Finanzkrisen am Beispiel der Erzabtei St. Peter in der Zwischenkriegszeit
Vortrag gehalten bei der virtuellen Jahrestagung der ARGE Ordensarchive am 5. Oktober 2020.1
Der liebe Gott wird sorgen, lassen wir uns durch diese vielen Unebenheiten, Schwierigkeiten und gewiss auch begründeten Bedenken nicht entmutigen! Das grosse Werk zur Ehre Gottes und zum Heile unseres benediktinischen Nachwuchses wird weiter bestehen und es wird die Zeit kommen, wo nur mehr der Historiker der Anfangsschwierigkeiten gedenken wird. Gott segne St. Peter, das Colleg und unsern guten Willen.2
Mit diesen Worten beendete Erzabt Petrus Klotz im September 1931 seine Stellungnahme zu den aus dem Bau des Kolleggebäudes resultierenden wirtschaftlichen Turbulenzen des ältesten kontinuierlich bestehenden Klosters im deutschen Sprachraum.
Fast 90 Jahre später lohnt sich ein wirtschafts- und rechtshistorischer Blick auf die ökonomische Schieflage des Stiftes St. Peter in der Zwischenkriegszeit. Was sich in diesen Jahren vor der prächtigen Kulisse des Salzburger Doms abspielte, war ein Drama, dessen Stoff nicht allein aus den unterschiedlichen Charakteren der Hauptdarsteller bestand; vielmehr wurde ein Stück geboten, dessen Handlung um kein geringeres Thema als um Solidarität, Recht und Moral der katholischen Kirche kreist.3
Die aus dem Kauf von Kriegsanleihen resultierenden Probleme
Zum besseren Verständnis wird zunächst über den eigentlichen Beobachtungszeitraum der Zwischenkriegszeit hinausgegriffen und der Beginn der wirtschaftlichen Misere des Stiftes St. Peter in der Zeit des Ersten Weltkrieges geschildert.
Österreich-Ungarn finanzierte die exorbitanten Kriegskosten vor allem durch Anleihen und durch den Druck zusätzlicher Banknoten.4 Mit den acht in der österreichischen Reichshälfte aufgelegten Kriegsanleihen gerierte man über 35 Milliarden Kronen. Diese Kriegsanleihen waren mit 5 ½ Prozent verzinst und wurden zwischen November 1914 und Juni 1918 zur Zeichnung aufgelegt.5
Vom Stift St. Peter wurden alle acht Kriegsanleihen und zudem auch noch die erste deutschösterreichische Staatsanleihe gezeichnet.6Dies geschah einerseits freiwillig aus Patriotismus und andererseits unfreiwillig aufgrund von staatlichem Druck. Zahlreiche propagandistische Aufforderungsschreiben des Ministers für Kultus und Unterricht Max Hussarek von Heinlein, des Salzburger Landespräsidenten Felix von Schmitt-Gasteiger und des Salzburger Bürgermeisters Max Ott bezeugen dies eindrücklich.7
Da durch die enorme Steigerung des Geldvolumens in den Kriegsjahren von 3,4 auf 42,6 Milliarden Kronen die Inflation angeheizt wurde – so sank die Kaufkraft der Krone bis zum Kriegsende auf ein Sechzehntel und bis Juli 1922 sogar auf ein Viertausendstel des Friedenswertes –, verlor das Stift St. Peter mit den gezeichneten Anleihen einen Gesamtbetrag von insgesamt 4.686.800 Kronen.8 Zwei Drittel dieser Summe waren direkt durch das Stift, der Rest über die inkorporierten Pfarren gezeichnet worden.9 St. Peter gehörte damit zu den Großzeichnern, die weniger als 1 Prozent der Zeichner ausmachten und auf die fast die Hälfte des Ertrages der Kriegsanleihen entfiel.10
Abb. 1: Kriegsanleihezeichnungen durch das Stift St. Peter und seine inkorporierten Pfarren (Grafik: Andreas Uhlig).
Da die gezeichneten Kriegsanleihen mit der Hyperinflation praktisch wertlos wurden, belief sich der Schuldenstand des Stiftes am 1. Januar 1920 auf 4.309.015,50 Kronen.11
In der Folge kam noch hinzu, dass das Stift St. Peter von diversen Schadensereignissen, wie illegalen Holzschlägerungen durch die verarmte Wiener Bevölkerung im Dornbacher Stiftswald – wodurch ein geschätzter Schaden von 4 bis 5 Millionen Kronen entstand – und Sturmschäden im Stiftswald von Breitenau – die einen Schaden von 2 bis 3 Millionen Kronen verursachten – getroffen wurde.12
Als Umschuldungen und Grundverkäufe die finanzielle Lage nicht wesentlich verbessern konnten und das Stift finanziell auszutrocknen drohte, wurde Pater Petrus Klotz in die USA geschickt, um eine Anleihe von den nordamerikanischen Äbten zu erwirken.13 Dies gelang ihm durch unermüdlichen Einsatz und persönliche Kontakte auch, indem er zwei 5.000-Dollar-Anleihen und weitere größere Geldmittel für das Stift St. Peter an Land zog.14 So konnte durch das Engagement von Petrus Klotz die erste Wirtschaftskrise bewältigt und die ökonomische Situation des Stiftes wieder verbessert werden.
