Forschungsfragen und Quellen der Wirtschaftsgeschichte
Vortrag beim Studientag der Fachgruppe der Archive der Kirchen und Religionsgemeinschaften am 22. Jänner 2018 in Salzburg.
Ansatzpunkte
Es besteht kein Zweifel darüber, dass Kirche bzw. kirchliche Institutionen ein ganz wesentlicher Faktor in der wirtschaftlichen Entwicklung waren und sind. Sie sind deshalb auch immer wieder Gegenstand wirtschaftshistorischer Forschung. Da diese wiederum auf die umfangreichen Quellenbestände in kirchlichen Archiven angewiesen ist, ist es aus der Sicht der Wirtschaftsgeschichte sehr zu begrüßen, dass die Arbeitsgruppe der Archive der Kirchen und Religionsgemeinschaften dem Thema „Wirtschaftsunterlagen archivieren“ einen ganzen Studientag widmet.
Die dem Wirtschaftshistoriker in diesem Rahmen sinnvollerweise zukommende Aufgabe ist es, Ansatzpunkte, Zugänge, Fragen- und Themenstellungen zu benennen, mit denen die wirtschaftshistorische Forschung an die kirchlichen Archive herantritt. Vice versa kann sich daraus möglicherweise eine Orientierungshilfe für die Auswahl und die Aufbereitung von wirtschaftshistorisch relevantem Quellenmaterial in den kirchlichen Archiven ergeben. Im Sinne dieses Anliegens wird im Folgenden versucht, ein wirtschaftshistorisches Analyseraster zu skizzieren, das auf kirchliche Archivbestände angelegt werden kann und nach dem die in den kirchlichen Archiven befindlichen bzw. die dorthin zu transferierenden Quellenbestände hinsichtlich wirtschaftshistorisch relevanter Inhalte evaluiert werden können. Diese Skizze ist aber auch als Anregung und Grundlage für einen permanenten Dialog zwischen Wirtschaftsgeschichte und kirchlichen Archiven über die wirtschaftshistorische Relevanz von kirchlichen Quellenbeständen gedacht.
Der dabei in Betracht genommene Zeitraum erstreckt sich von der Frühen Neuzeit bis in die Gegenwart, umfasst also das, was in Abgrenzung zum Mittelalter gemeinhin als „moderne“ Wirtschaftsgeschichte verstanden wird.1 Dies inkludiert auch, dass bis zur Säkularisation dem geistlichen Staatswesen, wie es etwa das Erzbistum Salzburg bis 1803 gewesen ist, ein spezifischer Stellenwert infolge einer unmittelbaren Verbindung von weltlich-staatlicher und kirchlicher Ökonomie zukommt.2
Der wirtschaftstheoretischen Fundierung der „modernen“ Wirtschaftsgeschichte gemäß wird nun versucht, das vorhin angesprochene Analyseraster anhand aus der Wirtschaftstheorie entlehnter grundsätzlicher Kategorien zu entwickeln. Im Sinne eines, auf empirische Forschung ausgerichteten analytischen Pragmatismus wird dabei mit zwei grundsätzlichen Fragen auf das Thema zugegangen. Zum einen ist zu fragen, in welcher Weise kirchliche Institutionen in der „Wirtschaft“ agieren, in welcher Weise sie also Akteure in der wirtschaftlichen Entwicklung sind bzw. diese mitbestimmen. Zum anderen ist zu fragen, in welcher Weise sich „Wirtschaft“ in kirchlichen Institutionen niederschlägt, also in welcher Weise diese von der wirtschaftlichen Entwicklung betroffen sind. Es ist davon auszugehen, dass beides in den in kirchlichen Archiven befindlichen Quellen (Rechnungswesen, Protokolle, Verzeichnisse, Berichte, Korrespondenzen) Ausdruck findet. Zugleich ergeben sich aus beiden Zugängen spezifische Forschungsthemen und Forschungsfragen der Wirtschaftsgeschichte.
Der analytische Ansatzpunkt liegt darin, dass kirchliche Institutionen, also Kirche, Klöster, Ordensgemeinschaften, Stiftungen etc. mit spezifischen Funktionen im Wirtschaftssystem bzw. im wirtschaftspolitischen System und dessen historischer Entwicklung positioniert sind. Und zwar grundsätzlich als Wirtschaftseinheiten und damit als Wirtschaftssubjekte. Als solche erstellen sie Güter und Leistungen in dreifacher Weise. Erstens für die Eigenversorgung im Sinne der Subsistenzwirtschaft. Zweitens für den Absatz auf Märkten. Und drittens als Beiträge und Elemente im Sozialsystem. Zur Erstellung dieser Güter und Leistungen tätigen sie Investitionen, für die sie über ein entsprechendes Finanzierungssystem verfügen, über das sie auch die eigenen Erhaltungskosten sowie auch ihre Beiträge zum Steuer- und Abgabensystem finanzieren. Aus der Erstellung der Güter und Leistungen resultiert aber auch die Funktion der kirchlichen Institutionen als Arbeitgeber. Und schließlich sind sie im Wege ihrer wirtschaftlichen Programmatik in die Formulierung und Praxis des sozioökonomischen Wertesystems, speziell hinsichtlich der Wirtschaftsethik, eingebunden.
