Klostergrundherrschaften am Beispiel der Abtei St. Peter
Vortrag beim Chronistenseminar am 23. November 2015 im Salzburger Landesarchiv, veranstaltet vom Salzburger Bildungswerk in Zusammenarbeit mit dem Salzburger Landesarchiv (überarbeitete Version vom September 2016)
Der vorliegende Beitrag soll einen knappen landes- und quellenkundlichen Überblick zum Thema „Klostergrundherrschaft St. Peter“ vom Frühmittelalter bis ins 19. Jahrhundert geben. Nach Klärung der einleitenden Definitionsfragen wird die Frage gestellt, welche Ereignisse für die Entwicklung der Grundherrschaft St. Peter entscheidend waren und anhand welcher Quellen neue Erkenntnisse gewonnen werden können. Abschließend wird – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – ein Blick auf andere Klostergrundherrschaften im Erzstift Salzburg, dem Vorläufer des Herzogtums bzw. Landes Salzburg, geworfen. Als Quellengrundlage dienten dem Autor die Bestände des Archivs der Erzabtei St. Peter.
Terminologische Vorbemerkungen
Wenn von Kloster und Grundherrschaft die Rede ist, braucht es eingangs eine Erklärung, denn nicht jedes Kloster war Grundherr. Insbesondere die Bettelorden, z.B. Franziskaner und Kapuziner, verzichteten aufgrund ihrer Ordensregel auf diese Form des weltlichen Besitzes. Als Grundherren traten vielmehr die sogenannten alten Orden auf, bei denen Grundbesitz Teil der Stiftung war. Daher werden diese Ordenshäuser auch als Stifte bezeichnet. Im Erzstift Salzburg waren dies Benediktinerklöster und Augustiner-Chorherrenstifte. Auf dem Gebiet des heutigen Landes Salzburg sind die Stifte St. Peter, Nonnberg und Michaelbeuern zu nennen.
Diese drei Stifte hatten auch Sitz und Stimme in der Prälatenkurie der Salzburger Landschaft, dem vormodernen Landesparlament. Insgesamt hatten bis zu vierzehn Prälaten dort ihren Sitz, neun Prälaten im Land und im 16. Jahrhundert auch fünf außer Landes. Erstere waren der Bischof von Chiemsee, der Dompropst, der Domdechant in Vertretung des Domkapitels, der Fürstpropst von Berchtesgaden, die Äbte von St. Peter, Michaelbeuern und Mondsee, der Propst von Höglwörth und die Äbtissin von Nonnberg. Letztere waren die Äbte von Seeon und Raitenhaslach sowie die Pröpste von Herrenwörth im Chiemsee, Baumburg an der Alz und St. Zeno bei Reichenhall. Die Hauptaufgaben der Landschaft lagen im Militär- und im Steuerwesen, somit im Bereich der Exekutive. Dem Abt von St. Peter kam dabei in der Funktion eines Generalsteuereinnehmers eine zentrale und besonders in Kriegszeiten wichtige Rolle zu.1
Untrennbar mit der Grundherrschaft verbunden sind bestimmte judikative und exekutive Funktionen der vormodernen Staatlichkeit. Als Grundherren übten die Stifte die niedere Gerichtsbarkeit aus. Die Hoch- oder Blutgerichtsbarkeit war in Salzburg hingegen allein dem Landesherrn vorbehalten. Alle Händel, die nicht Leib und Leben berührten, waren also vom Grundherrn abzuhandeln. Am häufigsten waren notarielle Aufgaben zu erfüllen, meist im Rahmen von Besitzwechseln und Todesfällen. Diese nahmen in den seltensten Fällen die Mönche selbst wahr, denn dafür gab es eigene Beamte, die in den Quellen auch als Offiziere bezeichnet werden. Der Hofrichter leitete die grundherrschaftlichen Agenden des Klosters. Das Aufgabenfeld eines Hofrichters wurde jeweils in der Hofrichter-Instruktion festgelegt. Als Hofrichter wirkten gut ausgebildete und mitunter welterfahrene Personen. Der letzte Hofrichter von St. Peter, Anton Enigl, hatte in seinem Portfolio eine Reise durch Krain und Oberitalien aufzuweisen, als er seinen Dienst in St. Peter antrat.2 Vom oberösterreichischen Kloster Lambach wissen wir, dass ab dem 17. Jahrhundert ausschließlich juristisch gebildete, professionelle Beamte diese Position übertragen bekamen.3 Dem Hofrichter standen Schreiber zur Seite. Zudem wirkten in den einzelnen Verwaltungsstellen des Klosters, den so genannten Urbarämtern, eigene Urbarrichter.