Nicht zuletzt aufgrund dieser Verdienste wurde Pater Petrus Klotz im Jahr 1922 zum neuen Abt von St. Peter gewählt.15
Abb. 2: Erzabt Petrus Klotz, reg. 1922–1931 (Archiv der Erzabtei St. Peter, Foto B 221; Foto: Hintner/Traub).
Die aus dem Bau des Kolleggebäudes resultierenden Probleme
Die zweite, noch deutlich dramatischere Wirtschaftskrise war die Folge des unglücklich verlaufenen Großbauvorhabens des Studienhauses „Kolleg St. Benedikt“.
Der Bau des Studiengebäudes steht in Zusammenhang mit den Plänen einer katholischen Universität in Salzburg.16
Bereits im Jahr 1923 wurde von der Religiosenkongregation in Rom die Idee eines eigenen Studienhauses für die Benediktiner deutscher Zunge17 in die Welt gesetzt.
Im November 1923 griffen die aus Anlass der 300-Jahr-Feier der Theologischen Fakultät in Salzburg versammelten Benediktineräbte den Vorschlag auf und beschlossen, dieses Ordensstudienhaus in Salzburg zu errichten. Abt Petrus Klotz war von den Plänen einer katholischen Universität in Salzburg begeistert. Er unterstützte das Vorhaben eines eigenen Studienhauses und setzte sich für den Bau auf St. Peter´schem Grund ein.18
Voller Euphorie engagierte er aufgrund seiner hervorragenden Kontakte mit dem deutschen Architekten, Maler, Designer und Typografen Peter Behrens einen der einflussreichsten Gestalter des 20. Jahrhunderts.19
Trotz zahlreicher Probleme beim Bau, konnte am 1. Mai 1926 das neue Kolleggebäude mit einem prachtvollen Fest eingeweiht werden.20 Anderthalb Jahre später – am 12. und 13. November 1927 – fanden erneut Feierlichkeiten in St. Peter statt, da das Stift am 3. Oktober 1927 wegen der großen Verdienste um den Kollegbau zur Erzabtei erhoben wurde.21
Abb. 3: Festgäste vor dem neu errichteten Kolleg St. Benedikt, darunter Bauherr Erzabt Petrus Klotz, flankiert von Erzbischof Ignaz Rieder und Prälat Ignaz Seipel (Archiv der Erzabtei St. Peter, Foto C 42; Foto: Hintner/Traub).
Der Bau des Kollegs hatte einen Kostenaufwand von 2,1 Millionen Schilling verursacht.22 Erzabt Petrus Klotz kümmerte sich zusammen mit dem Stiftskämmerer Pater Bruno Spitzl persönlich um die Finanzierung des Projektes. Beide reisten nacheinander nach Nordamerika, um dort bei den Benediktineräbten Spenden zu sammeln.23 Außerdem bemühten sie sich um Gelder bei einheimischen Unterstützern. Zu den Spendern zählten die Großindustriellen Arthur Krupp, Theodor Freiherr von Cramer-Klett jun. und Franz Mayr-Melnhof.24
Letztlich konnte Klotz sogar eine 15.000-Dollar-Spende von Papst Pius XI. in Empfang nehmen, die dieser anlässlich einer Audienz vom Hollywood-Schauspieler Jackie Coogan erhalten hatte.25
Trotz der Spenden musste das Stift St. Peter hohe Kredite aufnehmen. So lieh man sich 128.000 Dollar von nordamerikanischen Abteien26 und nahm zusätzlich noch zwei Kredite über 900.000 Schilling (Spänglerbank) bzw. 400.000 Schilling (Lebensversicherungsgesellschaft Phönix) bei österreichischen Kreditinstituten auf. Als Sicherheit für die gewährten Kredite genügten den Banken die großzügigen Zusagen der nordamerikanischen Benediktinerabteien für Messstipendien. Die formelle Haftung für die Schulden lag beim Stift St. Peter. Die konföderierten Benediktinerabteien sollten im Gegenzug die Verzinsung und Tilgung dieser Schulden durch die Übernahme von den aus den USA zur Verfügung gestellten Messstipendien übernehmen.27
Neben den Kollegsschulden häuften sich in St. Peter auch noch Schulden aus dem normalen Stiftsbetrieb an. Diese resultierten vor allem aus Investitionen in die Wirtschaftsbetriebe des Stiftes und in die inkorporierten Pfarreien, aus galoppierenden Sollzinsen von bis zu 17 Prozent für Kredite und aus den laufenden Kosten der Klostergemeinschaft. Mitte des Jahres 1928 lagen die Stiftsschulden bereits bei über einer Million Schilling.28
Mit dem Schwarzen Freitag am 25. Oktober 1929 an der New Yorker Börse setzte die Weltwirtschaftskrise ein. Dadurch spitzte sich auch die finanzielle Situation des Stiftes St. Peter in dramatischer Weise zu. Zum einen blieben plötzlich die zugesagten Messstipendien der nordamerikanischen Benediktinerabteien aus. Zum anderen gerieten auch die konföderierten Benediktinerabteien in Deutschland, Österreich und der Schweiz in eine finanzielle Schieflage und ließen das Stift St. Peter als formellem Schuldner der Kollegsschuld alleine auf den Kosten des Kollegbaues sitzen.29
Jetzt zeigte sich, dass die Finanzierung des neuen Ordensstudienhauses auf tönernen Füßen stand. Der Umstand, dass sich die übrigen konföderierten Benediktinerklöster aus der Verantwortung stahlen und dem Stift St. Peter in der Folge jegliche finanzielle Unterstützung verweigerten, brachte das Stift St. Peter an den Rand des Ruins. Auch die inzwischen von Erzabt Petrus Klotz getätigten Grundstücksverkäufe waren nur ein Tropfen auf dem heißen Stein und konnten die finanzielle Lage des Stiftes nicht wesentlich verbessern.