Diese Funktionen ergeben sich aus bzw. basieren auf mehreren Faktoren. Das ist zunächst das verfügbare Vermögen in zweifacher Form. Einerseits in Form von Realkapital, also im Wesentlichen Grundbesitz, Immobilien und Anlagevermögen. Andererseits in Form von Finanzkapital, also im Wesentlichen Rücklagen und Veranlagungen am Kapitalmarkt. Des Weiteren basieren die angeführten Funktionen auf der obrigkeitlichen Agenda der kirchlichen Institutionen, wie etwa historisch als Grundherrschaft im Feudalsystem, aber auch im Rahmen des nach der Säkularisation weiterbestehenden kirchlichen Normen- und Regulierungssystems. Und letztendlich basieren die genannten Funktionen auf der unternehmerischen Tätigkeit kirchlicher Institutionen, in Form eigener Betriebe, Subunternehmen oder Unternehmensbeteiligungen.
Zwei Dimensionen der wirtschaftshistorischen Verortung
Aus der Wirtschaftstheorie bzw. der Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung lassen sich für den hier unternommenen Versuch eines systematischen Zuganges zum Thema zwei Dimensionen der wirtschaftshistorischen Verortung ableiten. Erstens eine systembezogene Dimension mit zwei Komponenten. Zum einen eine betriebswirtschaftliche Komponente, mit der die kirchliche Institution als Wirtschaftsbetrieb bzw. als betriebswirtschaftlich zu führende Organisation gesehen wird. Zum anderen eine volkswirtschaftliche Komponente, die die kirchliche Institution als Teil bzw. Akteur der gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge und Entwicklung erfasst.
Die zweite Dimension der wirtschaftshistorischen Verortung ist die ablaufbezogene Dimension, mit der die kirchliche Institution in der Dynamik und dem Wandel der wirtschaftlichen Verhältnisse betrachtet wird. Das betrifft die in der langfristigen wirtschaftshistorischen Perspektive festzustellenden Entwicklungsphasen und innerhalb dieser die konjunkturelle Entwicklung inklusive der darin enthaltenen Wirtschaftskrisen. Das betrifft aber auch den Wandel von Wirtschaftssystemen, Wirtschaftsordnungen und wirtschaftspolitischen Regimen und ebenso den Wandel in der Wirtschaftsstruktur.3
Die systembezogene Dimension
Die relevanten Ansatzpunkte und analytischen Kategorien der betriebswirtschaftlichen Komponente finden sich in der modernen Unternehmensgeschichte, die sich gut auf die Betrachtung der kirchlichen Institutionen als Wirtschaftsbetriebe umlegen lassen.4 Dies betrifft zunächst die Betriebs-, Unternehmens- und Organisationsform bzw. die Betriebs-, Unternehmens- und Organisationsstruktur. Des Weiteren betrifft dies den betrieblichen Wertschöpfungszusammenhang mit drei Bereichen: Die Beschaffung der erforderlichen Ressourcen und Produktionsfaktoren. Sodann die Organisation von Produktion und Leistungserstellung, also das Produktionssystem. Und schließlich den Absatz, einerseits die Vermarktung, andererseits in Form der Subsistenz. Eine weitere wesentliche betriebswirtschaftliche Kategorie stellt das Beschäftigungs- und Arbeitssystem, also Beschäftigungsformen, Arbeitsabläufe, Arbeitszeiten usw. dar. Ebenso das betriebliche Führungssystem, z.B. hinsichtlich Hierarchien, Mitbestimmungsformen etc. Eine weitere Kategorie ist die betriebliche Finanzwirtschaft, also die Unternehmensfinanzierung, wobei wiederum zwischen Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung und Beteiligungsfinanzierung zu unterscheiden ist. Eine spezielle Kategorie bildet die Verwaltung des Immobilienbesitzes. Nicht zu vernachlässigen sind letztendlich die kapitalmarktbezogenen Funktionen, wie die Entgegenahme von Einlagen, die Vergabe von Ausleihungen und die Veranlagung. Historisch ist dabei die wichtige Funktion kirchlicher Institutionen für Spareinlagen und Ausleihungen vor der Etablierung des modernen Bankensystems, ebenso die Veranlagung beim Staat von besonderer Bedeutung.