Abb. 1: Ansicht des Klosters St. Peter in Salzburg, Ende 18. Jh. (Archiv der Erzabtei St. Peter, Plan Nr. 348)
Dem Benediktinerkloster St. Peter stand und steht ein Abt vor, daher wird die Institution auch als Abtei oder Benediktinerabtei bezeichnet. Keinesfalls darf St. Peter aber als Erzstift bezeichnet werden, wie dies selbst in der Fachliteratur immer wieder geschieht. „Erzstift“ bezeichnet ausschließlich den weltlichen Herrschaftsbereich eines Fürsterzbischofs und ist daher keine synonyme Bezeichnung für das Kloster St. Peter. Bewusst wurde für diesen Beitrag die Bezeichnung „Klostergrundherrschaften“ gewählt, da die Bezeichnung „geistliche Grundherrschaften“ nämlich umfangreicher ist. Letztere umfasst auch Institutionen wie das säkularisierte Domkapitel oder Ritterorden. Als Beispiel sei der 1701 gestiftete Ruperti-Ritterorden genannt, dessen Besitz wenige Jahre nach der Säkularisation 1811 durch die bayerische Regierung teilweise an St. Peter überging.4 Aus diesem Grund sind heute grundherrschaftliche Aufzeichnungen des Ruperti-Ritterordens im Archiv der Erzabtei St. Peter zu finden.
Zur Grundherrschaft St. Peter
Die Grundherrschaft stellt nur einen Teil der wirtschaftlichen Grundlagen eines Klosters dar, wenngleich auch einen zentralen. In diesem Beitrag bleiben daher die Lehen und die Meierhöfe von St. Peter, die sich vor allem in und rund um die Stadt Salzburg befanden, unberücksichtigt. Nicht zur Sprache kommen die Tätigkeiten St. Peters im Montanwesen, weder die Salzgewinnung, noch der Eisenbergbau, die beide zweifelsohne wichtige Erwerbszweige waren. Die Kärntner Besitzungen,5 die St. Peter einen Sitz im Kärntner Landtag sicherten, wären ebenso einen eigenen Beitrag wert wie die Herrschaft Breitenau in Oberösterreich, die seit über 1.000 Jahren zum Stift St. Peter gehört.6 Auch auf den Weinbau im heutigen Niederösterreich, bei Wien und in der Steiermark kann hier nicht eingegangen werden.7 Durch seine steirischen Besitzungen hatte St. Peter im 16. Jahrhundert auch im Landtag in Graz einen Sitz.
Der vorliegende Beitrag beschränkt sich auf die bäuerlichen Güter im heutigen Salzburg und Bayern. Diese wurden mit Hilfe von gut einem Dutzend Urbarämtern verwaltet, die seit dem hohen Mittelalter bestehen.8
Wie kam es zu diesem ansehnlichen Besitz? Seit der (Wieder-)Gründung des Klosters um das Jahr 696 durch den hl. Rupert waren mehrere Schenkungen durch die Bayernherzoge erfolgt. Doch erst rund 100 Jahre später wurden diese Schenkungen verschriftlicht. Der politische Hintergrund war der Sturz des Bayernherzogs Tassilo durch seinen Vetter Karl den Großen, der Unsicherheit in Bayern hervorrief und eine Verschriftlichung der mündlich tradierten Rechtsverhältnisse erforderte. Als erstes Güterverzeichnis wurde 790 die Notitia Arnonis verfasst, einige Jahre später die Breves Notitiae9. Beide Texte ermöglichten die Absicherung des Besitzstandes der Salzburger Kirche und stellen die ältesten besitzgeschichtlichen Quellen auf bayerischem Siedlungsgebiet dar.
