Zur Anlage einer Bildsammlung in einem Ordensarchiv
Vortrag gehalten bei der Jahrestagung der ARGE Ordensarchive zum Thema „Bilder archivieren. Wie, womit und weshalb?“ am 8. April 2019 in St. Pölten (Überarbeitete Fassung).1
Ausgangssituation im Schottenstift
Sowohl von außen als auch hausintern war das Archiv des Schottenstifts in der Vergangenheit immer wieder mit Anfragen zu Fotografien konfrontiert worden, die aber in den meisten Fällen nicht wirklich zufriedenstellend beantwortet werden konnten. Dies lag vor allem daran, dass sich Fotografien und andere Abbildungen, konservatorisch schlecht verwahrt, verstreut in unterschiedlichen Beständen des Archivs befanden, was eine gezielte Suche nach einzelnen Bildern kaum erlaubte. Die fachgerechte Verwahrung, Ordnung und Verzeichnung dieses nicht unbedeutenden Bestands stellte daher ein unbedingtes Desiderat dar. Der Entschluss, dieses Vorhaben anzugehen, fiel bereits 2016, eine erste Konzipierung der notwendigen Vorgehensweise erfolgte noch im selben Jahr. Mit der eigentlichen Durchführung wurde im Frühjahr 2018 begonnen. Da aufgrund paralleler Projekte und erforderlicher Materialanschaffungen immer wieder auch Unterbrechungen notwendig waren, dauern die Arbeiten immer noch an.
Den Kern und Ausgangsbestand der Bildsammlung bildeten drei alte Schachteln mit alphabetisch geordneten Porträtfotografien von Konventualen, welche ohne Signaturen in kleinen, nicht-säurefreien Kuverts aufbewahrt worden waren. Hinzu kamen mehrere weitere kleine, thematisch angelegte Fotodepots, welche – ebenfalls unverpackt und ohne Signatur – an verschiedenen Stellen im Archiv lagerten, wie beispielsweise Konvolute mit zusammengetragenen alten Aufnahmen der Stiftskirche. Die im Archiv eigentlich anzustrebende Gliederung nach Provenienz eines Archivales erwies sich bereits zu diesem Zeitpunkt als nicht praktikabel, waren die ursprünglichen Provenienzen dieser älteren Fotobestände doch kaum noch nachzuvollziehen. Ist aber eine Ordnung nach Provenienz nicht möglich, wird eine Ordnung nach Pertinenz, bei Bildern also nach Motiven, unausweichlich. Anhand der Bestände wurde daher eine erste grobe Bestandstektonik mit drei Hauptsäulen „Personen“, „Orte“ und „Ereignisse“ entwickelt. Im Zuge der voranschreitenden Arbeiten stellte sich jedoch bald heraus, dass es große Überschneidungen mit in einzelnen Nachlässen noch vorhandenen Fotobeständen gab und dass in der Vergangenheit zum Teil planlose Entnahmen und Anreicherungen stattgefunden haben mussten. Zudem fanden sich etliche kleinere Fotodepots auch in anderen noch nicht bzw. nur teilweise erschlossenen Beständen des Archivs. Das bedeutete, dass eine sinnvolle und strukturierte Anlage der Bildsammlung erst nach weiterer Durchsicht aller (angereicherten) Nachlässe sowie der sachthematisch geordneten Scrinien mit Inhalten des 20. Jahrhunderts möglich sein würde. Diese Durchsicht von insgesamt rund 230 Laden, bei der die jüngsten Nachlässe sogar noch ausgespart wurden, kostete einiges an Zeit, förderte aber tatsächlich etliche weitere relevante Fotobestände zu Tage, wobei selbst hier die bisherige Aufbewahrung nicht notwendigerweise immer Rückschlüsse auf die ursprüngliche Provenienz erlaubte. Entnahmen und Zusammenhänge wurden zunächst mittels in die Laden eingelegter Zettel festgehalten. Darüber hinaus wurden im Zuge parallel stattfindender Unternehmungen in anderen Bereichen des Archivs weitere große dezentrale Fotodepots entdeckt, die ebenfalls noch in die Bildsammlung eingegliedert werden mussten. Am Ende dieses Auffindungsprozesses stand schließlich die Erkenntnis, dass eine grundsätzliche Überarbeitung der bereits aufgestellten Tektonik notwendig sein würde.2
Tektonik und Ordnung
In der Regel stellt die Skizzierung einer Tektonik den auf die Sichtung der Bestände folgenden Schritt dar, auf den wiederum die Ordnung und Verzeichnung folgen kann. Das unerwartete Anwachsen der vorhandenen Kernbestände machte jedoch zunächst wiederholte konzeptionelle Anpassungen und schließlich die Überarbeitung der bereits aufgestellten Tektonik erforderlich. An der ursprünglich vorgenommenen Klassifikation nach den Hauptgruppen „Personen“, „Orte“ und „Ereignisse“ konnte zwar grundsätzlich festgehalten werden, diese musste aber stark erweitert und teilweise modifiziert werden.3 Während sich diese Unterscheidung auf oberster Ebene für Fotos, welche das eigentliche Kloster und seine Angehörigen betreffen, weiterhin als zweckmäßig erwies, erschien es indessen wünschenswert, Fotobestände von Pfarren und Werken des Klosters nicht unnötig auseinanderzureißen. So wurden etwa Fotografien des Stiftsgymnasiums als große Serie auf oberster Ebene zusammenbelassen; die Trennung nach Personen, Orten und Ereignissen erfolgte hier erst auf den darunterliegenden Ebenen. Dies verhinderte zudem, dass die Hauptserie „Personen“, welche auf Fotos von Konventualen des Klosters beschränkt bleiben sollte, „verwässert“ würde. Fotos anderer Personen sollten dagegen sinnvollerweise im Kontext ihrer Beziehung zum Kloster zu finden sein – beispielweise solche eines Angestellten des Klosters in der Serie „Stiftskirche und Klostergebäude, Personal“, jene eines weltlichen Lehrers in der Serie „Gymnasium, Lehrkörper“.4
Beim Sonderfall der Fotoalben wurde trotz der notwendigerweise abweichenden Lagerung eine bewusste Entscheidung gegen eine Serie „Alben“ auf oberster Ebene getroffen. Vielmehr wurden auf allen Ebenen, auf denen es zweckdienlich schien, eigene Albenserien gebildet. So findet man ein Album mit Innenaufnahmen der Klosterräume in der Serie „Stiftskirche und Klostergebäude“, eines mit Einzelfotos mehrerer Konventualen in der Serie „Personen“, ein persönliches Album eines einzelnen Mönchs hingegen in dem von diesem gebildeten Akt.
