Göttweig und der Salzburger Antiquitäten-Skandal von 1932
Im März 1932 wurde das niederösterreichische Benediktinerstift Göttweig in einen Salzburger Kunsthandelsskandal verwickelt, der österreichweit für breite Aufmerksamkeit sorgte.
Der Göttweiger Abt Hartmann II. Strohsacker1 (reg. 1930–1946) sah sich und das Stift unverschuldet in eine sehr unerquickliche Affaire hineingezogen (Abb. 1).2
Abb. 1: Abt Hartmann II. Strohsacker (1930–1946), (Foto: Stift Göttweig).
Die Zeit zwischen dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg war eine überaus fordernde Zeit für die österreichischen Klöster. Die angespannte wirtschaftliche Situation der Zwischenkriegszeit wurde auch in Göttweig durch einen oft verzweifelten Kampf um das wirtschaftliche Überleben bestimmt.3 Mit dem Verkauf von Kunstschätzen und wertvollen Büchern versuchte man ab Mitte der 1920er Jahre, wirtschaftliche Erlöse zu erzielen, um den laufenden Klosterbetrieb aufrecht erhalten zu können. Bücher waren aufgrund ihres oft hohen Wertes bei leichter Transportierbarkeit immer sehr stark im Fokus dieser Notverkäufe. Für einige Göttweiger Zimelien wurden vor allem in den 1920er Jahres durch das Bundesdenkmalamt Verkaufsbewilligungen unter Auflagen erteilt. Dennoch ist auch in diesen Notzeiten bemerkbar, dass Abt und Konvent diese Entscheidungen nicht leichtfertig trafen. Auch kritische Stimmen aus dem Konvent gegen geplante Verkäufe wurden in Göttweig sehr ernst genommen.
In diese Zeit fiel die ungewollte Verstrickung des Stiftes Göttweig und vor allem des Abtes Hartmann II. Strohsacker in den „Salzburger Antiquitäten-Skandal“ von 1932, bei dem einige Stücke des Salzburger Domschatzes verkauft werden sollten. Die Berichterstattung zu diesem Fall verdeutlicht eindrücklich, wie die damaligen Medien auf einen vermeintlichen und unbewilligten Verkauf von kirchlichen Kulturgütern reagierten. Der Lauf der Ereignisse lässt sich heute durch die Berichte in den zeitgenössischen Zeitungen sowie durch Aktenmaterial im Archiv des Bundesdenkmalamtes (Wien) rekonstruieren.
Der „Antiquitäten-Skandal“ in Salzburg
Im März 1932 wurde bekannt, dass 13 Stücke aus dem berühmten Salzburger Domschatz verschwunden waren. Über den sogenannten Antiquitäten-Skandal wurde rasch in sämtlichen österreichischen Zeitungen eingehend berichtet. Die Verstrickung des Salzburger Domkapitulars Ludwig Angelberger (1870–1944) und die Auffindung einiger vermisster Stücke in seiner Wohnung führten zu einer intensiven Berichterstattung über diese Affäre.4
Einige der betroffenen Kunstobjekte, darunter auch die berühmte Eucharistische Taube5 des Salzburger Domschatzes, kamen über Händler aus München und Amsterdam an einen privaten Kunstsammler bis nach Amsterdam, wo die Taube gemeinsam mit einem kostbaren Reisealtärchen und einer Reliquie sichergestellt wurde. Die Zeitungen berichteten von einem gutgläubigen Erwerb des Sammlers, der die Stücke zur weiteren Untersuchung auch bereitwillig an die Polizei übergab. Der in den Skandal verstrickte Domkapitular gab seinerseits an, einem Betrüger aufgesessen zu sein und die Stücke im guten Glauben für einige Tage zur Wertschätzung an den Münchener Händler weitergegeben zu haben, um dieses Kaufangebot schließlich dem Erzbischof Ignatius Rieder (reg. 1918–1934) und dem Domkapitel vorlegen zu können6. Die Neue Freie Presse berichtete bereits vom notleidenden Domkapitel, das für die anstehenden weiteren Renovierungsetappen des Domes dringend Geld benötigen würde.7 Schon im Vorjahr hätte das Bundesdenkmalamt die Bewilligung für den Verkauf wertvoller Paramente gegeben, um die Finanznot abzufedern.