Zu dieser Zeit wurden das Bistum bzw. ab 798 Erzbistum Salzburg und das Kloster St. Peter in Personalunion geführt. Der Abt war also gleichzeitig Bischof bzw. Erzbischof. Dies änderte sich im Jahr 987, als Erzbischof Friedrich I. Abtei und Bistum trennte und den Mönch Tito als neuen Abt einsetzte. Das Kloster wurde allerdings nur unzulänglich mit Besitz ausgestattet und erst Schenkungen in den folgenden Jahrzehnten ermöglichten das dauerhafte wirtschaftliche Überleben St. Peters. Zu nennen ist etwa das Lammertal, das durch die Schenkung von Appanowa (Abtenau) 1124 und weitere Schenkungen Erzbischof Konrads I. an St. Peter kam. Damit ging eine intensive Rodungstätigkeit im dicht bewaldeten Lammertal einher.
Zu den mittelalterlichen Schenkungen kamen noch spätere Grunderwerbungen hinzu, auf die hier jedoch nicht im Einzelnen eingegangen werden kann. Manche Besitzungen wurden auch wieder aufgegeben, wie beispielsweise die kleinräumigen Besitzungen im Lungau.10
Zur Zeit der Grundentlastung im Jahre 1848 verfügte St. Peter über insgesamt 17 Urbarämter, mit über 2.500 Grundholden. Vier Urbarämter verwalteten dabei jeweils mehr als 300 Grundholden. Diese vier Ämter sind das Amt Weißenbach bei Kuchl (351), das Amt Pinzgau (333), das Amt Abtenau (333) und das Amt Seekirchen (328).11 Daneben bestanden auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Salzburg die Ämter Abersee, Eching, Fager, Goldenstein, Munizipalamt, Pongau, Radstadt, Spitalamt und Viehhausen. Der besitzmäßige Schwerpunkt ist also auf dem Gebiet des ehemaligen Erzstifts Salzburg zu lokalisieren und hat im Hochmittelalter seinen Teil zur Ausbildung des Territoriums beigetragen.
Die Abgaben der Bauern mussten ausreichen, um den Mönchskonvent zu ernähren, der beispielsweise zur Barockzeit rund 40 Personen umfasste. Freilich war ständig mehr als ein Dutzend von ihnen in den Seelsorgestellen außerhalb des Klosters beschäftigt. Verköstigt wurde aber auch eine Reihe von Angestellten, vom Hofrichter bis zum Stallknecht. Des Weiteren Arme und eine ständig wechselnde Zahl Gäste, die – wie bereits der hl. Benedikt feststellte – einem Kloster ohnehin nie fehlen.12 Das Kloster St. Peter handelte auch mit überschüssigem Getreide, wie die Kastenrechnungen belegen. Als Kasten diente der Quertrakt, der heute den Stiftshof vom Kolleghof trennt. Wenden wir uns im Folgenden der Frage zu, aus welchen Quellen Informationen zur Grundherrschaft gewonnen werden können.
Quellen zur Grundherrschaft
Kernstück eines historischen Archivs ist die Urkundenreihe. Die Urkunden dienen der Rechtssicherung, sie sind Ausdruck für legitimes und nachvollziehbares Handeln von Personen und Institutionen. Dies gilt auch für Klöster, die ihren Besitz im Laufe der Jahrhunderte durch Schenkung oder Kauf erwarben. Die Urkundenreihe des Archivs St. Peter umfasst über 5.200 Signaturen, beginnend mit dem Jahr 1006.13 Alle Urkunden wurden in den Jahren 2008/09 per EDV erfasst und die Digitalisate bis zum Jahr 1615 im virtuellen Urkundenarchiv Monasterium (www.monasterium.net) der Forschung zur Verfügung gestellt. Für die Erforschung der Grundherrschaft sind die Erbrechtsreverse, die besonders im 16. Jahrhundert häufig vorkommen, von einigem Interesse. Wenn frühe Belege gesucht sind, sind die mittelalterlichen Privilegien von Wichtigkeit. Nicht im Internet zu finden, aber dennoch relevant sind die Traditionsnotizen und die Kopialbücher, die eine abschriftliche Urkundenüberlieferung bieten. Eine Einsichtnahme in das Original ist dabei nicht immer notwendig. Meist reicht ein Blick in die Urkundenbücher, um Fragen beantworten zu können, denn darin sind die wichtigsten Urkunden des frühen und hohen Mittelalters aufbereitet und erschlossen.14
Eine spannende, aber selten genutzte Quellengattung der Grundherrschaft sind die Weistümer. Diese enthalten allgemeine Informationen zu den Gebräuchen und Rechten in einem Gerichtssprengel oder Urbaramt.