Abb. 4–6: Grundstücksverkaufserlöse 1923–1931; Stiftsschuld 1928–1932; Kollegsschuld 1928–1932 (Grafiken: Andreas Uhlig).
Das Schicksal des Erzabtes von St. Peter hing indes am seidenen Faden einer apostolischen Visitation, die dessen Finanzgebaren im Zusammenhang mit der Errichtung des Kolleggebäudes untersuchte.30 Schließlich ließ eine vernichtende Stellungnahme des Abtpräses der österreichischen Benediktinerkongregation, Theodor Springer, Erzabt Petrus Klotz zum Opfer einer handfesten Kirchenintrige werden.31 Der Erzabt von St. Peter bezeichnete das Schreiben später treffend als Pfeil aus dem Hinterhalte.32 Klotz geriet immer stärker unter Druck, so dass ihm letzten Endes nichts anderes übrig blieb, als am 11. Dezember 1931 seinen Amtsverzicht anzubieten.33 Er wählte damit den letzten gesichtswahrenden Ausweg und schuf dadurch Klarheit.
Nur eine Woche nach der Resignation von Erzabt Klotz wurde der als guter, nüchterner Verwalter und Kenner des kirchlichen Finanzwesens geltende Jakobus Reimer zu seinem Nachfolger ernannt.34 Reimer hatte den Ruf eines Sanierers. Auch waren ihm Leitungsaufgaben nicht fremd, da er bei seiner Tätigkeit als Abtkoadjutor von Lambach bereits die Untiefen unkontrollierten Finanzgebarens kennen gelernt und dabei sein wirtschaftliches Talent unter Beweis gestellt hatte.35 Die Aufgabe, welche in Salzburg auf Jakobus Reimer wartete, war jedoch ungleich größer. So musste er an zentraler Stelle beweisen, dass es ihm gelingt, die sich in der Schuldenfalle befindliche Erzabtei finanziell zu sanieren.
Da das Stift St. Peter aufgrund von Klagedrohungen unmittelbar vor dem Konkurs stand, konzentrierte er sich, neben dem Verkauf von Grundstücken in Wien-Dornbach, vor allem auf den Verkauf von einzigartigen Kulturgütern36 – res pretiosae – an in- und ausländische Interessenten, eine einschneidende Maßnahme, vor der sein Vorgänger Petrus Klotz noch zurückgeschreckt war. Hierfür trat Erzabt Reimer mit den renommiertesten Kunsthändlern der damaligen Zeit in Kontakt. In diesem Zusammenhang sind die Namen J. Glückselig & Sohn Antiquitäten / Wien, Elisabeth Hänsler / München37, Heinrich Rosenthal / Luzern, A.S. Drey / München und Sotheby & Co. / London zu nennen.38
Zu den wertvollsten verkauften Kunstschätzen zählen das Perikopenbuch des Kustos Berthold und das Evangeliar von St. Peter in Salzburg. Beide Werke wurden zum Gesamtkaufpreis von 600.000 Schilling an die Pierpont Morgan Library (heute: Morgan Library & Museum) nach New York verkauft.39
Zum Glück verblieb wenigstens das Antiphonar von St. Peter (um 1160) – als wertvollstes der veräußerten Kulturgüter – durch einen Ankauf seitens der Österreichischen Nationalbibliothek in Österreich. Der Kaufpreis dieses Hauptwerkes der hervorragenden mittelalterlichen Schreibschule des Stiftes St. Peter lag bei 550.000 Schilling. Zu den weiteren Käufern sakraler Kunstschätze zählten das Museum für Kunst und Industrie / Wien, das Belvedere / Wien, das Hessische Landesmuseum / Darmstadt, die Bank für Handel und Schifffahrt / Rotterdam, die Galerie St. Lucas / Wien, der Deutsche Honorarkonsul in Venedig Adolph Loewi und der jüdische Zuckerfabrikant Oscar Bondy. Fast allen Verkäufen waren langwierige und nervenaufreibende Verhandlungen mit dem Bundesdenkmalamt vorangegangen.40
Abb. 7–8: Grundstücksverkaufserlöse 1933–1936; Kunstverkäufe 1933–1937 (Grafiken: Andreas Uhlig).
