Zur Onlinepräsenz von Ordensarchiven. Pro & Kontra
Vortrag gehalten am 10. Juni 2018 bei der 4. gemeinsamen Jahrestagung der deutschen und österreichischen Ordensarchive in München, Exerzitienhaus Schloss Fürstenried1.
1. Zur Einführung
Wer landwirtschaftlich ein wenig bewandert ist, wird wissen, dass Ziegen dafür bekannt sind, Pflanzen nicht nur zu zertrampeln, sondern sie auch mitsamt den Wurzeln aufzufressen. Dies ist der Hintergrund für die Redensart, einen Bock zum Gärtner zu machen. Nicht nur, dass der Bock den Garten nicht nur nicht pflegen würde (wie ein Gärtner), sondern er würde die Sache nur noch schlimmer machen, den Garten nämlich gründlich verwüsten. Der Bock ist also denkbar ungeeignet für die Aufgabe der Landschaftspflege.
Sie ahnen vielleicht, worauf ich hinaus will: Wenn ich an dieser Stelle für die Onlinepräsenz unserer, auch kleinen, Ordensarchive plädieren soll, fühle ich mich in gewisser Weise als solch ein Ziegenbock, den man zum Gärtner verpflichtet hat. Vielleicht erinnern Sie sich noch, dass ich vor zwei Jahren in Nütschau2 von meiner Hoffnung berichtet habe, meinen Archivdienst noch analog beenden zu können, also irgendwie doch noch mit Papier durchzukommen.
Als wir im Sommer 2017 hier in Fürstenried mit den beiden Vorständen der Arbeitsgemeinschaften der Ordensarchive Österreichs (ARGE) und Deutschlands (AGOA) zusammensaßen, um diese gemeinsame Jahrestagung vorzubereiten, stellte sich auch die Frage, ob wir nicht einmal über Sinn und/oder Unsinn der Onlinepräsenz unserer Ordensarchive nachdenken müssten – das etwa vor dem Hintergrund der Bemühungen um die nächsten Ausbaustufen unseres gemeinsamen Archivportals der katholischen Archive in Deutschland3 (in Österreich wird es ähnliche Überlegungen geben).4
Im Oktober 2017 startete nach langwierigen Vorüberlegungen (vor allem im „Arbeitskreis Online-Präsenz“ der Bundeskonferenz der kirchlichen Archive in Deutschland) das zweijährige Projekt „Ausbau des kirchlichen Archivportals“, für das der Verband der Diözesen Deutschlands5 eine zweijährige Projektstelle finanziert. Ziel des Projekts ist es, unsere Homepage so auszubauen, dass diese zukünftig im Sinne des Aggregatorenkonzeptes des Archivportals-D6 fungieren kann (Einstellung von Findmitteln, die beständeübergreifend durchsuchbar sind, Weiterleitung der Findmitteldaten an das Archivportal-D, von dort an das europäische Archivportal „Europeana“). Unter dem Motto „Von Kirche für Kirche“ soll das Projekt gerade solchen (mittleren und kleinen) Archiven dienen, die eine Onlinestellung ihrer Findmittel (und in der letzten Ausbaustufe auch ihrer Archivalien) nicht selbstständig bewältigen können. Gedacht ist dabei ausdrücklich nicht nur an die Bistumsarchive, sondern auch an die Archive der Orden und der in der Arbeitsgruppe der Archive der überdiözesanen Einrichtungen (AGAUE) vereinigten Archive.
Neben der technischen Weiterentwicklung der Homepage (Hinterlegung einer Datenbank, Schaffung von Schnittstellen etc.) soll im Rahmen des Projekts deshalb auch der Beratungsbedarf in den kleineren Archiven ermittelt und ein „Manuale“ erarbeitet werden mit Hinweisen für die in den Archiven zu erbringenden Voraussetzungen (etwa Ausgabe der Verzeichnungsdaten im Format EAD7 bzw. EAD-DDB, also in einem bestimmten Datenformat zur Ausgabe der Findmitteldaten).
Soweit wäre der Acker also gut bestellt ... Voraussetzung dafür, dass wir dieses Unterstützungsangebot aber annehmen, ist natürlich, dass wir das als Ordensarchive auch wollen. Schauen oder hören wir uns aber in unseren Ordensarchiven um, so scheint das keineswegs ausgemacht zu sein. Selbst die „analoge Benutzung“ unserer Archive in der Weise, wie sie die Kirchliche Archivordnung (KAO-O)8 vorsieht, dürfte längst noch nicht überall selbstverständlich sein.
Deshalb schien es uns bei der Vorbereitung dieser Tagung sinnvoll, einmal Pro und Kontra der Onlinepräsenz zusammenzutragen und damit (hoffentlich) eine entsprechende Diskussion in unserem Kreis anzuregen. Im Idealfall hätte man hier zwei Referenten „aufeinander los gelassen“: Nachdem wir aber weder für Pro noch Kontra geeignete Referenten finden konnten, war es dann so, wie wir es aus Krieg und Schule kennen: Der, der sich als erster aus der Deckung gewagt hatte, wurde in unserem Fall zwar nicht erschossen, musste aber doch herhalten, sich in dieser Frage zu versuchen, auch auf die Gefahr hin, dass die angestrebte „Landschaftspflege“ in diesem Fall dem Bock, nicht dem Gärtner übertragen sein könnte.