Konkreter sind die Urbare, die wohl als das „tägliche Brot“ der Hofforscher bezeichnet werden können. Sie enthalten Informationen über den Namen und Wert eines Gutes sowie seine Besitzer und deren Abgabenpflichten. Vom frühen 13. bis in das 16. Jahrhundert wurden in St. Peter Gesamturbare geführt, die den gesamten Grundbesitz enthalten. Manche von ihnen sind aus Pergament hergestellt, was ihre hohe Wertigkeit unterstreicht. Daneben existieren einheitliche Teilurbare für die einzelnen Urbarämter, deren Anlage mit der Einführung der Melker Reform um 1430 in Zusammenhang stehen dürfte.15 In diese Teilurbare wurden bis längstens 1600 Änderungen eingetragen, danach führte jedes Amt eigenständig die Urbare. Hinsichtlich Form und Ausführlichkeit der Überlieferung ergeben sich dadurch teilweise große Unterschiede, was die Benützbarkeit mitunter erschweren kann.
Für Detailfragestellungen gibt es die so genannten Notelbücher. Diese enthalten etwa Abschriften der Übergabe- bzw. Kaufverträge. Ab und zu werden Notelbücher für familiengeschichtliche Fragestellungen herangezogen, obwohl die Pfarrmatriken die primären familiengeschichtlichen Quellen sind. Letztere haben einen anderen Entstehungshintergrund: Die Matrikenführung fiel nicht in den Aufgabenbereich der Grundherren, sondern in jenen der Pfarren.
Weitere Quellen sind die Anlaitlibelle (Anlaiten = Abgaben bei Besitz- oder Herrschaftswechsel) und Abgabenregister für bestimmte landwirtschaftliche Produkte. Zu nennen sind etwa die Käsedienstbücher, in denen etwa die Käseabgaben von Pinzgauer Gütern aufgezeichnet sind. Ab dem 12. Jahrhundert entstanden die Schwaighöfe als „viehhaltende Wirtschaften oberhalb der Weizengrenze“.16 Die Schwaigen dienten Käselaibe an ihre Grundherren (ab dem 15. Jahrhundert oft auch ersatzweise Schmalz). Je nach Größe des Guts mussten zwischen mehreren Dutzend und mehreren hundert Käselaiben gezinst werden. An St. Peter lieferten die Untertanen aus Piesendorf im Pinzgau Käse. Dazu kamen sie jeweils am 20. Oktober, dem Tag des hl. Vitalis (= dem überlieferten Missionar des Pinzgaues) in die Residenzstadt. Regelmäßig wurde dabei Unfug getrieben: Der sogenannte „Radlbrauch“ am Stiftshof von St. Peter diente den Bauern zur Rechtfertigung, zum Teil unbeteiligte Personen gefangen zu nehmen, bei einem Ziehbrunnen hinabzuseilen und Lösegeld zu fordern.17
Im Stiftsarchiv sind auch Untertanengravamina (Beschwerdeschriften) und Todfallsinventare überliefert. Die historische Forschung legt seit einigen Jahren verstärkt ihr Augenmerk auf diese Art von Quellen, bei denen der Detailreichtum mitunter sehr überraschend sein kann.