Erzabt Reimer scheute auch den Konflikt mit den Banken nicht. Als er sich ein Bild von der Finanzierung des Ordenshauses gemacht und in diesem Zusammenhang auch die hinsichtlich der Kollegsschuld eingeschlagenen Verfahrenswege überprüft hatte, war bei ihm der Verdacht aufgekommen, sein Vorgänger könnte kirchliche und staatliche Rechtsvorschriften derart verletzt haben, dass wichtige Rechtsgeschäfte mit der Salzburger Kredit- und Wechselbank nichtig wären.41 Mit dieser Feststellung Reimers konfrontiert, reagierte der Hauptkreditgeber St. Peters gereizt und bat die höheren kirchlichen und staatlichen Instanzen, Jakobus Reimer zur Räson zu bringen.42 Dieser rückte jedoch nicht von seinem Standpunkt ab und widersetzte sich sogar dem Rat der Apostolischen Delegaten.43
So kam es, dass der streitgegenständliche Fall dem Heiligen Stuhl zur Begutachtung vorgelegt wurde.44 Da sich die von Erzabt Reimer festgestellten Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen bestätigten, regte die Religiosenkongregation den Abschluss eines außergerichtlichen Vergleiches mit der Salzburger Kredit- und Wechselbank an. Dabei wurde den konföderierten Benediktinerklöstern nahe gelegt, die Kollegsschuld solidarisch zu übernehmen.45
Obwohl eine benediktinische Kommunität in kirchenrechtlicher Hinsicht mangels Haftungszusammenhanges grundsätzlich nicht gezwungen werden kann, etwas von ihrem Vermögen und ihren Einkünften zugunsten eines anderen Klosters abzugeben, musste das Stift St. Peter die in dem Vergleich ausgehandelte Summe letzten Endes nicht alleine bezahlen. Grund hierfür war die sich aus dem benediktinischen Verfassungsrecht ergebende moralische Verpflichtung zu einer Solidarhaftung, welche den konföderierten Benediktinerabteien von der Religiosenkongregation abgerungen wurde.46 Der Heilige Stuhl beendete die Angelegenheit damit getreu dem Motto Roma locuta, causa finita. Da letztlich der Kirche, dem Staat und den Banken der Wunsch nach einer stillen Beerdigung der für alle Beteiligten leidigen Angelegenheit gemeinsam war, kam es zu dem von der Religiosenkongregation vorgeschlagenen Vergleich.
Abb. 9: Erzabt Jakobus Reimer, reg. 1931–1956/58, am Beginn seiner Amtszeit (Archiv der Erzabtei St. Peter, Foto B 555; Foto: Hintner).
Auf dem steinigen Weg dorthin hatte sich Erzabt Jakobus Reimer als in finanziellen Angelegenheiten sehr geschickt erwiesen. Sein Mandat, das ehrwürdige Stift St. Peter durch die Tiefen wirtschaftlicher Schwierigkeiten zu führen und es vor dem ökonomischen Ruin zu bewahren, war Höhepunkt und Krönung einer untadeligen Laufbahn zugleich.
In der NS-Zeit lebte die Thematik der Kollegsschuld nochmals auf. Nach Beschlagnahme und Enteignung der österreichischen Benediktinerklöster kam es zwischen den nationalsozialistischen Rechtsnachfolgern zu einem Streit über die seinerzeitige solidarische Übernahme der Kollegsschuld. Zur endgültigen Bereinigung der mit der Erbauung des Kollegs zusammenhängenden Verrechnungsfragen wurde durch einen Juristen ein Vergleichsvorschlag ausgearbeitet. Mangels „Kriegswichtigkeit“ kam es jedoch nicht mehr zum Abschluss dieses Vergleiches.47
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kam es schrittweise zur Restituierung des Klostervermögens und des Kolleggebäudes.
Rechtliche Würdigung
Bei der abschließenden rechtlichen Würdigung des Finanzgebarens der Verantwortlichen des Stiftes St. Peter stellt sich besonders die Frage, ob es ein Fehlverhalten der Organe des Stiftes St. Peter gab und wenn ja, welche Folgen dieses zeitigte. In diesem Zusammenhang wird das Hauptaugenmerk auf die beiden zur Finanzierung des Kollegbaus abgeschlossenen Darlehensverträge mit der Spänglerbank und der Salzburger Kredit- und Wechselbank gelegt. In beiden Fällen ergibt die rechtliche Beurteilung, dass Erzabt Petrus Klotz es unterlassen hat, sein Hauskapitel anzuhören und die zwingend erforderlichen kultusbehördlichen Genehmigungen einzuholen. Dem seinerzeit geltenden kirchlichen und staatlichen Recht wurde dadurch nicht Rechnung getragen. Diese schwerwiegenden Rechtsverstöße führten zur Ungültigkeit und Nichtigkeit der Vermögensgeschäfte.