Prinzipielles Ziel bei der Entwicklung der Tektonik war, dass die Benutzung der Bildsammlung trotz aller Möglichkeiten, die moderne digitale Hilfsmittel bieten können, auch analog funktionieren solle. Die nun ersonnene Ordnung soll deshalb eine intuitive Herangehensweise bei der Recherche nach einzelnen Bildern erlauben (vgl. Abb. 1).
Abb. 1: Vereinfachte und gekürzte Darstellung der Tektonik der Bildsammlung im Archiv des Schottenstifts.
Für andere Archive mögen, da die konkrete Fokussierung auf eine von mehreren Interpretationsmöglichkeiten eines Bildes nicht zuletzt durch Archivprofil und Dokumentationsauftrag bedingt ist, andere Tektonikentwürfe sinnvoller sein.5 Außerdem ist eine solche sachthematische Ordnung nicht in jedem Fall angebracht. Kommt beispielsweise der Bestand eines Fotografen bereits geordnet ins Archiv, erscheint es angezeigt, den Bestand als Ganzes zu belassen und die vorhandene Ordnung – etwa nach Aufträgen bzw. Anlässen – beizubehalten.6
Signatursystem
Bei der Realisierung der für das Archiv des Schottenstifts erarbeiteten Tektonik wurden nicht bei allen Verzeichnungseinheiten Detailerschließungen vorgenommen bzw. werden diese gar nicht unbedingt angestrebt. Ziel war vielmehr, die Voraussetzungen zu schaffen, um im Bedarfsfall eine tiefergehende Ordnung und Verzeichnung zu ermöglichen. Zudem wurde bewusst ein Signatursystem entwickelt, das nicht nur Platz für zukünftige Neuzugänge – etwa aus noch nicht erschlossenen Nachlässen – vorsieht, sondern darüber hinaus die Möglichkeit der strukturierten Erweiterbarkeit für noch nicht absehbare Fälle bieten soll.
Ein weiterer einzubeziehender Aspekt waren die verschiedenen Formate, Verfahren und Träger von Fotos bzw. anderen Bildern. Aus Platzgründen, aber auch aus konservatorischer Sicht macht es durchaus Sinn, für unterschiedliche Formate unterschiedliche Verpackungsgrößen zu verwenden. Da es von einer einzelnen Aufnahme jedoch oftmals mehrere verschieden große Abzüge geben kann, erschien es angebracht, die Aufbewahrung nicht zu einem bestimmenden Kriterium der Tektonik zu machen, sondern das Format bei der Verzeichnung und Signierung entsprechend erst an letzter Stelle zu berücksichtigen. So können Fotos unabhängig vom jeweiligen Format in die Tektonik eingegliedert und signiert werden, wodurch es gelingt, Zusammenhänge zwischen Abzügen unterschiedlicher Größen auf allen Verzeichnungsebenen abzubilden. Gleiches gilt bei vom „normalen“ analogen Papierabzug abweichenden Verfahren und Trägern. Für die Tektonik macht es zunächst keinen Unterschied, ob es sich um einen Papierabzug, ein Negativ, ein Diapositiv oder gar ein Digitalfoto (in einem oder mehreren Dateiformaten) handelt; erst auf Ebene des Einzelbilds wird bei Bedarf nach Trägern unterschieden (vgl. Abb. 2).7 Ein mehrfach vorhandenes einzelnes Motiv kann somit unter einer Signatur physisch an verschiedenen Stellen im Archiv aufbewahrt werden.