Die Plansammlung enthält unter anderem Pläne, Karten und Risse zur Dokumentation des Stiftsbesitzes. Als Quellen für die Grundherrschaft besonders wertvoll sind die Pläne des späten 18. Jahrhunderts, die erstmals aufgrund exakter Messungen erstellt wurden. Sie wurden rund 40 bis 50 Jahre vor den Katastermappen des Franciszäischen Katasters18 erstellt und sind die frühesten Quellen, die den Flurbestand in dieser Detailtreue wiedergeben. Häufig wurden die Pläne im Zuge von Grenzstreitigkeiten erstellt. Aber auch einfache Skizzen aus dem 17. Jahrhundert können wertvolle Geländeinformationen bieten. Immer wieder sind in den Akten Marchungsprotokolle erhalten, die bei Grenzstreitigkeiten erstellt wurden und schriftliche Geländeinformationen enthalten.
All diese wertvollen Informationen sind überliefert, weil sie zu jeder Zeit, auch in Kriegszeiten, geschützt werden konnten. Im revolutionären Frankreich waren gerade die Herrschaftsarchive Ziel der Revolutionäre gewesen. Mit Vernichtung der Akten wollte man sichtbar mit dem Feudalsystem brechen. In Salzburg ist die Vernichtung von Archivgut zum Glück nicht geschehen. Hingegen war der Verbleib der St. Petrischen Archivalien in Salzburg für einige Jahre in Frage gestellt. Im Sommer 1813 hatten die bayerischen Landesherren den wichtigsten Teil des Klosterarchivs nach München so zusagen in Sicherheit gebracht. Die Rückgabe von drei Archivkisten zog sich noch bis 1823 hin, obwohl Salzburg seit 1816 ein Teil von Österreich war.19
Der bislang massivste Eingriff in den Bestand erfolgte 1942 durch Reichsgauarchivar Dr. Franz Martin und Archivrat Dr. Herbert Klein. Sie führten eine Neuordnung und Neusignierung der Bestände durch, die bis heute gilt und die Benützbarkeit mancher Archivalien aufgrund einer fehlenden vollständigen Signaturenkonkordanz einschränkt. Zum Ende des Zweiten Weltkriegs, als der Großteil der Archivalien aus Luftschutzgründen ausgelagert war, verschwanden mehrere Dutzend Urkunden und Autographe. Diese gelten bis heute als vermisst. Ein zum Kriegsende entwendetes Gesamturbar aus dem Jahre 1372 gelangte sogar bis nach Ägypten, wo es in einem Antiquariat entdeckt, von der österreichischen Kolonie angekauft und schließlich an St. Peter übergeben werden konnte.20
Nicht nur schriftliche und bildliche Quellen können Auskunft über eine Grundherrschaft geben. Nach der Grundentlastung von 1848 wurden viele Waldflächen verkauft, darunter auch solche in der Gegend um Kuchl und Hallein. Flurnamen wie der „Abtswald“ erinnern noch heute an den ehemaligen Grundherrn.
Andere landständische Klöster
Vieles vom bisher Gesagten lässt sich eins zu eins auf andere landständische Klöster übertragen. Im Folgenden seien daher nur einzelne Besonderheiten in Bezug auf die Stifte Michaelbeuern und Nonnberg herausgegriffen.