Da seinerzeit hinsichtlich des Darlehensvertrages der Salzburger Kredit- und Wechselbank eine Klärung des Rechtsstreits vor einem staatlichen Gericht unmittelbar bevorstand, stellt sich auch die Haftungsfrage. Erzabt Klotz und seine Mitarbeiter erweckten gegenüber der Salzburger Kredit- und Wechselbank den Anschein, die kirchliche und staatliche Genehmigung für den Darlehensvertrag sei bereits gegeben. In der wahrheitswidrigen Behauptung des Vorliegens der erforderlichen Genehmigungen ist eine Verletzung der besonderen Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht der zur Vertretung berufenen Organwalter der Erzabtei St. Peter zu erkennen. Dies ist als schuldhafte Verletzung vorvertraglicher Pflichten anzusehen. Die Verletzung der vorvertraglichen Pflichten begründet eine culpa in contrahendo-Haftung, die zur Abgeltung des Vertrauensschadens führt. Allerdings vermindert sich die Haftung in ihrem Umfang wegen Mitverschuldens des geschädigten Geschäftspartners, da die Bank ohne kritische Prüfung der Unterlagen auf die Aussagen der Vertreter des Stiftes St. Peter vertraute und sich auf die Wirksamkeit des nicht genehmigten Darlehensvertrages verließ. Von einem Kreditunternehmen wie der Salzburger Kredit- und Wechselbank wäre jedoch zu erwarten gewesen, dass es aufgrund seiner häufigen geschäftlichen Kontakte mit kirchlichen juristischen Personen um die aufsichtsbehördlichen Genehmigungsvorbehalte hätte wissen müssen. Demzufolge spricht vieles dafür, dass im streitgegenständlichen Fall das Ergebnis der Abwägung in einer Teilung des Schadens zwischen der Erzabtei und der Bank bestanden hätte. Vor dem Hintergrund, dass die Schadensverteilung weitgehend von der individuellen Bewertung des Gerichtes abhängig gewesen wäre, ist nachvollziehbar, dass sich die Erzabtei St. Peter und die Salzburger Kredit- und Wechselbank letztlich risikominimierend außergerichtlich verglichen haben.
Schluss
Der dargestellte Fall des Stiftes St. Peter hat auch fast 90 Jahre später nichts an Aktualität eingebüßt. Obwohl die Verwaltung kirchlichen Vermögens durch Organe der juristischen Personen kirchlichen Rechts Ordensangehörige schon seit Jahrhunderten beschäftigt, sah sich der Heilige Stuhl erst vor wenigen Jahren im Zuge der in den internationalen Medien kolportierten Finanzskandale zur Aufstellung allgemeiner Grundsätze für die künftige Vermögensverwaltung von Orden verpflichtet. In diesem Zusammenhang wurden die „Richtlinien für die Verwaltung der Vermögenswerte der kirchlichen Güter der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften apostolischen Lebens“ erarbeitet und im August 2014 veröffentlicht. Gemäß diesen römischen Richtlinien haben sich alle Ordensgemeinschaften mit ihren eigenen Vermögensverwaltungsrichtlinien auseinanderzusetzen.48
Die Richtlinien sind als Hilfestellung in Form einer globalen Handlungsanleitung der Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften apostolischen Lebens zu verstehen. Die Orden werden darin aufgefordert, sich mit den aufgeworfenen Fragen zu befassen und die dargelegten Vorschläge in die Praxis umzusetzen. Die Richtlinien aus dem Jahr 2014 interpretieren das kirchliche Vermögensrecht im Lichte der Erkenntnisse der modernen Betriebswirtschaftslehre. Sie fußen auf den Grundgedanken der die internationale Wirtschaft prägenden Begriffe „Corporate Governance“ und „Compliance“. Eine funktionierende Vermögensverwaltung setzt einen Ordnungsrahmen (Governance) für die Leitung und Überwachung von Organisationen voraus. Mögliche Probleme sollen durch klare Regelungen zu den Beziehungen zwischen Führungs- und Kontrollorganen, zur Berichterstattungspflicht und zur Transparenz verhindert werden. Ob der Ordnungsrahmen eingehalten wird, muss im Rahmen eines, sowohl das kirchliche als auch das weltliche Recht umfassenden, Compliance-Prozesses festgestellt werden.49