Abb. 2: Porträtfotografien von P. Maurus Haitzinger. Die unterschiedlichen Formate und Träger werden in der Signatur erst an letzter Stelle berücksichtigt: AT-SCHOTTEN/StiA 14.Bild 1/1.Hait.07.a (Porträt Nr. 7 im kleinsten Format „a“, nach 1905), 1/1.Hait.08.b (Porträt Nr. 8 im nächst größeren Format „b“, um 1900), 1/1.Hait.08.T-K (Fotokeramik des Porträts Nr. 8 („Trägersonderaufstellung-Keramik“)).
Nach der Erarbeitung von Tektonik und Signatursystem war der nächste logische Schritt eine entsprechende Grobordnung der vorhandenen Bestände. Da alle weiteren Schritte auf diesem aufbauen, war eine Bewertung der Bestände ohne einen Überblick über die jeweils vorhandenen Umfänge nicht sinnvoll möglich. Auch eine Verzeichnung (selbst völlig ohne Bewertung) kann nur mit geordneten Beständen gelingen. Weitere, tiefergehende Feinordnungen können im Anschluss – eventuell in Verbindung mit bzw. jeweils vor der Verzeichnung – vorgenommen werden.
Bewertung
Angesichts der großen Menge an aufgefundenen Fotos und der augenscheinlichen Mehrfachüberlieferungen war eine Evaluierung der Archivwürdigkeit, welche ganz offensichtlich für den überwiegenden Teil der Fotobestände bei Übernahme ins Archiv nicht erfolgt war, noch ausständig und unbedingt notwendig. Grundsätzlich wurde bereits die Frage, ob fotografische Bestände überhaupt bewertet werden sollen, nicht immer einheitlich beurteilt. Für diese essenzielle Maßnahme war daher zunächst ein Einlesen in die Theorie der Fotobewertung unumgänglich. In der deutschsprachigen archivkundlichen Literatur stellte diese (im Gegensatz zum angelsächsischen Raum) lange Zeit ein Desiderat dar, das allerdings zunehmend geschlossen worden ist.8 Zweifelsohne ist die Bewertung von Fotobeständen ein komplexes und schwieriges Unternehmen – gleichwohl nicht weniger als bei Akten wesentlicher Bestandteil der Archivarbeit. Wie bei diesen ist es nicht sinnvoll alles aufzubewahren – die Bewertung ist daher ein unerlässliches Mittel zur Informationsverdichtung, da das Beseitigen von Redundanzen eine Aufwertung der Sammlung darstellt.9 Zudem ist die Erschließung von Fotobeständen eine zeitaufwändige und daher teure Angelegenheit, was nicht nur in Ordensarchiven problematisch sein kann. Ein nicht erschlossener Bestand ist jedoch nicht nutzbar und daher gewissermaßen wertlos – was sich ja gerade im Fall des Archivs des Schottenstifts gezeigt hat. Hinzu kommt, dass die angesprochene Redundanz bei Fotobeständen mitunter besonders groß ist, da neben der gedoppelten Aufbewahrung Negativ–Abzug außerdem Dubletten in Form unterschiedlicher Formate und sogenannte Quasi-Dubletten hinzukommen können (siehe dazu weiter unten). Eine Skartierung nicht archivwürdiger Fotos kann also in mehrfacher Hinsicht sinnvoll bzw. ressourcensparend sein, vor allem wenn man die Lagerungskosten – welche für ein großes Archiv vielleicht weniger ins Gewicht fallen, für ein kleines (Ordens-)Archiv allerdings durchaus beträchtlich sein können – mitberücksichtigt.10
Da Fotografien eine Vielzahl an Interpretationsmöglichkeiten und Informationsebenen aufweisen können, stellt deren Bewertung durchaus eine Herausforderung dar. Neben Kriterien des Inhalts, der Herkunft und der äußeren Beschaffenheit müssen stets auch das Archivprofil und der Dokumentationsauftrag des eigenen Archivs mitbedacht werden. Daneben dürfen praktische Faktoren, etwa die praxistaugliche Benutzbarkeit, gleichermaßen nicht außer Acht gelassen werden.11 Die Komplexität der Fotobewertung spiegelt sich nicht zuletzt in der Schwierigkeit der Ausformulierung der Bewertungskriterien wider, da es neben einer Reihe leichter objektivierbarer Kriterien ebenso schwerer greifbare gibt (Metz nennt sie „weiche Bewertungskriterien“), denen bei der Bewertung jedoch oft mehr Bedeutung zukommt als den „harten“ Kriterien. Zu letzteren zählen:
-
Vereinbarkeit mit Archivprofil und Dokumentationsauftrag („Sammlungsauftrag“).
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Beseitigung von Redundanz (Mehrfachüberlieferung).
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Vorhandensein von zumindest grundlegenden Informationen über das abgebildete Motiv.
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Schäden und technische Mängel.
-
Rechtliche Aspekte (Urheberrecht).
-
Alter und Seltenheit.