Die relevanten Ansatzpunkte und analytischen Kategorien der volkswirtschaftlichen Komponente, also für die Betrachtung der kirchlichen Institutionen als Teil und Akteure der gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge und Entwicklung lassen sich in der historischen Nationalökonomie finden.5 Im Wesentlichen sind es drei Bereiche. Erstens der Beitrag zur Erstellung des gesamtwirtschaftlichen Angebotes an Gütern und Leistungen, wobei zwischen dem marktorientierten und dem nicht marktorientierten (v.a. Sozialleistungen) Angebot zu unterscheiden ist. Zweitens der Anteil der kirchlichen Institutionen an der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage auf den Güter- und Arbeitsmärkten. Drittens die Position der kirchlichen Institutionen auf den Geld- und Kapitalmärkten, einerseits als Anbieter (als Anleger bzw. Gläubiger) und andererseits als Kapitalnachfrager (als Schuldner).
Als spezieller Bereich in der Positionierung kirchlicher Institutionen im volkswirtschaftlichen Zusammenhang mit wesentlicher wirtschaftshistorischer Bedeutung kann die Verbindung zum „Staat“ gelten. Dabei ist es in historischer Perspektive wichtig, die sich seit dem Mittelalter vollzogene Veränderung des Wesens von „Staat“ vom absolutistisch-ständischen Fürstenstaat über den konstitutionellen Nationalstaat bis hin zum föderalen Bundesstaat zu berücksichtigen. Ebenso die Tatsache, dass es mehrere Ebenen des „Staates“ bzw. der „Staatlichkeit“, auf regionaler bzw. kommunaler und auf gesamtstaatlicher Ebene gab und gibt. Ein spezieller Fall in diesem Zusammenhang sind, wie erwähnt, die bis zur Säkularisation bestehenden geistlichen Fürstentümer.
Wirtschaftshistorisch relevante inhaltliche Kategorien hinsichtlich der Verbindung zum „Staat“ können mehrere angeführt werden. So einerseits der Bereich der staatlichen Regulierung von Wirtschaft und der Einfluss der Kirche auf diese sowie andererseits die Auswirkungen dieser Regulierungen auf die kirchlichen Institutionen. Ein besonders wesentlicher und komplexer Bereich sind die Staatsfinanzen bzw. die staatliche Finanzpolitik und die aktive und passive Involvierung der kirchlichen Institutionen in diese.6 Das betrifft etwa das Steuer- und Abgabensystem, in dem sie einerseits als Steuer- und Abgabenzahler und andererseits als Steuer- und Abgabenempfänger und damit als institutionelle Träger des Steuer- und Abgabensystems in seiner Gesamtheit positioniert sind. Das betrifft aber ebenso den Staatskredit, also im Wege der Kapitalveranlagung beim Staat die Rolle als Staatsgläubiger. Historische Beispiele dafür sind etwa die Veranlagung von Kapitalien der Kirchen, Klöster und Stiftungen bei den ständischen Landschaftskassen in der Frühen Neuzeit, die Zeichnung von Staats- und Kommunalanleihen im 19. Jahrhundert oder, als spezielle Form der Staatsanleihe, die Zeichnung von Kriegsanleihen im Ersten Weltkrieg.
Ein anderer, für das Wirtschafts- und Gesellschaftssystem sehr wesentlicher Bereich ist die die staatlichen Aktivitäten ergänzende bzw. kompensierende Funktion im Sozialsystem (Sozialleistungen, Soziale Institutionen), im Gesundheitssystem (Krankenanstalten, Ausbildungsstätten) und im Bildungssystem (kirchliche Bildungseinrichtungen). Ist hier die ergänzende und kompensatorische Funktion der kirchlichen Institutionen in historischer Sicht in hohem Maße evident, so kann angesichts des seit den 1980er Jahren zu beobachtenden Rückbaus der staatlichen Aktivitäten die These vertreten werden, dass diese Funktion in letzter Zeit und wohl auch in weiterer Zukunft wieder einen besonderen Stellenwert einnimmt bzw. einnehmen wird.