So will ich im Folgenden in großen Linien etwas zum Pro und Kontra vortragen, nicht in der Absicht, Ergebnisse zu präsentieren, sondern um eine hoffentlich lebhafte Diskussion anzuregen.
2. Kontra
Dass sich zweifellos Argumente vorbringen lassen, es mit der Digitalisierung, Onlinestellung etc. zumindest einmal langsam angehen zu lassen, habe ich ja in Nütschau schon einmal vorgetragen; einige dieser Argumente will ich hier noch einmal kurz zusammenfassen bzw. in Erinnerung rufen:9
(1) Das Traditionsargument, fromm gesagt nach 1 Thess 5,21: „Prüft alles und behaltet das Gute!“ Oder für die schlichteren Gemüter: Wir machen alles so weiter, wie wir es schon immer gemacht haben. Es ging doch bisher auch so.
(2) Die Überlegung, ob wir denn den für Digitalisierung und Onlinestellung notwendigen technischen Aufwand leisten können und wollen. Und: Bringen wir uns nicht in ungesunde Abhängigkeiten, wenn wir unsere Quellen irgendwann nur noch mit aufwändigen technischen Hilfsmitteln lesen können?
(3) Benutzerselektion: Schließen wir, wenn wir uns auf Digitalisierung und Onlinestellung einlassen, nicht künftig eine Benutzergruppe von vornherein aus, nämlich all jene, die mit den neuen Medien eben nicht umgehen können oder wollen?
(4) Quellenselektion: Es ist heute in der Archivwelt Konsens, dass auch mittel- und langfristig immer nur ein vergleichsweise geringer Teil der Überlieferung digital zur Verfügung gestellt werden kann. Auf jeden Fall gilt das für die ursprünglich analog entstandenen Unterlagen. Gleichzeitig aber wird, zumindest für eine neue Generation von Benutzern, der Eindruck erweckt, dieser kleine Teil sei die Überlieferung („quod non est in google non est in mundo“). Stellt dies nicht eine zweite Bewertung nach fragwürdigen Bewertungskriterien und eine faktische Nachkassation dar? Wer wird schon Dinge online stellen, die nicht nur nicht schön anzuschauen sind (etwa schnöde Verwaltungsakten), sondern vielleicht auch die eigene Einrichtung in schlechtem Licht erscheinen lassen (wollen wir dafür Geld ausgeben?).
(5) Bedeutet das nicht letztlich auch eine Selektion der historischen Wahrheit, wenn nur solche Quellen zur Urteilsfindung herangezogen werden, die (leicht) online verfügbar sind?
(6) Wenn schon (hoffentlich) nicht die Forschungsthemen von der leichteren Verfügbarkeit online angebotener Quellen bestimmt werden, so besteht doch daneben auch noch die sehr reale Gefahr der Lösung der einzelnen Quellen aus ihrem historischen Kontext. Der Einzelzugriff auf Dokumente, den die Suchmaschinen heute erlauben („Google-Schlitz“), scheint diese Art von historischer Verfälschung zu fördern: Die einzelne Quelle wird nicht mehr im Zusammenhang mit der Gesamtüberlieferung betrachtet, das Einzelstück wird für die Gesamtheit genommen, meine (vermeintliche) geschichtliche Wahrheit bildet letztlich nur einen (kleinen) Ausschnitt der Wirklichkeit ab, und noch schlimmer, ich glaube, ich sei im Besitz der ganzen Wahrheit, da die Suchmaschine ja keinen weiteren Treffer geliefert hat.
(7) Der Druck auf die Archive zur Digitalisierung und Onlinestellung wird steigen. Es besteht die Gefahr einer Zwei-Klassen-Gesellschaft im Archivbereich, nämlich von (vermeintlich) guten Archiven (die viel digitalisieren und online stellen) und (vermeintlich) schlechten Archiven (die wenig oder nicht digitalisieren und online stellen), letztlich Archive erster und zweiter Klasse.
(8) Im Zuge der Digitalisierung werden die Archive immer mehr von Informationsspeichern zu Informationsverteilern, zumindest in der Anspruchshaltung. Mit Blick auf die archivischen Kernaufgaben besteht die Gefahr, dass den Archiven, den Archivaren, nicht mehr genügend Zeit und Mittel bleiben für die nicht aufgebbare zentrale Aufgabe der Informationssicherung, -speicherung und -erschließung.
Soviel vielleicht kurz zur Kontra-Seite. Die Liste ließe sich sicher leicht verlängern, jeder wird aus seiner eigenen Erfahrung das eine oder andere beitragen können. Dazu wird gleich Gelegenheit sein.
3. Pro
Jetzt aber zunächst einige Überlegungen zur Pro-Seite. Schon in Nütschau hatte ich mit dem Jesuiten Antonio Spadaro (Civiltà Cattolica), der in den Stimmen der Zeit über „Cyber-Theologie“, über das „Verstehen des Glaubens im Zeitalter des Netzes“ geschrieben hatte,10 resümiert, dass wir kaum noch umhin kommen zu versuchen, den Glauben unserer Zeit gemäß zu verstehen, einer Zeit, in der das Netz unsere Art zu denken, zu erkennen, mitzuteilen und zu leben immer mehr verwandelt. Wir müssen uns auf die neue digitale Wirklichkeit einlassen, sie ernstnehmen, sie in Dienst nehmen, mit ihr umgehen, ihr begegnen.