Bezüglich der Redundanz ist anzumerken, dass Fotografien eine spezifische Form der Redundanz innewohnt, das heißt immer Negativ und Abzug vorhanden sein können. Grundsätzlich sollte das Negativ stets aufbewahrt werden; doch darüber hinaus kann die Archivierung von Abzug oder sogar Dubletten eines größeren Formats aus Gründen der leichteren Benutzbarkeit ebenfalls sinnvoll sein. Ansonsten können Dubletten aber in der Regel ausgeschieden werden – das betrifft auch die sogenannten „Quasi-Dubletten“. Diese bilden ein Motiv nahezu zeitgleich ab, wobei die Aufnahmen dabei nur leicht variieren, ohne dass sich dabei der Informationsgehalt in irgendeiner Weise ändern würde (z. B. Fotos einer Person mit jeweils nur leicht veränderter Körperhaltung).12 Ein Argument zugunsten der Aufbewahrung einer Dublette kann – neben dem Format – etwa das Vorhandensein von auf der Rückseite angebrachten alten Anmerkungen sein. Ebenfalls aufbewahrt werden sollten Dubletten im Fall von sehr alten Fotografien, da Aufnahmen vor 1890 (Erfindung der Boxkamera und des Rollfilms) grundsätzlich gar nicht skartiert werden sollten. Einen zweiten Einschnitt bildet die Durchsetzung der Kleinbildkamera mit 35mm-Film in den 1930er-Jahren, weshalb vorgeschlagen worden ist, Fotos vor ca. 1940 zwar schon einer Bewertung zu unterziehen, die Entscheidung jedoch eher für eine Aufbewahrung ausfallen zu lassen.13 Zusätzlich sollte unabhängig vom Alter natürlich immer auf den Seltenheitswert einer Aufnahme geachtet werden.
Als weiche Bewertungskriterien können demgegenüber genannt werden:
-
Informationsgehalt und Aussagewert eines Fotos.
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Interessen der Benutzer.
-
Ästhetischer Wert und Bedeutung für die Geschichte der Fotografie.
Der letzte Punkt ist besonders schwer greifbar und in einem Ordensarchiv wahrscheinlich eher selten von Bedeutung. Die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer können dagegen in einem Ordensarchiv zweifach verstanden werden: Einerseits ist dabei an künftige Interessen der Forschung zu denken, andererseits ist vermutlich gerade bei Fotografien das eigene Haus selbst ein zentraler Benutzer – im Fall des Schottenstifts waren hausinterne Anfragen sogar ausschlaggebend für die Anlage der Bildsammlung. Solche hausinternen Interessen können etwa Porträtfotografien für Publikationen oder Internetauftritte betreffen, aber beispielsweise gleichermaßen bei Baumaßnahmen oder Restaurierungsvorhaben auftreten, wenn es erforderlich ist, mehr über den früheren Zustand eines Gebäudes oder Objekts zu erfahren. Sie können allerdings ebenso rein nostalgischer Natur sein – auch dies hat in einem Ordensarchiv mit Blick auf die Gemeinschaft sicherlich seine Berechtigung.
Was den Aussagewert eines Fotos betrifft, kann der Informationsgehalt, wie bereits erwähnt, sehr vielfältig sein: Ein Foto mag aufgrund der abgebildeten Person, ihrer Kleidung, des abgebildeten Ereignisses oder Alltagsgeschehens, des Hintergrundes (Räume, Gegenstände), vielleicht gar seiner Kuriosität oder aber einer Kombination mehrerer dieser Aspekte erhaltenswert sein. Zudem muss die ästhetisch schönste Aufnahme nicht jene mit dem dichtesten Informationsgehalt sein; möglicherweise bildet eine in Hinblick auf die Bildkomposition misslungene Aufnahme durch einen anderen Winkel zusätzliche Details – beispielsweise des Kircheninneren – ab, welche die schönere Aufnahme (bewusst?) nicht mit abbildet. Es mag daher sinnvoll sein, beide Aufnahmen – die „schöne“ und jene mit zusätzlichen Informationen – aufzubewahren. Darüber hinaus können selbst Fotos, welche auf den ersten Blick nicht archivwürdig erscheinen, auf den zweiten Blick erhaltenswert sein: So weist beispielsweise ein verwackelter, unscharfer Schnappschuss einer unbekannten Person, welcher im Regelfall ausgesondert werden würde, unter Umständen im Hintergrund ein interessantes Detail auf, das sonst nicht dokumentiert ist (vgl. Abb. 3–4). Auch darauf gilt es bei der Bewertung zu achten!
Abb. 3: Vom Besuch des Nuntius Opilio Rossi im Schottenstift (1962) gibt es eine Vielzahl besserer Aufnahmen, im Gegensatz zu manch anderem Foto wurde dieses jedoch nicht skartiert, da es eine nur kurzzeitige Hängung des großen Metallkreuzes, die bald darauf wieder verändert wurde, dokumentiert. AT-SCHOTTEN/StiA 14.Bild 3/2 (noch nicht auf Einzelstückebene signiert)
Abb. 4: In zahlreichen Nachlässen finden sich kleinere Fotoserien zu Hochzeiten in der Stiftskirche, die aufgrund ihrer Häufigkeit größtenteils redundant sind. Der Wert dieser Aufnahme eines Hochzeitsautos vor der Kirche (1936) liegt jedoch in der Dokumentation der Fassadengestaltung des im Hintergrund abgebildeten Geschäftslokals (heute Standort des Klosterladens). AT-SCHOTTEN/StiA 14.Bild 3/3 (noch nicht auf Einzelstückebene signiert).