Die ablaufbezogene Dimension
Diese Dimension erfasst gewissermaßen in einer diachronen Unterlegung der systembezogenen Dimension die historische Verortung der Wirtschaftsbezüge kirchlicher Institutionen in chronologischer Hinsicht in Bezug auf die in der Wirtschaftsgeschichte gegebenen wesentlichen Entwicklungsphasen.7 Dies im Sinne dessen, dass in diesen Entwicklungsphasen jeweils spezifische historische Ausformungen der in der systembezogenen Dimension identifizierten analytischen Kategorien zu Tage treten. Und zwar in Verbindung mit der Veränderung relevanter Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung von kirchlichen Institutionen im Wege des Niederschlags der allgemeinen Entwicklung in deren wirtschaftlicher Gebarung. Im Hinblick darauf können die wesentlichen Entwicklungsphasen hier allerdings nur stichwortartig gekennzeichnet werden.
Als erste Phase in dem hier zugrunde gelegten Beobachtungszeitraum der „modernen Wirtschaftsgeschichte“ kann die „Frühe Neuzeit“ vom 16. bis zur Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert gelten. Hinsichtlich des politischen und gesellschaftlichen Systems ist diese Phase durch den Wandel vom fürstlich-ständischen hin zum „aufgeklärten“ Absolutismus mit wesentlichen Ansätzen moderner Staatlichkeit gekennzeichnet.8 Hinsichtlich des wirtschaftlichen bzw. wirtschaftspolitischen Systems durch die Etablierung der Territorialwirtschaft im Zeichen von Merkantilismus bzw. Kameralismus. Als dabei, nicht zuletzt für die wirtschaftliche Situation der kirchlichen Institutionen maßgebliche Struktur- und Entwicklungsmuster können gelten: Agrar- und Handelskapitalismus, Protoindustrialisierung (Verlag, Manufaktur), Erntezyklus (inkludierend die Wirtschaftskrisen des „type ancien“, also Ernte- und Hungerkrisen wie beispielsweise jene von 1772 und 1816), aber auch Finanzkrisen, wie etwa die großen Papiergeldinflationen im 18. Jahrhundert und generell die sich mit der zunehmenden Erosion der sozialpolitischen Leistungsfähigkeit des Feudalsystems zuspitzende Soziale Frage. Generell kann für diese Phase von einer gesamtwirtschaftlich und damit auch wirtschafts- und sozialpolitisch dominierenden Rolle der kirchlichen Institutionen gesprochen werden. Diese wird in der folgenden Phase, der so genannten „Sattelzeit“9 vom späten 18. bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts in Folge der Säkularisation relativiert.
Eine grundlegende Veränderung der Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Situation der kirchlichen Institutionen ergab sich in dem ab Mitte des 19. Jahrhunderts im Sinne eines „take off“ bis hin zum Ersten Weltkrieg dynamisierenden Prozess der Industrialisierung.10 In dieser Phase der „Modernisierung“ sind die kirchlichen Institutionen in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung in mehrfache wesentliche Veränderungen eingebunden. So hatte die Etablierung des Nationalstaates die Ausbildung eines ökonomischen Nationalismus, also die „Nationalökonomie“ im eigentlichen Sinne, zur Folge. Sodann transformiert sich der Agrar- und Handelskapitalismus in den „industriellen Kapitalismus“. Im Zuge dessen wurde der Erntezyklus als bestimmendes konjunkturelles Entwicklungsmuster vom industriellen Konjunkturzyklus abgelöst. Dieser beinhaltete auch mit einer Kombination von Börsen-, Banken- und Konjunkturkrisen eine neue Form von Wirtschaftskrisen, so jene von 1857 und 1873. Waren diese vor allem eine Folge der Ausweitung und Dynamisierung der Kapitalmärkte, so zogen sie auch einen wirtschaftspolitischen Wandel weg vom in der „Gründerzeit“ der 1850er und 1860er Jahre vorherrschenden Liberalismus hin zum ab Mitte der 1870er Jahre zunehmenden Staatsinterventionismus und Protektionismus nach sich. Wesentliche Veränderungen gab es auch in der Unternehmensstruktur durch die Entstehung von großen Kapitalgesellschaften, aber auch kooperativer Unternehmensformen, insbesondere der Genossenschaften. Und es intensivierte sich, was gerade für die kirchlichen Institutionen von besonderer Bedeutung war, neuerlich die Soziale Frage.