Im Vergleich zu anderen Klöstern war Michaelbeuern mit nur geringem Besitz ausgestattet, der zudem nicht „geschlossen“ war.21 Einige inkorporierte Pfarren waren weit entfernt – teilweise im Wiener Raum – gelegen. Lorenz Hübner schrieb 1796 über die Grundherrschaft von Michaelbeuern: „Das Stift hat zwar hier viele Dorfschaften, und Grundholden nebst ansehnlichen Waldungen und Meyereyen, bei weitem aber seine größeren Besitzungen in Ober- und Nieder-Oesterreich: im ersteren die Herrschaften Perwang, und Seewalchen nebst ihren Pfarreyen; im letzteren die Herrschaften Perichshofen, Kolben, Löbersdorf, Wahrung bey Wien, Joching im Thale Wachau, und Obersulz nebst der Pfarre dieses Orts. In diesem Pfleggerichte versieht das Stift zugleich die Pfarren zu Dorfbeuern, und Lambrechtshausen, nebst den Filialen zu Armstorf und Lauterbach.“22
Zufolge einem Urbar aus dem Jahr 1405 hatte Nonnberg 20 Verwaltungsämter: Tittmoning, Weilhart, Über-Inn, Elixhausen, Bicheln, Glas, Morzg, Vigaun, Lungau, Radstadt, Weilhart a.d. Mattig, Pongau mit Saalfelden, Kammer, Thalhausen, Dürnberg, Nonntal, Attergau, Niederwölbling, Arnsdorf und Linz.23 Bedeutenden Grundbesitz hatte Nonnberg im Lungau. Von den insgesamt 1.308 Lungauer Anwesen außerhalb der Märkte bzw. in den Landgemeinden gehörten 102 (=7,8%) zum Nonnberger Urbar. Im Vergleich dazu verfügten andere Stifte (etwa Ossiach) im Lungau insgesamt über die geringe Zahl von 34 Anwesen (=2%).24
Wer bei Hofrecherchen auf eine Klostergrundherrschaft außerhalb Salzburgs stößt, braucht meist archivgeschichtliche Hintergrundinformation. Viele Stiftsarchive befinden sich nicht mehr an Ort und Stelle, sondern wurden in der Zeit um 1800 von staatlichen Archiven in Besitz genommen. Dies gilt insbesondere für Bayern, aber auch für das Josephinische Österreich. Das Archiv des vorhin genannten Stifts Ossiach befindet sich heute im Kärntner Landesarchiv und kann dort eingesehen werden. Vor dem Gang in ein kleines Archiv ist man grundsätzlich gut beraten, die Grundherrschaftsverhältnisse im jeweiligen Landesarchiv abzuklären. Die Grundbücher aus der Zeit nach der Grundentlastung von 1848 sind grundsätzlich in den staatlichen Archiven zu finden.
Das Archiv der Erzabtei St. Peter
Das Archiv der Erzabtei St. Peter ist vor Ort im Kloster untergebracht und verwahrt die Archivalien der Grundherrschaft des Stifts St. Peter, seiner inkorporierten Pfarren sowie jüngerer Erwerbungen zumeist aus der Zeit der Säkularisation (Ruperti-Ritterorden, Stift Höglwörth, Wallfahrtskirche Maria Plain, Herrschaft Goldenstein). Die Archivbenützung ist nach mündlicher oder schriftlicher Voranmeldung möglich. Alle wichtigen Informationen zum Archiv sind auf der Webseite der Erzabtei St. Peter (www.erzabtei.at) zu finden.
1 Zu den Salzburger Landständen siehe u.a. Herbert KLEIN, Salzburg und seine Landstände von den Anfängen bis 1861, in: Beiträge zur Siedlungs-, Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte von Salzburg. Festschrift zum 65. Geburtstag von Herbert Klein, hg. von der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde (Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde Ergbd. 5, Salzburg 1965) 115–136.
2 Alfred Stefan WEISS–Margeritha KREMEN, Die Reise des letzten Hofrichters von St. Peter, Anton Enigl, nach Krain und Oberitalien im Jahr 1815., in: Salzburg Archiv 16 (1993) 213–228.
3 Jakob WÜHRER, Über Rindszungen für den zweiten Mann des Stifts und Schimmel in der Dienstwohnung. Die Lambacher Hofrichter im Spiegel ihrer Instruktionen und das weltliche Stiftspersonal, in: Stift Lambach in der Frühen Neuzeit. Frömmigkeit, Wissenschaft, Kunst und Verwaltung am Fluss, hg. von Klaus LANDA–Christoph STÖTTINGER–Jakob WÜHRER (Linz 2012) 137–212.
4 Günter STIERLE, Der "Landständisch Salzburgische Militärische Sankt Ruperti Ritterorden". Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 140 (2000) 143–168, hier 143.
5 Josef HÖCK, Geschichte der Propstei Wieting im Görtschitztal, Kärnten. 1147–1848 (Salzburg 1979).
6 Walter Aspernig, Die adeligen Verwalter der zum Kloster St. Peter zu Salzburg gehörigen Herrschaft Breitenau in Oberösterreich im Spätmittelalter (1352–1435). Resonanz. Hauszeitschrift der Erzabtei St. Peter in Salzburg 8 (1987) 2–7.