(1) Auch auf der Pro-Seite können wir mit der guten alten Tradition beginnen. Es ist eben nur die halbe Wahrheit, wenn wir behaupten würden, wir hätten im Archiv immer nur auf althergebrachte Weise gearbeitet und uns nie einem veränderten Umfeld angepasst. Die KAO erteilt uns den Auftrag, die Archivbestände für die Nutzung durch Dritte zu öffnen. Dass dieses „Öffnen“ sich auch früher immer auf der Höhe der Zeit befunden hat, zeigt eine Vielzahl der Beschlüsse der deutschen Bischöfe und in ihrem Gefolge der Ordensobern: Nicht zuletzt wurden diese Beschlüsse stets gemäß der jeweiligen technischen Entwicklung fortgeschrieben, wenn etwa ursprünglich nur Originale vorgelegt wurden, dann auch Fotokopien, Mikrofilme, Mikrofiches, oder wir heute über die Fotografiererlaubnis (auch per Handy) im Lesesaal diskutieren. Die Online-Stellung von Findmitteln würde dem neuesten Stand der Technik entsprechen und die gedruckten Findbücher ablösen (die ihrerseits einmal Karteien oder handgeschriebene Repertorien abgelöst haben). Der konsequent nächste Schritt wäre dann die Online-Stellung von Archivalien (die vierte Stufe in der Entwicklung unseres Archivportals).
(2) Die aufwändige Technik: Auch hier ist darauf zu verweisen, dass auch früher schon technische Mittel auf ihrem jeweiligen Entwicklungsstand (etwa Fotokopierer) eingesetzt worden sind. Die Verwaltung in unseren Ordensgemeinschaften stellt eben keinen Selbstzweck dar, sondern steht ganz im Dienst des Apostolats der konkreten Gemeinschaft. Dass die Bearbeitung und Ablage von Schriftgut zunehmend auch in unseren Ordensgemeinschaften mit Unterstützung elektronischer Datenverarbeitungssysteme durchgeführt wird, ist eine Tatsache, die sich nicht leugnen lässt und auf die wir nicht zuletzt in unseren Archiven reagieren müssen. Es ist heute kaum noch sinnvoll in Zweifel zu ziehen, dass die elektronische Unterstützung der Schriftgutverwaltung für eine nach den Erfordernissen der Zeit geführte Verwaltung unerlässlich ist. Diese Einschätzung betrifft verschiedene Aspekte, darunter die Effizienz der Verwaltung, aber auch die Einbeziehung zeitgemäßer Kommunikationsformen. Der Verweis auf unnötig teure Technik relativiert sich deshalb entscheidend. War beispielsweise noch vor einigen Jahren der (auf Dauer vorzuhaltende) Speicherplatz ein großer Kostenfaktor, so spielt dieser heute nur noch eine geringe Rolle.
(3) Benutzerselektion: Als pastorale Einrichtungen, und als solche sollen und wollen wir uns verstehen, können wir keine potentielle Benutzergruppe von vornherein ausschließen. So wiegt das Argument schwer, dass die neue, digitale Welt die Chance bietet, Benutzer zu erreichen, die sonst nie auf die Idee kommen würden, ein Archiv aufzusuchen. Das muss nicht notwendig zugleich bedeuten, den (ohnehin zunehmend kleiner werdenden) Teil der Menschen von der Benutzung faktisch auszuschließen, weil sie nicht über die entsprechenden technischen Möglichkeiten und Fertigkeiten verfügen. Hier wird in gewisser Weise auf „Barrierefreiheit“ zu achten sein, hier wird (Arbeits-)Zeit in Vermittlung und Beratung zu investieren sein. Offenheit für Digitalisierung und Onlinestellung kann und muss nicht bedeuten, die analoge Welt nunmehr nur noch mit Verachtung zu strafen.
(4) Quellenselektion: Die Versuchung, vorrangig Themen zu bearbeiten, zu denen leicht erschließbare Quellen vorliegen, oder zu den bearbeiteten Themen unter verschiedenen vorliegenden Quellen eben jene vorrangig heranzuziehen, die leichter zu erschließen sind, hat es auch bisher schon gegeben: Zu denken ist etwa an die Flut zeitgeschichtlicher Arbeiten unter der Nutzung von gedruckten oder maschinenschriftlichen, deutschen Quellen in einer Forschergeneration, in der auch bei den Historikern Sprachenkenntnis und die Anwendung grundlegender historischer Hilfswissenschaften (z. B. Paläographie) nicht mehr selbstverständlich waren. Als starkes „Pro“ wird man vermerken müssen, dass online-gestellte Findmittel und/oder Archivalien die Forschung partiell begünstigen. Davon abgesehen wird man aber – etwa in der persönlichen Beratung, oder auch in Einführungen und Erläuterungen online darauf hinweisen müssen, dass seriöses historisches Arbeiten das gesamte Quellenspektrum wird einbeziehen müssen.