Außerdem kann es sinnvoll sein, Fotos wiederkehrender Ereignisse zu sammeln, um Veränderung sichtbar zu machen, oder umgekehrt Abbildungen wiederkehrender Motive ohne Veränderungen oder Informationsgewinn zu skartieren bzw. zu skelettieren. In jedem Fall fällt die Bewertungsentscheidung nie anhand nur eines der genannten Kriterien, sondern auf Grundlage des Gesamtresultats, das alle der genannten Einzelkriterien in den Blick nimmt.14
Generell bestehen, wie eben angeklungen, mehrere Möglichkeiten zur Anwendung der genannten Bewertungskriterien, und zwar das Ausdünnen von Verzeichnungseinheiten, das Skartieren oder Aufbewahren jeweils ganzer Einheiten und als dritte Möglichkeit eine Kombination beider Varianten. In jedem Fall sinnvoll erscheint vor allem das Aussortieren von Dubletten (oder gar weiterer Mehrfachexemplare) und „Quasi-Dubletten“; aus arbeitsökonomischen Gründen kann dies gewiss auch erst im Rahmen der Verzeichnung erfolgen.
Verzeichnung
Im Archiv des Schottenstifts erfolgt die Verzeichnung der Bildsammlung nach ISAD(G), welcher als obligatorisches Minimum die Angabe von Signatur, Titel (im Fall von Fotografien meist das Motiv), Entstehungszeitraum (Datierung), Verzeichnungsstufe, Umfang und Provenienzstelle vorschreibt. Für Fotografien wird in der Literatur außerdem die Angabe von Format bzw. Größe, Technik (Negativ, Abzug, Schwarzweiß oder Farbe) und Urheber empfohlen.15 Im Schottenstift wurde gleichwohl die Entscheidung getroffen, die drei zusätzlich genannten Angaben erst bei Bedarf – in der Regel bei der Benutzung – zu ermitteln, da der Aufwand im Rahmen der Verzeichnung beim Aufbau der gesamten Bildsammlung sonst erheblich zu groß wäre.16
Will man nach Motiven ordnen, so stellt sich unweigerlich die Frage, welcher Verzeichnungskategorie ein Foto, das mehrere relevante Informationen beinhaltet, zuzurechnen ist bzw. in welcher Reihenfolge und Gewichtung man dargestellte Personen, Orte und Ereignisse berücksichtigen soll. Ohne Zweifel können hier Querverweise zwischen den Verzeichnungseinheiten („Zu einem Foto von X siehe auch Y“) hilfreich sein, trotzdem erscheint es allerdings geboten, einheitliche Richtlinien zu finden. Wesentlich dafür ist das „Hauptmotiv“ respektive der Anlass der Aufnahme, da dies zugleich meist die „Hauptinformation“ eines Bildes oder Konvoluts darstellt. In manchen Fällen ist die im Vordergrund stehende Information – also die Intention des Fotografen – aber gar nicht das Hauptinteresse heutiger Betrachtung. Ein Beispiel wäre das (Porträt-)Foto eines Mönchs vor einer Kirche oder in seinem Arbeitsumfeld: Da solche Aufnahmen in den allermeisten Fällen aus den Nachlässen stammen, werden sie in der Regel der jeweiligen Person zugeordnet. Ist die abgebildete Person hingegen ohnedies auch sonst fotografisch gut dokumentiert, der im Hintergrund abgebildete Ort demgegenüber in der Sammlung unterrepräsentiert oder in einem ungewöhnlichen Zustand zu sehen, ist beispielsweise bei einer Kirche ein interessantes bauhistorisches Detail oder Ähnliches zu erkennen, ist das Bild vielleicht tatsächlich besser an anderer Stelle, etwa unter den Kirchenfotos, aufgehoben (vgl. Abb. 5–6). Im Gegenzug ist es freilich ebenso denkbar, dass es von einer Person kaum oder keine Fotos gibt – im Schottenstift ist dies etwa bei manchen jener jungen Mönche der Fall, die während des Zweiten Weltkriegs zur Wehrmacht eingezogen wurden und nicht nach Hause zurückkehrten. Hier mag es sinnvoller sein, eine eigentlich auf ein Ereignis oder ein anderes Bildelement fokussierte Aufnahme trotz vielleicht sogar schlechter Qualität der Person zuzuordnen. Diesbezüglich eine allgemein gültige Regel aufzustellen, ist nicht möglich; generell handelt es sich bei der Zuordnung wohl stets um eine Einzelfallentscheidung, deren Gewicht jedoch durch die Möglichkeit von Querverweisen abgefedert werden kann.
Abb. 5: Obwohl vordergründig ein Porträt des Pfarrers P. Roman Kohlhofer, wurde das Bild als eine frühe fotografische Aufnahme von Pfarrkirche und Pfarrhof von Gaunersdorf (heute Gaweinstal) dem Ort zugeordnet (1898). AT-SCHOTTEN/StiA 14.Bild 6/Gawe.K.A.01.b.
Abb. 6: Der Kämmerer P. Friedrich König ist fotografisch gut dokumentiert, der stiftliche Gutshof in Breitenlee hingegen nicht; die aus dem Nachlass stammende Aufnahme wurde daher dem Ort zugeordnet (um 1925, Ausschnitt). AT-SCHOTTEN/StiA 14.Bild 6/Brei.W.01.01.a.
