Die kirchlichen Archive erfüllen rechtliche, historische und pastorale Zwecke. Dies hat die "Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der Kirche" in ihrem Text "Die pastorale Funktion der kirchlichen Archive" im Schreiben vom 2. Februar 1997 festgehalten. Auf Deutsch veröffentlicht wurde der Text in den Arbeitshilfen 142, hg. v. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz , Bonn 1998.
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