(5) Selektion der historischen Wahrheit: Auch diesem Kontra-Argument wird man mit einem entschiedenen „Et ... et“, „Sowohl ... als auch“, begegnen müssen. Auch für den künftigen Archivbenutzer gilt die Verpflichtung zur Quellenkritik, zur kritischen Bewertung der vorgefundenen Quellen und zur Frage, ob sich der Befund nicht durch weitere, bisher nicht oder noch nicht bekannte weitere (eben vielleicht nur analog vorhandene) Überlieferungen erhärten oder widerlegen lässt.
(6) Dekontextualisierung: Hier erwächst uns als Archivarinnen und Archivaren eine zwar nicht neue, aber doch neu ins Bewusstsein zu hebende Aufgabe in der Beratung gerade nicht professioneller Benutzer oder noch unerfahrener wissenschaftlicher Benutzer, aber auch in der grundsätzlichen Präsentation unserer Quellen im Internet. Es genügt eben keineswegs, auf der Website drei Google-Schlitze zu installieren, mit deren Hilfe man nach Orts-, Personen- und Sachschlagworten suchen kann. Auch vom klassischen (gedruckten, handgeschriebenen oder kartierten) Findmittel haben wir ja nicht nur das Register vorgelegt. Auch in den Onlinefindmitteln muss die Archivtektonik erkennbar sein und somit der gesamte Kontext der Überlieferung repräsentiert werden.
(7) Anpassungsdruck (Zwei-Klassen-Gesellschaft): Die Tatsache, dass wir als Verantwortliche für vergleichsweise kleine Archive mit den großen Archiven sowieso nicht mithalten können, ist natürlich ein Totschlagargument, das auch früher schon gebraucht wurde: Wir können uns kein klimatisiertes Archivmagazin bauen, wir haben keine Mikrofilmlesegeräte, wir können nicht die teuren, säurefreien und basisch gepufferten Archivmappen und -kartons anschaffen etc. Selbstverständlich wird es immer potentere Archive geben, auch im kirchlichen Bereich. Aber entscheidend ist doch, dass wir tun, was möglich ist.
(8) Verschiebung der Kernkompetenz der Archive: Selbstverständlich besteht die Gefahr, dass die Archive im Zuge der Digitalisierung immer mehr zu Informationsverteilern werden – zumindest in der Anspruchshaltung (auch unserer vorgesetzten Behörden, Haus- oder Provinzleitungen). Aber auch dieses Problem kennen wir schon von früher, wenn es etwa viel leichter möglich war, Mittel oder Personal für eine Ausstellung, eine Publikation etc. zu erhalten als für Erschließungsarbeiten im Archiv. Heute wirken manchmal Stichworte wie „Digitalisierung“ oder „Onlinestellung“ wie Zauberworte, welche die Kassen der Zellerare, der Provinzökonomen oder auch privater oder öffentlicher Zuschussgeber auf gleichsam wundersame Weise aufschließen. Hier wird die Souveränität der Archivarinnen und Archivare gefragt sein, immer wieder die archivischen Kernaufgaben anzumahnen: Informationssicherung, -speicherung und -erschließung. Eine seriöse Onlinestellung von archivischen Findmitteln oder auch Archivalien setzt diese Kernaufgaben voraus, nicht umgekehrt.
Soviel vielleicht zu möglichen Erwiderungen auf die Argumente, die gegen Digitalisierung und Onlinepräsenz in unseren Ordensarchiven sprechen. Wir haben gesehen, dass es gute Gründe gibt, Digitalisierung und Onlinepräsenz für unsere kleinen Archive abzulehnen, aber ebenso gute Argumente, die Einwände zu entkräften. So ließe sich trefflich streiten und so könnte man auch zu der Entscheidung kommen, wir lassen es erst einmal sein: Da sich Pro und Contra die Waage halten, bleiben wir beim Bewährten (und Bequemen) und halten es mit Konrad Adenauer: Keine Experimente! Wir machen weiter, wie wir es schon immer gemacht haben.
Lassen Sie mich aber im Folgenden noch einige grundsätzliche Überlegungen anfügen – das eine oder andere davon ist vielleicht auch schon angeklungen –, Überlegungen, die vielleicht dazu anregen können, den Umgang mit den neuen Medien doch in Erwägung zu ziehen, Überlegungen, die – um das eingangs verwendete Bild nochmal aufzugreifen – vielleicht doch eher das Hirn des Gärtners als der Schädel des Bockes hervorgebracht hat.
4. Die pastorale Funktion der kirchlichen Archive: 1997 und 2018
Schon in Nütschau hatte ich die Tatsache resümiert, dass wir uns neueren Entwicklungen – und in diese möchte ich jetzt die Onlinestellung von archivischen Findmitteln und letztlich auch von Archivalien mit einschließen – (zumindest) nicht vollständig werden entziehen können (und auch nicht wollen sollten). Dies lässt sich meiner Meinung nach schlüssig nur aus der pastoralen Funktion der kirchlichen Archive ableiten. Aus welcher Richtung man sonst auch zu argumentieren versucht, man wird immer wieder Argumente pro und contra finden.
Wenn wir aber, was ich glaube, aus dem für uns noch immer grundlegenden Schreiben der „Päpstlichen Kommission für die Kulturgüter der Kirche“11 ableiten können und müssen, dass es unerlässlich ist, uns auf das „Experiment“ der Onlinestellung einzulassen, dann sehe ich darin doch einen gewissen Verpflichtungscharakter und damit die Aufgabe, uns der Sache zumindest ernsthaft zuzuwenden.