Die Superiorenkonferenz der männlichen Ordensgemeinschaften Österreich und die Vereinigung der Frauenorden Österreichs kamen den Vorgaben der römischen Richtlinien nach, indem sie den „Governance-Kodex der Ordensgemeinschaften Österreich“ erarbeiten ließen und diesen im Oktober 2015 herausgaben. Durch den Governance-Kodex werden für die österreichischen Ordensgemeinschaften wesentliche kanonische, staatskirchenrechtliche und staatsrechtliche Normen auf einen einfachen Nenner gebracht und Mindeststandards in der Vermögensverwaltung definiert.50
Im März 2017 wurden von der Superiorenkonferenz der männlichen Ordensgemeinschaften Österreich und der Vereinigung der Frauenorden Österreichs zusammen mit der Deutschen Ordensobernkonferenz e.V. die Handreichung „Die vatikanischen Vorgaben zur Vermögensverwaltung der katholischen Orden in der Praxis – Erläuterungen zur Umsetzung der Richtlinien für die Verwaltung der kirchlichen Güter der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften apostolischen Lebens in Österreich und Deutschland“ herausgegeben. Dabei wurden auch die Ergebnisse des „Zweiten internationalen Symposiums zur Verwaltung der kirchlichen Güter“, zu welchem die Religiosenkongregation im November 2016 nach Rom geladen hatte, berücksichtigt. Die Handreichung soll, auf der Grundlage einer möglichst einfachen Darstellung des kirchlichen und zivilrechtlichen Rechtsrahmens, praktikable Interpretations- und Umsetzungsmöglichkeiten der römischen Richtlinien in Österreich und Deutschland aufzeigen und damit als verlässliche Anleitung zur Verwaltung von Ordensgütern dienen.51
Es bleibt abzuwarten, ob es den katholischen Ordensgemeinschaften bei der Komplexität der Thematik in der Zukunft gelingen wird, zu einem lebbaren modernen Weg der wirtschaftlichen Gebarung und Vermögensverwaltung zu gelangen.52
Andreas Uhlig studierte Rechtswissenschaften an der LMU München und wurde mit einer rechtsgeschichtlichen Studie über das Kloster St. Peter in der Zwischenkriegszeit an der Universität Salzburg promoviert. Andreas Uhlig ist in der bayerischen Kommunalverwaltung tätig.
Kontakt: A_W_U@web.de
1 Der vorliegende Aufsatz basiert auf der 2019 unter dem Titel „Die wirtschaftlichen Turbulenzen des Stiftes St. Peter in der Zwischenkriegszeit“ abgeschlossenen Dissertation des Autors.
2 Salzburg, Archiv der Erzabtei St. Peter (forthin ASP), Akt 2251, Korrespondenz mit dem Abtpräses der Benediktinerkongregation 1931–1933, Stellungnahme von Erzabt Petrus Klotz zum Kolleg, 16.09.1931 (Abschrift).
3 Daniel DECKERS, Auf Lügen gebaut, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (09.10.2013) 1.
4 Alfred Werner HÖCK, Ihr helft nicht nur dem Vaterlande, ihr macht auch ein gutes Geschäft dabei! Die Kriegsanleihe–Zeichnungen im Kronland Salzburg, in: Oskar DOHLE–Thomas MITTERECKER (Hg.), Salzburg im Ersten Weltkrieg. Fernab der Front – dennoch im Krieg (Wien–Köln–Weimar 2014) 206.
5 Roman SANDGRUBER, Kriegsausgaben: Geld, Geld und noch einmal Geld, Version vom 06.01.2014, URL: http://diepresse.com/home/zeitgeschichte/1513018/print.do [Zugriff: 24.05.2014]; Roman SANDGRUBER, Ökonomie und Politik. Österreichische Wirtschaftsgeschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart (Österreichische Geschichte, Wien 1995) 327.
6 ASP, Akt 956 Kriegsanleihen, Aufstellung der Kriegsanleihen I-IX, 27.03.1919; ASP, Akt 956 Kriegsanleihen, Index Debitorum, undatiert [Zugriff: 01.04.1920].
7 ASP, Akt 957 Kriegsanleihen.
8 HÖCK, Vaterlande (wie Anm. 4) 210, 216; SANDGRUBER, Kriegsausgaben (wie Anm. 5); SANDGRUBER, Ökonomie (wie Anm. 5) 329f.; Thomas WINKELBAUER, Wer bezahlte den Untergang der Habsburgermonarchie? Zur nationalen Streuung der österreichischen Kriegsanleihen im Ersten Weltkrieg, in: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 112 (2004) 377.
9 ASP, Akt 956 Kriegsanleihen, Aufstellung der Kriegsanleihen I-IX, 27.03.1919; ASP, Akt 956 Kriegsanleihen, Index Debitorum, undatiert [Zugriff: 01.04.1920].
10 SANDGRUBER, Ökonomie (wie Anm. 5) 328.
11 ASP, Akt 956 Kriegsanleihen, Schuldenverzeichnis, 21.02.1920.
12 ASP, Akt 956 Kriegsanleihen, Sitzungsvorlage Nr. 30 von Abt Willibald Hauthaler, 20.04.1920.
13 ASP, Akt 956 Kriegsanleihen, Protokoll über die Kapitelberatung Nr. 140/20, 21.04.1920.
14 ASP, Akt 475, Pater Petrus Klotz an Abt Willibald Hauthaler, Korrespondenz mit amerikanischen Abteien um Darlehen etc. 1918–1922.
