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04. November 2022

Novellierte Musterarchiv- und Benützungsordnung

Ein Archiv zu betreuen und zu verwalten bedeutet nicht nur für die Erschließung der Bestände zu sorgen, sondern das Wissen auch nutzbar zu machen und der wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung stellen zu können. Die Basis der archivischen Tätigkeit regelt die Archiv- und Benützungsordnung, welche ab sofort in aktualisierter Form als Handreichung zur Verfügung steht.

Das Archiv erfüllt in erster Linie rechtliche, historische und pastorale Zwecke. Als Gedächtnisort dokumentiert es die Tätigkeiten der Ordensgemeinschaft und schafft Transparenz und Nachvollziehbarkeit in Bezug auf das Wirken der Orden. In weiterer Folge unterstützt das Archiv mit seinen Beständen auch die kirchliche Bildungsarbeit und die Forschung.

Eine Archiv- und Benützungordnung sollte Basis eines jeden Archives sein und von der Ordensleitung erlassen werden. Sie beinhaltet neben der Definition der Aufgaben einer Archivarin/eines Archivars sowie die Auflistung der archivwürdigen Unterlagen auch Vorgaben zur Benützung des Archivs. Ergänzend dazu stellt die Benützungsordnung klare Regelungen auf, wie mit den "historischen Schätzen" im Archiv gehandhabt werden soll.

(c) ÖOK/Elisabeth Mayr-Wimmer

Am 1. Juni 2021 trat die neue kirchliche Archivordnung Österreich (KAO-Ö) mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz in Kraft. Dies nahm die ARGE Ordensarchive Österreichs als Anlass, die als kostenloser Download zur Verfügung stehende Musterarchiv- und Benützungsordnung zu aktualisieren und juristisch zu prüfen.

Die Musterarchiv- und Benützungsordnung steht per Download in unserem Servicebereich zur Verfügung.

[Iris Forster, Referentin für Archive im Bereich Kultur und Dokumentation]

 

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