Es wäre also zu untersuchen, ob und in welcher Art und Weise das Schreiben der Kulturgüterkommission aus dem Jahr 1997 auf unsere heutige Situation 2018 – 20 Jahre später – in den fraglichen Passagen Anwendung finden kann bzw. muss.
Zu dem Schreiben selbst wird in diesem Kreis nicht viel gesagt werden müssen. Sie wissen, dass es in vier Kapiteln das Folgende behandelt:
→ die grundsätzliche Bedeutung der Bewahrung kirchlicher Überlieferung,
→ die Organisation des kirchlichen Archivwesens,
→ die Bedeutung und Art der Aufbewahrung des kirchlichen Archivguts sowie
→ die Erschließung kirchlichen Archivguts und seine Nutzbarmachung für die Geschichtskultur der Kirche und für die Sendung der Kirche.
Zusammenfassend heißt es am Ende des Schreibens: „Dieses Erbe [gemeint ist: das archivische Erbe] zu bewahren, um es an die künftigen Generationen weiterzugeben, ist also eine ebenso beachtliche verpflichtende Aufgabe wie die, es in geeigneter Weise für die Geschichtskultur und die Sendung der Kirche zu erschließen“.12 Es geht also nicht um die bloße Erhaltung des Erbes unserer Ordensgemeinschaften (also darum, beispielsweise unsere analogen Akten in säurefreien Mappen und Kartons in einem gut gesicherten, brandgeschützten, klimatisierten Archivmagazin unterzubringen), sondern auch darum, wie es an anderer Stelle heißt, unsere Archive „in die vitalen Kreisläufe des kulturellen und pastoralen Wirkens der Kirche zu integrieren“13.
Und dies ist im Übrigen im kirchlichen Bereich nichts umwälzend Neues, vielmehr hat sich die Kirche im Laufe ihrer zweitausendjährigen Geschichte, wie das Schreiben gleich eingangs unterstreicht, immer wieder „großzügig auf vielfältige pastorale Initiativen eingelassen“ und sich dabei „in der alleinigen Absicht, das Evangelium zu verkündigen“, immer wieder auch der Wesensart ganz unterschiedlicher Kulturen angepasst.14
Sie ahnen, dass ich darauf hinaus will, dass wir die Onlinestellung von archivischen Findmitteln und Archivalien in dieser Weise als „pastorale Initiative“ verstehen, die notwendiger Weise auf eine uns vorgegebene „Kultur“ zu reagieren sucht.
Der eine oder andere von Ihnen wird in der Nr. 6/2017 der (österreichischen) „OrdensNachrichten“ das Interview mit dem Medienkünstler Gerfried Stocker gelesen haben.15 Dieser spricht dort von einer „digitalen Invasion, die wir gerade erleben“, von einer Invasion, „die vor nichts Halt macht“. Auf die Nachfrage, ob er diese Invasion als Fluch oder Segen verstehe, antwortet er, dass er diese nicht als Fluch oder Segen, sondern als Fluch und Segen begreife. Es komme darauf an, wie diese Digitalisierungsinvasion eingesetzt werde. Die Herausforderung bestehe nicht darin, die Digitalisierung voranzutreiben oder sie aufzuhalten, sondern sie zu gestalten. Die Digitalisierung ist geschehen, sie ist ein unumkehrbarer Prozess. Stocker spricht von einem Aggregatswechsel. Entscheidend sei jetzt, dass wir nicht von den Spielregeln dieser digitalen Welt bestimmt werden, sondern dass wir die Spielregeln bestimmen. Eine Technologie ist nicht etwas, das über uns einfach hereinbricht, sondern das wir erschaffen. So kommt es darauf an, dass wir mitreden, mitbestimmen, Verantwortung übernehmen.
Ich glaube, dass wir in diesem Sinne auch unsere Frage danach beantworten müssen, ob wir uns als, in vielen Fällen auch ganz kleine, Ordensarchive an der Onlinestellung von archivischen Findmitteln und Archivalien beteiligen bzw. uns zunächst auf den Weg in diese Richtung machen sollen. Archivische Findmittel und Archivalien werden bereits online gestellt und werden immer mehr und zahlreicher online gestellt werden. Und, was im Sinne der pastoralen Funktion kirchlicher Archive wichtiger ist: Archivische Findmittel und Archivalien werden immer häufiger und immer mehr online rezipiert. Wir haben hier eine potentielle Nutzergruppe vor uns, die rasant wächst und die wir nicht länger ignorieren können. Es handelt sich keineswegs mehr um eine kleine, vernachlässigbare Gruppe von Computerfreaks („Nerds“), von Spezialinteressen anhängenden Sonderlingen mit mehr oder weniger sozialen Defiziten, sondern um einen überaus ernst zu nehmenden Anteil unserer Gesellschaft, dem wir – um es mit dem Schreiben der Kulturgüterkommission zu sagen – unsere „pastoralen Initiativen“ als kirchliche, als Ordens-Archive nicht länger vorenthalten dürfen.
