtungen.
Dass der Präventionsbereich ständig weiterentwickelt wird, zeigt sich u.a. daran, dass derzeit detaillierte Bestimmungen für die lokale, regionale und diözesanübergreifende Kinder- und Jugendarbeit erarbeitet werden. Diese werden demnächst gesondert von der Bischofskonferenz und der Ordenskonferenz erlassen. Als neue Formen von Missbrauch bzw. Gewalt wird in der Rahmenordnung nun auch "Spirituelle Gewalt" sowie Gewalt in digitalen Medien thematisiert.
Unabhängige Opferschutzkommission
Seit 2010 hat die Unabhängige Opferschutzkommission 2.515 Fälle zugunsten von Betroffenen entschieden. Mit Stand vom 31. Mai 2021 sind 140 Fälle noch in Bearbeitung. Die Kirche hat alle Entscheidungen der Opferschutzkommission akzeptiert und umgesetzt. Den Betroffenen wurden bisher in Summe 32,7 Mio. Euro zuerkannt, davon 25,9 Mio. Euro als Finanzhilfen und 6,8 Mio. Euro für Therapien. Bis zu 70 Prozent der Zahlungen werden von Ordensgemeinschaften geleistet.
Die meisten Vorfälle sind rechtlich verjährt und haben sich hauptsächlich in den 1960er- und 1970er-Jahren ereignet. 51,2 Prozent der Fälle sind vor 1970 geschehen, 32,3 Prozent in den 1970er-Jahren, 10,6 Prozent in den 1980er-Jahren, 4,1 Prozent in den 1990er-Jahren und 1,3 Prozent seit 2000. 0,5 Prozent der Fälle sind noch nicht zeitlich zugeordnet.
Die überarbeitet Rahmenordnung sowie weitere Informationen dazu sind zu finden unter: www.ombudsstellen.at