Verpackung und Bestandserhaltung
Zur richtigen Lagerung und Handhabung von Fotografien ist hinreichend Literatur vorhanden – bereits ein Hinweis darauf, dass es sich bei Fotografien um ein konservatorisch sehr heikles Medium handelt.17 Neben dem korrekten Umgang und einem passenden Klima ist in der Praxis vor allem eine sachgerechte Verpackung nicht nur ausschlaggebend für die Erhaltung, sondern sie bedarf im Vorfeld der eigentlichen Unternehmung auch einiger Planung. Im Archiv des Schottenstifts wurden nach einer ersten groben Sichtung der Bestände ein Verpackungskonzept skizziert und Mengen für eine erste Bestellung festgelegt, um den notwenigen Materialbedarf in die Budgetplanung miteinbeziehen zu können. Aufgrund der wiederholten Auffindung neuer Fotokonvolute wuchs der Materialbedarf stark an, weshalb immer wieder neue Bestellungen notwendig wurden, die den Fortgang der Arbeiten verzögerten.
Konkret fiel die Entscheidung im Archiv des Schottenstifts auf Hüllen aus speziellem ungepuffertem Papier (PAT) eines bekannten Schutzverpackungsproduzenten in fünf unterschiedlichen Größen mit dazu passenden Schachteln, wobei die zwei kleinsten Formate stehend in Schachteln mit Trennwänden, die drei größeren hingegen liegend aufbewahrt werden. Um Verklebungen, mechanische Schäden und Ähnliches zu vermeiden, wird jedes Foto einzeln verpackt. Zur Erleichterung der Handhabung sind die Hüllen an den Schmalseiten offen und haben an der Oberseite einen 1 cm hohen Nachfalz, auf dem die Signatur eingetragen wird. Hinzu kommen besondere Verpackungen für spezielle Trägermaterialien wie etwa Glasplatten, die stehend in sogenannten Fourflaps in separaten Schachteln aufbewahrt werden.
Die Entscheidung über den künftigen Standort der Fotosammlung fiel entsprechend den Empfehlungen für fotografische Materialien auf den kühlsten und trockensten Depotraum mit dem stabilsten Klima. Generell gilt, dass die Lebensdauer von Fotografien steigt, je kühler und trockener das Klima ist, wobei zumindest Richtwerte von 30–50 % Luftfeuchtigkeit und max. 21 °C eingehalten werden sollten.
Anlage einer Bildsammlung – und dann?
Die aktuelle Unternehmung der Anlage einer Bildsammlung ist noch nicht endgültig abgeschlossen: Mit der geplanten Übernahme des Schularchivs des Stiftsgymnasiums sind für die Serie „Gymnasium“ demnächst noch größere Bestandszuwächse zu erwarten. Auch nach Abschluss der eigentlichen Anlage ist in Zukunft durchaus mit weiteren Neuzugängen zu rechnen, somit werden weiterhin Fotos in die Sammlung integriert werden müssen. Bei der Erarbeitung der Tektonik wurde bereits bewusst dieser Umstand zu berücksichtigen gesucht und daher auf die ständige Erweiterbarkeit von Serien und Signaturen geachtet. Eine Herausforderung der (nahen) Zukunft ist schließlich ein hier nur einmal kurz erwähnter Aspekt, welcher bislang im Archiv des Schottenstifts noch kein Thema war: die Archivierung digitaler Bilder. Es bleibt zu hoffen, dass es sich in dieser Hinsicht gleichermaßen gelohnt hat, Aufwand in die Konstruktion der Tektonik zu investieren, da diese Tektonik der analogen Bildsammlung ebenso für die künftige digitale Ordnerstruktur genutzt und Brüche so verhindert werden können. Im Endeffekt verfügt die Fotodatei ja doch auch nur über einen etwas abweichenden „Träger“.
Larissa Rasinger studierte Geschichte sowie Geschichtsforschung, Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft in Wien. Seit 2016 ist sie Mitglied des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Seit 2012 ist sie im Archiv des Schottenstifts, seit 2017 zudem in der Sammlung von Handschriften und alten Drucken der Österreichischen Nationalbibliothek tätig.
Kontakt: larissa.rasinger@schottenstift.at
Maximilian Alexander Trofaier studierte Geschichte sowie Geschichtsforschung, Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft in Wien, wo er 2017 promovierte. Seit 2011 ist er Mitglied des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Seit 2010 ist er im Archiv des Schottenstifts tätig, seit 2012 mit der Leitung des Stiftsarchivs, des Musikarchivs sowie der Handschriften- und Inkunabelsammlung betraut.
Kontakt: ma.trofaier@schottenstift.at
1 Der vorliegende Artikel hat zwar seinen Ursprung in einem kurzen Erfahrungsbericht Maximilian Alexander Trofaiers bei der Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der Ordensarchive Österreichs; es handelt sich dabei allerdings nicht um eine Verschriftlichung des Vortragsmanuskripts, sondern um eine separate Darstellung einiger grundsätzlicher Überlegungen.