Es geht also keineswegs darum, einer Mode nachzulaufen, die vielleicht auch wieder vergehen wird, und eben auch nicht darum, irgendwelche Spezialinteressen zu bedienen:
Von Gotthold Ephraim Lessing (1729–1781), der neben vielem anderen seit 1770 auch Bibliothekar in der Herzog-August-Bibliothek in Wolfenbüttel war, stammt die folgende Überlegung, die er in einer Parabel16 („die dem Munde einen passenden Happen bereiten soll“) vorträgt. Dort vergleicht er den Pastor mit dem Bibliothekar („Ein andres ist ein Pastor: ein andres ein Bibliothekar. So verschieden klingen ihre Benennungen nicht: als verschieden ihre Pflichten und Obliegenheiten sind.“). Dann heißt es: „Ich [der Bibliothekar] bin Aufseher von Bücherschätzen; und möchte nicht gern der Hund sein, der das Heu bewacht: ob ich schon freilich auch nicht der Stallknecht sein mag, der jedem hungrigen Pferde das Heu in die Raufe trägt. Wenn ich nun unter den mir anvertrauten Schätzen etwas finde, von dem ich glaube, daß es nicht bekannt ist: so zeige ich es an. Vors erste in unsern Katalogen; und dann nach und nach, so wie ich lerne, dass es diese oder jene Lücke füllen, dieses oder jenes berichtigen hilft, auch öffentlich: und ich bin ganz gleichgültig dabei, ob es dieser für wichtig, oder jener für unwichtig erkläret, ob es dem einen frommet, oder dem andern schadet. Nützlich und verderblich, sind eben so relative Begriffe, als groß und klein.“
Das lässt sich leicht auf unsere Archive übertragen: Natürlich können wir uns fragen, ob es wirklich unsere Pflicht ist, jedem Pferd (oder jedem Esel ...) das Heu auf die Raufe zu stecken. Können wir nicht erwarten, dass ein potentieller Archivbenutzer, dem wir natürlich gern unsere „pastoralen Dienste“ anbieten, wenigstens noch ansatzweise unsere Sprache spricht? Dass er ein Archiv aufsuchen, Findbücher lesen, und die Expertise des Archivars von Angesicht zu Angesicht schätzen kann? Wir wollen natürlich nicht – wie der Hund bei Lessing das Heu – unsere Archivalien nur bewachen, wegschließen, bewahren, sondern wir wollen diese selbstverständlich auch zur Benutzung zur Verfügung stellen. Dazu sind wir durch das Schreiben der Kulturgüterkommission und nicht zuletzt durch die kirchliche Archivgesetzgebung (KAO bzw. KAO-O) verpflichtet. Aber, müssen wir deshalb jedem Esel das Heu auf die Raufe stecken, das heißt, auch jenen, die nur noch über den Google-Schlitz recherchieren können, die Wirklichkeit nur noch online wahrnehmen können und wollen, unsere Informationen entsprechend aufbereiten und anbieten?
Nun muss man nicht erst Lukas 15,4–7 (par Mt 18,12–13) mit dem Gleichnis vom verlorenen Schaf bemühen, um zu begründen, dass wir dieser potentiellen Benutzergruppe unsere „pastoralen Funktionen“ nicht vorenthalten dürfen. Ohnehin ist ja fraglich, ob man die Online-Nutzung mit dem verlorenen Schaf oder mit dem einzigen Sünder gleichsetzen kann, über dessen Umkehr im Himmel mehr Freude herrschen wird als über die 99 Gerechten, die keine Umkehr nötig haben. Zweifellos verschieben sich hier immer schneller die Verhältnisse und es wird wohl nicht mehr viel Zeit vergehen, bis die 99 Schafe für die „Generation Online“ und das verlorene eine Schaf für die analogen Benutzer stehen werden. Dafür spricht jedenfalls einiges, wenn man sich einmal Erhebungen zu dieser Thematik anschaut.
Unter dem Titel „Archivnutzung ohne Limit. Digitalisierung, Onlinestellung und das Projekt READ für barrierefreies Forschen“ hat beispielsweise das Bistumsarchiv Passau die Auswertung einer Benutzerumfrage in der November-Nummer 2017 des „Archivars“ publiziert.17 Sie werden vielleicht wissen, dass das Bistumsarchiv Passau bereits seit 20 Jahren die Digitalisierung von Urkunden und Matrikeln sowie deren Online-Bereitstellung zu einem, wenn nicht zu dem Schwerpunkt seiner Archivarbeit gemacht hat. Dieses Vorpreschen in der katholischen Archivlandschaft war im Wesentlichen aus zwei Gründen lange umstritten:
Einmal erlaubte die damals geltende Rechtslage eine Onlinestellung von Findmitteln und/oder Archivalien noch nicht; nach KAO/1988, § 6 galt, das die Nutzung in der Regel im Archiv durch Vorlage der Originale, von Abschriften, Kopien, Filmen, Mikrofiches oder durch Auskunftserteilung erfolgt; erst die KAO/2014 definierte in § 3, Abs. 2, als Unterlagen im Sinne der Anordnung sowohl analog als auch digital vorliegende Urkunden, Amtsbücher, Akten etc.; erst jetzt waren Nutzungsort und Nutzungsform nach § 8 KAO nicht mehr eingeschränkt, auch wenn kein Anspruch auf eine bestimmte Nutzungsform besteht. Zum anderen wurde sicher zu Recht immer wieder kritisiert, dass die Bemühungen um Digitalisierung und Onlinestellung ausschließlich einem schmalen Segment der archivischen Überlieferung galten (Urkunden und Matrikelbücher), die Gesamtüberlieferung und ihre Tektonik damit aus dem Blick gerieten. Vor dem Hintergrund der pastoralen Funktion kirchlicher Archive bedeutete das eben auch, dass die pastorale Dienstleistung eben nur einer bestimmten Benutzergruppe (wenn auch einer sehr großen, nämlich den Genealogen) angeboten wurde.