15 Wien, Österreichisches Staatsarchiv, Allgemeines Verwaltungsarchiv (forthin: AVA), Karton Nr. 1052, Signatur 93, Stift St. Peter 1851–1946 aus dem Teilbestand „Neuer Kultus 1849–1946“, Nr. 3380 – Kultusamt/a/22, Gegenstand: Benediktinerstift St. Peter, Vornahme der Abtwahl vor der Inventaraufnahme; AVA Nr. 3497 – Kultusamt/a/22, Gegenstand: Benediktinerstift St. Peter, Wahl eines neuen Abtes; AVA Nr. 250 – Kultusamt/a/23, Gegenstand: Benediktinerstift St. Peter, Zwischenfall gem. § 166 CIC 1917 bei der Neuwahl des Abtes.
16 Vgl. Franz ORTNER, Die Universität in Salzburg. Die dramatischen Bemühungen um ihre Wiedererrichtung 1810–1962 (Salzburg 1987); Vgl. Alfred RINNERTHALER, Die Renaissance der Idee einer katholischen Universität in Salzburg als „Waffenschmiede im Kampf gegen die Mächte der Finsternis“, in: Hans PAARHAMMER–Alfred RINNERTHALER (Hg.), Kirchlicher Wiederaufbau in Österreich (Wissenschaft und Religion 26, Frankfurt am Main u.a. 2016) 657–697.
17 ASP, Akt 2249 und 2253, Dekret der Religiosenkongregation Nr. 4625/23, 11.08.1923.
18 ASP, Akt 645/6 Kolleg St. Benedikt 1924–1944, Schreiben von Abt Petrus Klotz an die Benediktineräbte, 22.11.1923 (Abschrift).
19 ASP, Akt 2253, Benediktinerkongregation, Unterlagen zum Kolleg St. Benedikt 1923–1927, Bericht IV, 30.11.1924 (Abschrift); Thomas MAYRHOFER, Die Benediktiner-Universität Salzburg. Die Neubauten im St. Peter-Bezirk, in: Salzburger Volksblatt (22.04.1925) 1.
20 Die Einweihung des Benediktiner-Kollegs, in: Salzburger Chronik (03.05.1926) 3f.; Thomas MAYRHOFER, Die Weihe des Benediktinerkollegiums, in: Salzburger Volksblatt (03.05.1926) 4f.
21 Erzabtei St. Peter. Die Festakademie. Die kirchliche Feier, in: Salzburger Chronik (14.11.1927) 3f.; Festfeier in der Erzabtei St. Peter in Salzburg, in: Tages-Post (15.11.1927) 4; Die Festfeier der Erzabtei St. Peter, Reichspost (15.11.1927) 10.
22 ASP, Akt 2808, Anleihen und Kredite 1927–1931, Elaborat von Herbert Gross, 06.03.1930 (Abschrift).
23 ASP, Akt 233/2, Personalakt Pater Bruno Spitzl, Amerikareise 1926; ASP, Akt 2253, Benediktinerkongregation, Unterlagen zum Kolleg St. Benedikt 1923–1927.
24 ASP, Akt 2253, Brief an Abt Simon Landersdorfer, 09.07.1924 (Abschrift); Vor dem Wiedererstehen der Salzburger Universität. Ein neues deutsches Wissenschafts- und Kulturzentrum in Österreich. Große Bauführungen in Salzburg, in: Reichspost (26.04.1925) 5.
25 Jackie Coogan (1914–1984) wurde durch seinen Auftritt neben Charlie Chaplin in „The Kid“ zu einem der ersten großen Kinderstars der Filmgeschichte. Siehe: Vor dem Wiedererstehen der Salzburger Universität. Ein neues deutsches Wissenschafts- und Kulturzentrum in Österreich. Große Bauführungen in Salzburg, in: Reichspost (26.04.1925) 5.
26 Es handelte sich dabei um die Abteien St. John´s in Collegeville / Minnesota, Conception in Conception / Missouri und St. Benedict's in Atchison / Kansas. ASP, Akt 2253, Schreiben von Abt Petrus Klotz an den Abtprimas, 29.01.1930 (Entwurf).
27 ASP, Akt 645/9, Kolleg St. Benedikt 1924–1944, Banken und Versicherungen; AVA Nr. 4720 – Kultusamt/a/29, Gegenstand: Benediktinerstift St. Peter. Darlehensaufnahme „Phönix“.
28 ASP, Akt 2808, Anleihen und Kredite 1927–1931, Gutachten von Herbert Gross, 14.10.1928 (Abschrift).
29 ASP, Akt 645/9, Brief von Erzabt Jakobus Reimer an die Salzburger Kredit- u. Wechselbank, 31.10.1932 (Abschrift); ASP, Akt 2251, Brief von Erzabt Jakobus Reimer an Abt Laurentius Zeller, 03.04.1933 (Abschrift); ASP, Akt 2252, Benediktinerkongregation. Korrespondenz St. Peter–Abtprimas, Brief von Erzabt Jakobus Reimer an die deutschsprachigen Benediktineräbte, 25.01.1935 (Abschrift).