2 Die Bezeichnung des Bestands als „Bildsammlung“ deutet an, dass diese nicht ausschließlich aus Fotografien besteht, sondern auch andere Bildmedien mit Bezug zum Schottenstift Aufnahme gefunden haben. In erster Linie betrifft dies aus Nachlässen entnommene Porträtlithografien, welche aufgrund ihrer Archivprovenienz nicht einfach an die zur Stiftsbibliothek gehörige Grafiksammlung abgegeben wurden. Die Integration in die Bildsammlung des Archivs erscheint darüber hinaus aus praktischen Gründen sinnvoll, da so auch nicht-fotografische Abbildungen bestimmter historisch relevanter Personen oder Motive des Klosters anhand der Tektonik leicht recherchierbar sind.
3 Zu Personen, Orten und Ereignissen als sinnvolle Hauptkategorien siehe: Gunnar TESKE, Sammlungen und nichtamtliche Überlieferung, in: Marcus STUMPF (Hg.), Praktische Archivkunde. Ein Leitfaden für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv (Münster 42018) 145–169, hier 157. Für den vorliegenden Artikel wird aus der zum Thema Fotoarchivierung zahlreich vorhandenen Literatur vor allem jene zitiert, welche relativ rezent und (zum Teil kostenlos über das Internet) leicht zugänglich, vielleicht sogar im Handapparat auch kleinerer Archive vorhanden ist.
4 Im Gegensatz dazu bzw. im Grunde doch in Konsequenz dessen werden Fotos von Familienangehörigen von Konventualen, welche häufig aus den Nachlässen stammen, aus konservatorischen Gründen jedoch ebenfalls in die Bildsammlung übertragen wurden, als Teilakt der jeweiligen einen Akt bildenden Person geführt.
5 Brigitta NIMZ, Archivische Erschließung, in: STUMPF, Praktische Archivkunde (wie Anm. 3) 107–143, hier 139; für Firmenarchive siehe etwa Wilfried REININGHAUS u.a., Verzeichnen, in: Evelyn KROKER u.a. (Hg.), Handbuch für Wirtschaftsarchive. Theorie und Praxis (München 22005) 145–174, hier 159.
6 Nora MATHYS, Welche Fotografien sind erhaltenswert? Ein Diskussionsbeitrag zur Bewertung von Fotografennachlässen, in: Der Archivar 60/1 (2007) 34–40, online abrufbar über die Webseite der Archive in Nordrhein-Westfalen unter https://www.archive.nrw.de/sites/default/files/media/files/Archivar_2007-1_0.pdf. [Auf alle in diesem Beitrag angegebenen Hyperlinks wurde zuletzt zugegriffen am 10.09.2019.]
7 Die jeweilige Aufnahme wird dabei in der Tektonik als Einzelstück gemäß ISAD(G), die unterschiedlichen Formate und Träger hingegen als Ausprägungen (Repräsentationen) dieser Aufnahme angesehen und verzeichnet. Zu einer vergleichbaren Lösung bei anderer Grundannahme siehe in diesem Band: Michael VOLPERT, Vom Chaos zur Ordnung? Übernahme und Bewertung im Spannungsfeld von analoger und digitaler Welt, in: Mitteilungen des Referats für die Kulturgüter der Orden 4 (2019) 55–76, hier 70f. Zum aus dem Bereich der digitalen Archivierung stammenden Repräsentationenmodell allgemein siehe zuletzt: Christian KEITEL, Zwölf Wege ins Archiv. Umrisse einer offenen und praktischen Archivwissenschaft (Stuttgart 1998) 196–200 (mit weiterer Literatur). Negativstreifen weichen jedoch zwangsläufig von dieser grundsätzlichen Regel ab, da auf einem Fotofilm oftmals unterschiedliche Motive und Ereignisse versammelt sein können und eine individuelle Detailzuordnung meist viel zu aufwändig wäre. Lassen sich Negative nicht ohne Weiteres mit einem konkreten Einzelmotiv in Verbindung bringen, so werden sie analog zu Fotoalben auf der niedrigstmöglichen Verzeichnungsebene einsortiert.
8 Axel METZ, Nicht jedes Bild sagt mehr als tausend Worte – Ein Beitrag zur Bewertung von Fotobeständen (Transferarbeit im Rahmen der Ausbildung zum höheren Archivdienst, Archivschule Marburg, Stuttgart 2007) 2, online abrufbar auf der Website des Landesarchivs Baden-Württemberg unter https://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/42632/Transferarbeit_Metz.pdf.
9 Mathys, Welche Fotografien (wie Anm. 6) 34.
10 Axel Metz konnte zeigen, dass sich eine Bewertung von Fotobeständen – ausgehend von einem Verzeichnungsaufwand von 15 Minuten je Verzeichnungseinheit – schon ab einer Kassationsquote von 16,7% rentiert. Siehe dazu und zu den übrigen genannten Argumenten: METZ, Nicht jedes Bild (wie Anm. 8) 3–9; sowie: Michel PFEIFFER, Visuelle Überlieferungsbildung – Neue Sammlungs- und Bewertungsperspektiven oder nur alter Wein in neuen Schläuchen?, in: Irene ZIEHE–Ulrich HÄGELE (Hg.), Fotografie und Film im Archiv. Sammeln, Bewahren, Erforschen (Visuelle Kultur. Studien und Materialien 6, Münster 2013) 129–140.