Als positiven Nebeneffekt können wir aber nun – und das interessiert uns hier zu unserem Thema – belastbare Zahlen heranziehen, welche die Benutzung digitalisierter Quellen in einer über längere Zeit bewährten Praxis beschreiben.
Da sich an der Passauer Benutzerumfrage, die durch verschiedene E-Mail-Verteiler weit über den Bereich der Benutzer des Bistumsarchivs hinausreichte, zwischen September und November 2016 knapp 1000 Personen beteiligten, waren repräsentative Aussagen über die Nutzung der Archive und Archivalien im Zeitalter der Digitalisierung möglich.
Im Zusammenhang mit der Frage nach Qualifikation und Berufstätigkeit der Benutzer ergab sich etwa, dass rund die Hälfte aller befragten Archivbenutzer ihren Forschungen neben der hauptberuflichen Tätigkeit nachgeht. Mit Blick auf die Digitalisierung und Online-Bereitstellung der Archivalien (in dem Fall der Matrikelbücher) ist dies bemerkenswert, da berufstätige Nutzer tagsüber in der Regel keine Archive besuchen können und daher verstärkt auf das Online-Angebot angewiesen sind.
Bei der Frage nach den Problemen, die dem Archivbenutzer bei seiner Forschung begegnen, gaben mehr als 700 der befragten knapp 1000 Personen (70 %) eine zu große räumliche Entfernung zum zuständigen Archiv an. Gerade diesem Problem können Digitalisierung und Online-Bereitstellung der Archivalien entgegentreten und die Forschung damit tatkräftig unterstützen – in unserem Dokument der Kulturgüterkommission heißt das: „Erschließung des Urkundenerbes für die Geschichtskultur und für die Sendung der Kirche“.
Eine Analyse jener mehr als 840 Umfrageteilnehmer, die der Frage nach der Nutzung von Digitalisaten zustimmten (84 %), zeigt, dass es sich um Forscher aller Altersgruppen handelt, unter denen die Gruppe der 61- bis 70-Jährigen (!) mit rund einem Drittel der Befragten die stärkste Gruppe bildeten, gefolgt von den 51- bis 60-Jährigen und den über 70-Jährigen. Wenn wir über die Adressaten einer möglichen Onlinestellung unserer Findmittel und Archivalien reden, so geht es also nicht darum, auf eine spezielle Gruppe onlinefixierter Jugendlicher einzugehen, sondern wir sehen uns einem breiten, die Generationen übergreifenden Bedarf gegenüber.
Deutlich über 800 der Befragten empfänden es zudem als hilfreich, wenn die Archivalien auch durchsuchbar wären. Hier kommen wir wieder zu der Frage, ob es denn Aufgabe des Archivars ist, jedem Pferd das Heu auf die Raufe zu stecken. Dies ist sicher eine Frage, wie wir das Verhältnis von (vertretbarem) Aufwand und (zu erwartendem) Nutzen einschätzen. Da wir aber unseren Archiven ja eine pastorale Funktion zumessen – und „pastoral“ kommt ja von „pastorizare“ oder „pasturare“ (weiden lassen), also dem anvertrauten Tier sein Gras oder eben auch Heu zukommen lassen – wenn wir also die pastorale Funktion unserer Archive ernst nehmen, dann lässt sich nicht einfach ignorieren, dass die überwiegende Mehrheit der in Passau befragten Benutzer es als Unterstützung für die eigenen Forschungen empfinden und befürworten würde, wenn die Inhalte der online einsehbaren Archivalien mit Indizes versehen, nach verschiedenen Kriterien durchsuchbar wären etc. und dadurch die Arbeit des Forschers tatsächlich wesentlich erleichtert würde. Dies geht ausschließlich mit Digitalisaten und elektronischen Findmitteln.
Als Resümee der Umfrage lässt sich deutlich ein breiter Zuspruch zur Digitalisierung und Online-Bereitstellung von Archivalien feststellen. Vor allem wurde sichtbar, dass durch Digitalisierung und Onlinestellung einerseits die Nutzerzahlen enorm ansteigen; damit liegt auf der Hand, dass das kirchliche Archiv seiner pastoralen Funktion so besser gerecht werden kann. Das gilt umso mehr, als das Archiv somit auch seinen Nutzerkreis signifikant ausweiten kann, es sich einer größeren Breite der Gesellschaft öffnen kann. Archiv und Benutzer verändern sich wesentlich; ohne Altes aufzugeben, gewinnt das Archiv neue (in unserem Sinne: pastorale) Möglichkeiten hinzu.
