780 Jahre Privilegien für den Deutschen Orden in Österreich
Die Grundlagen des Deutschen Ordens in Österreich und damit seiner hiesigen Ballei (Provinz) stehen im Zusammenhang mit den Kontakten zuden Babenbergerherzögen, die in die Ursprungszeit des Ordens zurückführen. Intensiver wurde die Kreuzzugsbekanntschaft zwischen dem 4. Ordensmeister Hermann von Salza und Herzog Leopold VI. von Österreich, urkundlich belegt ab 1210. Leopold trat als großer Förderer des Ordens in Palästina, v.a. um Akkon, auf. Als Wohltäter gedachten die Brüder auch einstmals seines Todestages, wie die Einträge in früheren Ordensnekrologen belegen. Mit konkreten Gebietsschenkungen in Österreich und der Steiermark hielt sich Leopold aber zurück. Möglich, dass er die Aufgaben des Ordens nicht in den eigenen Ländern sah, oder aber das Abenteuer im Burzenland (von 1211 bis 1225 Siedlungsgebiet des Deutschen Ordens im heutigen Rumänien) mit dem Ungarnkönig Andreas II. ihn davon abhielt. Mit seinem Sohn und Nachfolger Friedrich II. „dem Streitbaren“ konnte der Orden an eine Vertiefung der Beziehungen denken.
Das vor 780 Jahren ausgestellte und heute im Wiener Deutschordenszentralarchiv aufbewahrte Diplom vom 25. Dezember 1239 hat wohl mit der Zeit etwas gelitten und weist leider nur mehr die Seidenfäden auf, die einst das Siegel Friedrichs trugen. Die zeitgenössische rückseitige Aufschrift nennt als Inhalt das Privilegium ducis Friderici pro libertate nostra anno 1240, drei spätere Archivvermerke zeigen dessen lange Überlieferungsgeschichte. Als Aussteller tritt Herzog Friedrich II. auf, der seit 1230 nicht nur Herzog von Österreich, sondern auch der Steiermark war. Als letzter Regent aus dem Haus der Babenberger ist er im Kapitelsaal des Zisterzienserklosters Stift Heiligenkreuz im Wienerwald bestattet.
Abb. 1: Herzog Friedrich II. privilegiert den Deutschen Orden in seinen Ländern.
Steuerbefreiungen und eigener Rechtsbezirk für den Deutschen Orden
Den Inhalt der Urkunde bilden Privilegien und Freiheiten in Österreich, die den „Brüdern des Hospitals St. Mariens der Deutschen in Jerusalem“, wie der Deutsche Orden damals bezeichnet wurde, zugutekommen sollten. Diese sind auf Basis der Verdienste zu sehen (suis exigentibus meritis), die sich jene bereits vor dem Heiligen Stuhl und dem Reich erworben hätten. Wie um diese Zeit gelegentlich vorkommend, ist auch hier sowohl von den fratribus hospitalis als auch von ordini et fratribus eiusdem die Rede. Bestätigt bis in alle Ewigkeit werden zunächst jene Privilegien, welche bereits sein Vater Leopold VI. dem Orden zugestanden hatte. Begriffsgeschichtlich ist darauf hinzuweisen, dass der libertas-Begriff grundsätzlich kein eindeutiger Rechtsterminus ist, im vorliegenden Fall jedenfalls einen emanzipatorischen Ausdruck im Sinne einer teilweisen Lösung von herrschaftlichen Eingriffsmöglichkeiten meint und als Gnadengewährung zu sehen ist (Damus […] talem gratiam libertatem). Im Zusammenhang mit Immunität (emunitates et libertates) ist etwa der von weltlichen Richtern gefreite Rechtsbezirk gemeint, der dem Orden nun zugestanden wurde. Inhaltlich konkret räumt Friedrich den Deutschordenshäusern das Asylrecht ein, befreit alle Häuser, Brüder und sonstigen zugehörigen Personen von Abgaben und Dienstleistungen und gesteht dem Orden eine eigene niedere Gerichtsbarkeit über sie zu. Aufgrund der treuen Dienste der Ordensbrüder für seinen Vater (semper magis familiares […] exstiterunt) und für ihn selbst gewährt ihnen Friedrich das Recht, ihren Wein in Österreich und der Steiermark abgaben- und zollfrei auszuschenken bzw. zu verkaufen. Außerdem erlaubt er das Sammeln von Gütern des täglichen Bedarfs sowie Gold und Silber für die Tätigkeiten im Hl. Land (pro subsidio terre sancte). Zu diesem Zweck gewährt er dem Orden auch vollständige Steuerfreiheit (sua bona […] sine theloneis […] deducant libere et quiete) und wiederholt auch die oben bereits ausgesprochene allgemeine Befreiung.
Netzwerke im frühen 13. Jahrhundert: Die Zeugenliste der Urkunde von 1239
Ein vergleichender Blick auf die Zeugenliste lässt einen guten Teil der frühen Besitzgeschichte des Ordens in Österreich nachzeichnen: In die Zeit der ersten Schenkungen führt der Zeuge Friedrich (IV.) von Pettau (heute Ptuj in Slowenien), der in unserer Urkunde von 1239 mit seinem Bruder an vorletzter Stelle gereiht steht. Dieser Friedrich (IV.) erneuerte bereits 1222 die Schenkung seines gleichnamigen Vaters an den Orden in Großsonntag (heute Velika Nedelja in Slowenien), in Erinnerung an dessen angeblich am Ostersonntag des Jahres 1199 errungenen Sieg über die Ungarn. Am 8. Juli 1235 überträgt jener Friedrich (IV.) selbst das Patronatsrecht über die Kirche zu Großsonntag, am 15. Juli die dortigen Vogteirechte, an den Orden. Dieser Friedrich (IV.) von Pettau ist aber nicht nur Zeuge unserer vorliegenden Urkunde von 1239, sondern bereits einer anderen wichtigen Urkunde für die Ballei Österreich: Als Erstgereihter bezeugt er die Schenkung Herzog Friedrichs vom 28. Oktober 1233 in Graz, mit welcher der Babenberger ein der hl. Kunigunde geweihtes Gotteshaus (der Vorläuferbau der heutigen Leechkirche) und verschiedene Dörfer bzw. Rechte und Freiheiten dem Orden übertrug. Bis in das 20. Jh. reicht diese Besitzgeschichte in der Steiermark, welche die einige Jahre darauf gegründete Ballei Österreich aufzuweisen hat.