11 METZ, Nicht jedes Bild (wie Anm. 8) 11; die folgende Aufstellung der Bewertungskriterien orientiert sich vor allem an dessen Ausführungen auf S. 13–24. Zu Bewertungskriterien siehe außerdem MATHYS, Welche Fotografien (wie Anm. 6) 35f.
12 Zum von Metz geprägten Begriff der Quasi-Dublette siehe: METZ, Nicht jedes Bild (wie Anm. 8) 28 und hier Anm. 118.
13 Diese Zeitangaben sollten nicht zu starr angewendet werden, sie dienen vielmehr als Richtwerte, die in der Praxis freilich sehr hilfreiche Orientierungspunkte darstellen. Siehe zu diesen von William H. LEARY 1985 aufgestellten Regeln ebenfalls: METZ, Nicht jedes Bild (wie Anm. 8) 19f.
14 MATHYS, Welche Fotografien (wie Anm. 6) 35. Den Fokus auf nur ein Bewertungskriterium zu legen, muss dagegen unweigerlich zu Verlusten führen. Nicht zuzustimmen ist daher Michael Hofferberth, wenn er meint: „Nicht alles, was fotografiert wurde, verdient auch, veröffentlicht zu werden. Und was nicht veröffentlicht werden sollte, braucht auch nicht gesammelt und dauerhaft archiviert zu werden.“ Sein Artikel zu archivischen Bildersammlungen bietet dessen ungeachtet gute Hinweise, worauf in Bezug auf Ästhetik und technische Mängel zu achten ist: Michael HOFFERBERTH, Nicht ohne Worte. Hinweise zur Verwaltung von archivischen Bildersammlungen, in: Aus evangelischen Archiven 48 (2008) 88–123 (Zitat auf S. 89), online abrufbar über die Website des Verbands kirchlicher Archive der evangelischen Kirchenarchive in Deutschland unter https://vkaekd.wordpress.com/p0005/p0011.
15 TESKE, Sammlungen (wie Anm. 3) 157; Marjen SCHMIDT, Fotografien. Erkennen, Bewahren, Ausstellen. Mit einem Beitrag von Ed GARTNER(Museumsbausteine 17, Berlin–München 2018) 107f.
16 Sehr hilfreich für das Erkennen und Identifizierung von Fotografien sind SCHMIDT, Fotografien (wie Anm. 15) sowie Timm STARL, Identifizierung und Datierung von Fotografien 1839 bis 1945 (Marburg 2009). Von Letzterem stammt außerdem ein Fotografenlexikon, mit dessen Hilfe sich Fotografien vor 1945 über den häufig auf der Rückseite angegebenen Fotografen sehr gut datieren lassen: Ders., Lexikon zur Fotografie in Österreich 1839 bis 1945 (Wien 2005), online aktuell weitergeführt als „Biobibliografie zur Fotografie in Österreich“ unter http://sammlungenonline.albertina.at.
17 Joachim HUBER–Karin VON LERBER, Handhabung und Lagerung von mobilem Kulturgut. Ein Handbuch für Museen, kirchliche Institutionen, Sammler und Archive (Publikationen der Abteilung Museumsberatung des Rheinischen Archiv- und Museumsamts 19, Bielefeld 2003) 112–115; Carola GERLACH, Lagerung und Pflege fotografischer Materialien, in: Mario GLAUERT–Sabine RUHNAU (Hg.), Verwahren, Sichern, Erhalten. Handreichungen zur Bestandserhaltung in Archiven (Veröffentlichungen der brandenburgischen Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken 1, Potsdam 2005) 91–102; Birgit GELLER, Gute Umgangsformen. Grundlagen der Konservierung von Fotobeständen, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 67 (2007) 58–64, online unter https://www.lwl-archivamt.de/waa-download/archivpflege/heft67/Heft_67_2007.pdf; Andrea GIOVANNINI, De Tutela Librorum. La conservation des livres et des documents d’archives – Die Erhaltung von Büchern und Archivalien (Baden 42010) 453–460; Maria KOBOLD–Jana MOCZARSKI, Bestandserhaltung. Ein Ratgeber für Verwaltungen, Archive und Bibliotheken (Darmstadt 22012) 100–105; Nikolaus PFEIFFER, Verantwortung Kulturgut. Konservatorischer Leitfaden für den Alltag im Regionalmuseum und Gemeindearchiv (Schriftenreihe des Salzburger Landesarchivs 24, Salzburg 2015) v.a. 121–129; SCHMIDT, Fotografien (wie Anm. 15) v.a. 104–125; sowie nun in diesem Band: Ilse ENTLESBERGER–Christa GATTRINGER, Was ist wichtig, um eine Fotografie zu erhalten? Ein kurzer Leitfaden zur konservatorischen Handhabung von fotografischen Sammlungen, mit Beispielen aus der Praxis des Niederösterreichischen Landesarchivs und der Niederösterreichischen Landesbibliothek, in: Mitteilungen des Referats für die Kulturgüter der Orden 4 (2019) 93–106.