Karin Schwarz, Professorin für Archivwissenschaft an der Fachhochschule in Potsdam, hat einen Vortrag, den sie auf dem 85. Deutschen Archivtag 2015 in Karlsruhe gehalten hat, mit dem Satz überschrieben: „Wir verändern uns, aber wir bleiben, was wir sind: Archivarinnen und Archivare!“18. Ich glaube, dies fasst die Aufgabe, vor der wir auch als Ordensarchivarinnen und -archivare stehen, gut zusammen. Das Informationsbedürfnis unserer potentiellen Nutzer, denen wir verpflichtet sind, wenn wir unsere Archive als Apostolate unserer Gemeinschaften verstehen, hat sich in der digitalen Gesellschaft massiv gewandelt. Heute kennzeichnet der schnelle, permanente Zugang zu Informationen die Grunderwartungen der Benutzer, die digitalen Medien dienen hierfür als Hilfsmittel. Über die bloße Ermöglichung der Benutzung hinaus (und mit der haben sich Ordensarchive ja schon schwer getan oder tun es noch immer) fordert die moderne Informationsgesellschaft von uns letztlich auch die aktive Förderung der Benutzung, und das heißt heute eben auch, durch die Onlinestellung von archivischen Findmitteln und in letzter Konsequenz dann auch von Archivalien den Zugang zu unseren Archiven zu erleichtern und zu fördern,19 gemäß unserer pastoralen Funktion also das „Urkundenerbe“ unserer Gemeinschaften auf je neue Weise für die Geschichtskultur und für die Sendung der Kirche zu erschließen.
1 Der Vortragsstil wurde beibehalten. Nur an wenigen Stellen wurden Nachweise oder Erläuterungen hinzugefügt.
2 20. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der Ordensarchive (in Deutschland) vom 4. bis 6. April 2016 im Kloster Nütschau/Bildungshaus St. Ansgar.
3 Vgl. unter: http://www.katholische-archive.de/ArchivederOrden/tabid/57/Default.aspx [Zugriff: 19.04.2018].
4 Für Österreich siehe: https://www.ordensgemeinschaften.at/portal/ordensgemeinschaften/ordenswiki [Zugriff: 16.05.2018] [ehem. Klosterportal Namensänderung 2023 in Ordens-Wiki, Zugriff: 13.03.2024].
5 Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) ist der Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz (Körperschaft des öffentlichen Rechts).
6 Das Archivportal-D bietet einen archivspezifischen Zugang zu den Daten der Deutschen Digitalen Bibliothek: https://www.archivportal-d.de/ [Zugriff: 16.05.2018].
7 EAD = Encoded Archival Description.
8 Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der Institute des geweihten Lebens (Ordensinstitute, Säkularinstitute) und der Gesellschaften des apostolischen Lebens in der Katholischen Kirche der Bundesrepublik Deutschland vom 2. Juni 2014, online unter http://www.katholische-archive.de/ArchivederOrden/ArbeitsgemeinschaftderOrdensarchive (AGOA)/Informationen/Archivordnung(KAO-O)/tabid/312/Default.aspx [Zugriff: 16.05.2018].
9 Vgl. dazu den instruktiven Beitrag von: Gabriele STÜBER, Schöne neue Archivwelt? Chance und Risiko digitaler Wahrnehmung, in: Transformation ins Digitale. 85. Deutscher Archivtag in Karlsruhe, Redaktion: Monika STORM (Tagungsdokumentation zum Deutschen Archivtag 20, Fulda 2017) 159–168.
10 Antonio SPADARO, Cyber-Theologie, in: Stimmen der Zeit 3/2016, 145f.
11 Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der Kirche: Die pastorale Funktion der kirchlichen Archive, Schreiben vom 2. Februar 1997. – Anhang: Dokumente zum kirchlichen Archivwesen für die Hand des Praktikers, hg. vom SEKRETARIAT DER DEUTSCHEN BISCHOFSKONFERENZ (Arbeitshilfen 142, Bonn 1998, 22016), online unter: http://www.katholische-archive.de/Portals/0/Medien/PDF/Pastorale%20Funktion%20der%20kirchlichen%20Archive.pdf [Zugriff: 16.5.2018].
12 Ebd. 45.
13 Ebd. 18.
14 Ebd. 13.
15 Wunderbarer Kollaborateur, Interview mit Gerfried Stocker, in: Ordensnachrichten 6/2017, 12f.
16 Gotthold Ephraim LESSING, Eine Parabel. Nebst einer kleinen Bitte, und einem eventualen Absagungsschreiben an den Herrn Pastor Goeze, in Hamburg – quae facilem ori paret bolum, in: DERS., Werke, Bd. 8 (München 1989, Erstdruck 1778) 117–127.
17 Andrea FRONHÖFER–Elena MÜHLBAUER, Archivnutzung ohne Limit. Digitalisierung, Onlinestellung und das Projekt READ für barrierefreies Forschen, in: Archivar. Zeitschrift für Archivwesen 70/4 (November 2017) 422–427. – Bei dem Projekt READ [Recognition and Enrichment of Archival Data] handelt es sich um ein Projekt zur Entwicklung einer automatischen Handschriftenerkennung.
18 Karin SCHWARZ, Wir verändern uns, aber wir bleiben, was wir sind: Archivarinnen und Archivare! Archivarische Kompetenzen im digitalen Zeitalter, in: Transformation ins Digitale (wie Anm. 9) 193–206.
19 Vgl. ebd. 200.