Ein nächster Zeuge in unserer Urkunde von 1239 ist der erstgereihte Heinrich, in den Jahren 1231 bis 1243 Bischof von Seckau. Er galt als Vertrauter Herzog Friedrichs und als Vermittler zwischen dem Babenbergerherzog und dem Stauferkaiser. Dass er in dieser Urkunde von 1239 auftaucht, lässt auch eine reichspolitische Bewandtnis des darin verhandelten Rechtsakts vermuten: 1239 ist das Jahr, in dem Friedrich der Streitbare vom Gegner zum Parteigänger des Kaisers umschwenkte, wovon natürlich auch der staufernahe Deutsche Orden profitierte. Bischof Heinrich bezeugt ferner noch die Bestätigung des Salzburger Erzbischofs Eberhard [von Regensberg] über die oben bereits zitierte Schenkung der Kirche in Großsonntag vom 26. Januar 1236 sowie eine weitere wichtige Rechtshandlung für die Ballei Österreich: Die Übertragung der Patronatsrechte in Gumpoldskirchen durch Friedrich den Streitbaren vom 31. Juli 1241.
Ein dritter zu nennender Zeuge ist Konrad Graf von Hardeck. Er taucht nicht nur in unserer Urkunde von 1239, sondern auch in der zuletzt genannten von 1241 für Gumpoldskirchen auf. Auch eine dritte, für die Ballei Österreich sehr wichtige Urkunde bezeugt er: Jene von Kaiser Friedrich II. von Februar 1237, in welcher der Staufer den Orden in seinen besonderen Schutz nimmt, ihn von der niederen Gerichtsbarkeit sowie von allen Abgaben und Zöllen für Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs in Österreich, in der Steiermark und in Krain befreit. Übrigens lässt sich hier 1237 auch wieder der oben genannte Friedrich (IV.) von Pettau ausfindig machen, der natürlich nachrangig zu anderen illustren Zeugen wie König Wenzel von Böhmen oder dem Patriarchen von Aquileia steht. Diese Prominenz kann wohl als Beleg für die staufische Gesinnung sowie das hohe Ansehen des Ordens stehen, welches dieser zu jener Zeit am Kaiserhof genoss. Diese kaiserliche Urkunde von 1237 ist übrigens als ein Vorläufer unserer vorliegenden von 1239 zu sehen, wo ja von sacro imperio […] multorum privilegiorum gaudeant libertate die Rede ist. Den Anfang machte der Kaiser, dann folgte der Landesherr.
Die Privilegierungen vom 25. Dezember 1239 für den Orden in Österreich sind also neben den Kontakten des in jenem Jahr verstorbenen Ordensmeisters Hermann von Salza auch auf die Konstellationen der Reichspolitik der Babenberger sowie auch der Kreuzzugsaktivitäten des Ordens zurückzuführen, der dafür den nötigen materiellen Rückhalt in Europa benötigte. Biblisch überhöht könnte man auch mit Kohelet 3,1 sagen: „Alles hat seine Stunde.“ Vielleicht ist es bei allem Engagement des aufstrebenden Deutschen Ordens der Kreuzzugsepoche einfach dafür auch in Österreich an der Zeit gewesen. Die Ironie des Anlasses mag es aber einfach als ein Weihnachtsgeschenk sehen!
Abb. 2: Rückseitige Kanzlei- bzw. Archivvermerke
Urkunden am online-Urkundenportal monasterium.net einsehbar
Dieses Privileg ist - ebenso wie viele andere Urkunden aus dem Deutschordens-Zentralarchiv - seit 2009 im Online-Urkundenportal monasterium.net einsehbar. https://www.monasterium.net/mom/AT-DOZA/Urkunden/252/charter
[Text: Bernhard Huber, Deutschordenszentralarchiv Wien, Fotos: Deutschordenszentralarchiv Wien]
Literaturempfehlungen:
Die Urkunden des Deutschordens-Zentralarchivs. Regesten, nach dem Ms. von Marian Tumler, hg. v. Udo Arnold, Teilband 1: 1122-Januar 1313, Marburg 2007 (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens, 60/I).
Militzer, Klaus: Die Entstehung der Deutschordensballeien im Deutschen Reich, Bonn-Bad Godesberg 1970 (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens, 16), S. 63-69
Mlinar, Janez: Der Deutsche Orden und seine pastorale Tätigkeit in der Ballei Österreich bis zur Krise im 16. Jahrhundert, in: Ordines Militares Band XXIV (2019), S. 219-233 (Anm.: Die Beiträge der Reihe „Ordines Militares“ sind auch online unter https://apcz.umk.pl/czasopisma/index.php/OM zu finden.
Wojtecki, Dieter: Die Babenberger und der Deutsche Orden, in: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, LXXXVII (1979), 3. und 4. Heft, S. 316-336.