30 ASP, Hs. A 119-B Kapitelprotokolle 1919–1939, 22.08.1931, 254.
31 ASP, Akt 2251, Stellungnahme von Abtpräses Theodor Springer zum Kolleg, 26.10.1931 (Abschrift).
32 ASP, Akt 2251, Brief von Erzabt Petrus Klotz an Erzabt Jakobus Reimer, 19.04.1933 (Abschrift).
33 ASP, Hs. A 119-B Kapitelprotokolle 1919–1939, 14.12.1931, 266.
34 ASP, Hs. A 119-B Kapitelprotokolle 1919–1939, 07.11.1931, 266.
35 Der neue Erzabt von St. Peter. Abt-Koadjutor Dr. Jakob Reimer, in: Salzburger Chronik (23.12.1931) 3.
36 Siehe: Sonja FÜHRER, Der Umgang mit Kulturgut im Benediktinerstift St. Peter in Salzburg in der Zwischenkriegszeit. Ein Ausverkauf in drei Akten / Wolfgang WANKO, Die Kunstverkäufe St. Peters während der Wirtschaftskrise, in: Katharina KASKA–Christoph EGGER, Klösterliche Handschriften- und Buchverkäufe in der Zwischenkriegszeit (Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung) Drucklegung in Vorbereitung.
37 Die Münchner Kunsthändlerin Elisabeth Hänsler und ihr Sohn, der Antiquitätenhändler Ludwig Bretschneider, erlangten im Jahre 1932 in Österreich Bekanntheit, weil sie die Protagonisten der sog. Salzburger Domschatzschieberei waren. Bretschneider wurde deshalb wegen Veruntreuung zu einem Jahr schweren Kerkers, verschärft mit einem Fasttag vierteljährlich, und zur Landesverweisung verurteilt. Wo Tauben sind…, in: Salzburger Volksblatt (17.03.1932) 9; Die Salzburger Domschatz-Affäre. Der Münchner Antiquitätenhändler Bretschneider vor dem Salzburger Schöffengericht, in: Salzburger Volksblatt (02.09.1932) 5f. Siehe jüngst: Bernhard RAMEDER, Göttweig und der Salzburger Antiquitäten-Skandal von 1932, in: MiKO 5 (2020) 58–66, online unter https://www.ordensgemeinschaften.at/kultur/miko/miko5/beitraege/article/109.html [Zugriff: 15.10.2020].
38 ASP, Akt 697/1-1, Kunstschätzeverkauf, Korrespondenzen mit den verschiedenen Kunsthändlern, 1931–1933.
39 ASP, Akt 697/1-1, Brief Zl. 1908/Ia-1933 der Salzburger Landesregierung an St. Peter, 27.03.1933 (Abschrift).
40 ASP, Akt 697/1, Verkauf des großen Antiphonales von St. Peter u.a.m. 1931–1943, Kunstschätzeverkauf Korrespondenz 1931–1943.
41 ASP, Akt 2254, Korrespondenz Reimer betreffend Kollegschulden, Promemoria ohne Autor, Stand: nach dem 29.05.1933, undatiert (Abschrift).
42 ASP, Akt 645/9, Kolleg St. Benedikt 1924–1944, Banken und Versicherungen.
43 ASP, Akt 2251, Brief von Erzabt Jakobus Reimer an Abt Laurentius Zeller, 03.04.1933 (Abschrift).
44 ASP, Akt 2252, Protokoll über die Beratungen zur Kollegschuld, 19.04.1934.
45 ASP, Akt 2252, Dekret Nr. 1018/30 der Religiosenkongregation, 17.05.1934 (Abschrift).
46 Viktor DAMMERTZ, Das Verfassungsrecht der Benediktinischen Mönchskongregationen in Geschichte und Gegenwart (St. Ottilien 1963) 109, 112f., 118f., 230f.
47 ASP, Akt 645/9, Kolleg St. Benedikt 1924-1944, Kolleg seit 1938.
48 Rainer KIRCHMAIR–Peter KRAUSE–Martin VAN OERS, Die vatikanischen Vorgaben zur Vermögensverwaltung der katholischen Orden in der Praxis (Wien 2017) 17.
49 KIRCHMAIR–KRAUSE–VAN OERS, Vorgaben (wie Anm. 48) 23f., 38f.
50 KIRCHMAIR–KRAUSE–VAN OERS, Vorgaben (wie Anm. 48) 8, 163.
51 KIRCHMAIR–KRAUSE–VAN OERS, Vorgaben (wie Anm. 48) 5f.
52 KIRCHMAIR–KRAUSE–VAN OERS, Vorgaben (wie Anm. 48) 18.