Der Erste Weltkrieg und die unmittelbare Nachkriegszeit stellte dann mit Kriegswirtschaft, Bewirtschaftungssystem, großer Inflation und Währungsstabilisierung eine Phase mit erheblich erschwerten Rahmenbedingungen dar. Ebenso die Zwischenkriegszeit mit einer latenten Krisenlage mit steigender Arbeitslosigkeit, die in der Weltwirtschaftskrise der frühen 1930er Jahre kulminierte.11 In der Zeit des Faschismus bzw. des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkrieges wurden die kirchlichen Institutionen in eine autoritäre und rassistische Strukturierung und Lenkung der Wirtschaft und eine neuerliche Kriegswirtschaft eingebunden.12
Nach dem Kriegsende folgte die bis Anfang der 1950er Jahre andauernde Phase der Rekonstruktion und des Wiederaufbaus, in der auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der kirchlichen Institutionen im Rahmen der Formierung des Wirtschaftssystems der Zweiten Republik wieder in geordnete Bahnen gebracht wurden.13 Die Mitte der 1950er Jahre einsetzende und bis Mitte der 1970er Jahre andauernde Wachstumsperiode ist vom Übergang von der Wiederaufbau- zur Konsumgesellschaft und damit einer nachhaltigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Modernisierung mit einer Reihe grundlegender Reformen geprägt.14 Abgelöst wurde dieses in Summe „golden age“ von einer im Grunde bis heute andauernden Zeit wirtschaftlicher Wechsellagen. Diese war und ist in gesamtwirtschaftlicher Hinsicht durch eine Abflachung des Wachstumstrends, von der Wiederkehr des Konjunkturzyklus und in wirtschaftspolitischer Hinsicht durch eine Ablöse des „Keynesianismus“ durch den „Neoliberalismus“ bestimmt. Wirtschaftskrisen wurden wieder üblich, angefangen von den Erdölkrisen der 1970er Jahre bis hin zu den großen Finanzkrisen 1985, 2001 und 2008. Dazu kamen eine sukzessive Öffnung der Verteilungsschere bei Einkommen und Vermögen und damit eine neuerliche Intensivierung der Sozialen Frage. Nicht zuletzt in Bezug darauf erscheint angesichts einer seit den 1980er Jahren zu beobachtenden Rücknahme des staatlichen Sektors die oben angesprochene ergänzende bzw. kompensatorische Funktion kirchlicher Institutionen, speziell im Bereich des Sozial-, des Gesundheits- und des Bildungssystems von Bedeutung.
1 Gerold AMBROSIUS–Dietmar PETZINA–Werner PLUMPE (Hg.), Moderne Wirtschaftsgeschichte. Eine Einführung für Historiker und Ökonomen (München 2006).
2 Gerhard AMMERER–Stefan Alfred WEISS (Hg.), Die Säkularisation Salzburgs 1803. Voraussetzungen-Ereignisse-Folgen (Wissenschaft und Religion. Veröffentlichungen des Internationalen Forschungszentrums für Grundfragen der Wissenschaften Salzburg 11, Frankfurt a. M. 2005).
3 Zur langfristigen Perspektive: Roman SANDGRUBER, Ökonomie und Politik. Österreichische Wirtschaftsgeschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart (Wien 1995).
4 Hartmut BERGHOFF, Moderne Unternehmensgeschichte. Eine themen- und theorieorientierte Einführung (Paderborn 2004).
5 Toni PIERENKEMPER, Wirtschaftsgeschichte. Die Entstehung der modernen Volkswirtschaft (Berlin 2009).
6 Christian DIRNINGER, Staatliche Finanzpolitik im Erzstift Salzburg im 18. Jahrhundert, 3 Bde (ungedr. Habilitationsschrift Universität Salzburg 1997).
7 Rolf WALTER, Wirtschaftsgeschichte. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart (Köln–Weimar–Wien 1998).
8 Leonhard BAUER–Herbert MATIS, Geburt der Neuzeit. Vom Feudalsystem zur Marktgesellschaft (München 1988).
9 Reinhard KOSELLECK, Vergangene Zukunft. Zur Semantik geschichtlicher Zeiten (Frankfurt a. M. 1979).
10 Herbert MATIS, Das Industriesystem. Wirtschaftswachstum und sozialert Wandel im 19. Jahrhundert (Wien 1988); Dieter ZIEGLER, Die Industrielle Revolution (Darmstadt 2009).
11 Gerd HARDACH, Der Erste Weltkrieg (München 1977); Derek H. ALDCROFT, Die Zwanziger Jahre (München 1978); Charles P. KINDLEBERGER, Die Weltwirtschaftskrise (München 1979).
12 Adam TOOZE, Ökonomie der Zerstörung. Die Geschichte der Wirtschaft im Nationalsozialismus (München 2007).
13 Hans SEIDEL, Österreichs Wirtschaft und Wirtschaftspolitik nach dem Zweiten Weltkrieg (Wien 2005).
14 Felix BUTSCHEK, Vom Staatsvertrag zur EU. Österreichische Wirtschaftsgeschichte von 1955 bis zur Gegenwart (Wien–Köln–Weimar 2004).