7 Walter KRISTANZ, Die Weingüter von St. Peter in Krems und Oberarnsdorf, in: Festschrift St. Peter zu Salzburg 582–1982, hg. von Aegidius KOLB (Salzburg 1982) 202–217.
8 Fritz KOLLER, Die Grundherrschaft der Abtei St. Peter, in: St. Peter in Salzburg. 3. Landesausstellung vom 15. Mai–26. Oktober 1982, hg. von Heinz DOPSCH–Roswitha JUFFINGER (Salzburg 1982) 109–116.
9 Fritz lošek, Notitia Arnonis und Breves Notitiae, in: Quellen zur Salzburger Frühgeschichte, hg. von Herwig WOLFRAM (Wien–München 2006) 9–178.
10 Salzburg, Archiv der Erzabtei St. Peter, Hs. B 10 (Urbar Ennstal und Lungau, 1434–1523).
11 Salzburg, Archiv der Erzabtei St. Peter, Hs. B 97 bis Hs. B 117 (Urbarialfassionen, 1845–1848).
12 Regula Benedicti, 53,16: qui numquam desunt monasterio. Zit. nach Die Benediktusregel. Lateinisch/deutsch, hg. im Auftrag der Salzburger Äbtekonferenz (Beuron 1992) 194.
13 Salzburg, Archiv der Erzabtei St. Peter, Urk. Nr. 1 (Merseburg, 7. Dezember 1006: König Heinrich II. schenkt dem Erzbischof Hartwig das Gut Admont im Ennstal, das nach dessen Tod dem Stift St. Peter zufallen soll).
14 Salzburger Urkundenbuch, bearb. von Willibald HAUTHALER–Franz MARTIN (Salzburg 1910–1933).
15 Salzburg, Archiv der Erzabtei St. Peter, Hs. B 10 bis Hs. B 24 (Teilurbare).
16 Ernst BRUCKMÜLLER–Gerhard AMMERER, Die Land- und Fortwirtschaft in der frühen Neuzeit, in: Geschichte Salzburgs. Stadt und Land II/4, hg. von Heinz DOPSCH–Hans SPATZENEGGER (Salzburg 1991) 2501–2562, hier 2526.
17 Dominikus HAGENAUER, Tagebücher (1786–1810) (Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benediktinerordens und seiner Zweige Ergbd. 46/1, St. Ottilien 2009) 56–57.
18 Oskar DOHLE, Hieronymuskataster und Franciszäischer Kataster – Zwei Schlüsselquellen zur regionalen Geschichte des Landes Salzburg. Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 145 (2005) 33–66.
19 Gerald HIRTNER, "... bis auf den letzten Fetzen!". Der Kampf des Klosters St. Peter um seine Kulturgüter in den Jahren 1800 bis 1823, in: Schatzkammer Salzburg - Am Schauplatz, hg. vom Salzburg Museum (Jahresschrift des Salzburg Museum 58/1, Salzburg 2016) 35–48.
20 Gerald HIRTNER, Das Stiftsarchiv St. Peter in der NS-Zeit, in: Österreichs Archive unter dem Hakenkreuz. Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 54 (2010) 708–719.
21 Heinz DOPSCH–Adolf HAHNL–Beatrix KOLL–Waltraud KRASSNIG, Michaelbeuern, in: Die benediktinischen Mönchs- und Nonnenklöster in Österreich und Südtirol III/2, bearb. von Ulrich FAUST (St. Ottilien 2001) 655–758, hier 668 und 706.
22 Lorenz HÜBNER, Beschreibung des Erzstiftes und Reichsfürstenthums Salzburg in Hinsicht auf Topographie und Statistik I (Salzburg 1796) 113.
23 Adam DOPPLER–Willibald HAUTHALER, Urbar des Benedictinnen-Stiftes Nonnberg. Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 23 (1883) 41–144.
24 Ernst KLEBEL, Der Lungau. Historisch-politische Untersuchung (Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde Ergbd. 1, Salzburg 1960).