In weiterer Folge informierte der Domkapitular den Erzbischof, der wiederum die Polizeibehörden um Aufklärung bat.8 Während der Münchener Antiquitätenhändler, der anstelle seiner Stiefmutter, die in München eine Antiquitätenhandlung betrieb9, in Salzburg umgehend inhaftiert wurde, begab sich der Domkapitular in eine psychiatrische Heilanstalt.10 Kurz vor Aufkommen des Skandals erschien in einer Münchener Zeitung eine kurze Notiz, wonach eine seltene Hostientaube im Pariser Kunsthandel aufgetaucht sei.11 Ab 16. März 1932 berichteten nach und nach annähernd sämtliche österreichischen Zeitungen über die Salzburger Vorkommnisse.
Die Verstrickung des Stiftes Göttweig in den Skandal
Bereits am 17. März 1932 wurde bekannt, dass im Gepäck des verhafteten Münchener Antiquitätenhändlers in Salzburg der sogenannte Göttweiger Drachenleuchter12 (Abb. 2)
Abb. 2: Göttweiger Drachenleuchter (E. 12. Jh.), (Foto: Bernhard Rameder).
sowie eine ebenfalls aus Göttweig stammende Hostientaube (auch „Eucharistische Taube“) 13 (Abb. 3)
Abb. 3: Göttweiger Hostientaube (neuzeitliche Kopie), (Foto: Bernhard Rameder).
sichergestellt worden ist, die beide als herausragende Kunstwerke des 12. Jahrhunderts der Kunstsammlung des Benediktinerstiftes Göttweig galten. Der verhaftete Antiquitätenhändler wollte beide Stücke wohl in seinem Gepäck nach Deutschland schaffen.
In Göttweig selbst erfuhr man erst über die Zeitungen von der Sicherstellung der beiden Objekte. Einen der frühesten Berichte über die Verstrickung des Stiftes Göttweig in den Salzburger Kunstskandal brachte das Salzburger Volksblatt am 17. März 1932.14 Das Tagblatt schrieb in seiner Ausgabe vom folgenden Freitag: Die Affäre der Verschiebung von Kunstobjekten aus dem Salzburger Domschatz hat überraschende Weiterungen genommen.15 Im Gepäck einer weiteren verhafteten Antiquitätenhändlerin wurden zwei überaus wertvolle Stücke gefunden, die aus dem Klosterschatz von Göttweig in Niederösterreich stammen. Auch die Illustrierte Kronen Zeitung berichtete am 18. März unter dem Titel Auch die Hostien-Taube von Göttweig sollte entführt werden über die Affäre.16 Ebenso schrieb die Neue Freie Presse im Morgenblatt des 18. März über die Versuchte Verschleppung der Hostientaube des Stiftes Göttweig.17
Der Kremser Ing. Heinrich Betzwar (Konservator des Bundesdenkmalamtes) informierte die Göttweiger Stiftsverwaltung noch am 18. März 1932 schriftlich über die Auffindung von Hostientaube und Drachenleuchter bei der Kunsthändlerin in Salzburg und bat diesbezüglich um eine Stellungnahme von Seiten des Stiftes.18 Interessanterweise führte Betzwar in dem Schreiben an, dass ein nicht näher genannter Münchener Kunsthändler Zweifel an der Echtheit der Hostientaube geäußert hatte und bat nachzuprüfen, ob es denn möglich gewesen sei, dass die Taube unentdeckt gegen eine Fälschung ausgetauscht wurde. Die Frage, ob es sich bei den sichergestellten Kunstwerken um Fälschungen oder mittelalterliche Originale handelt, kam im Laufe der Ermittlungen immer wieder auf.
Am 21. März 1932 übersandte Abt Hartmann II. Strohsacker seine Stellungnahme an das Bundesdenkmalamt in Wien (Abb. 4).19
Abb. 4: Abt Hartmann II. Strohsacker (1930–1946), (Foto: Stift Göttweig).
Der Abt berichtete, dass drei Wochen zuvor die nun in Salzburg verhaftete Kunsthändlerin mit besten Empfehlungen aus München und Würzburg im Stift erschienen sei. Sie gab an, die Hostientaube sowie den Drachenleuchter, die ihr aus der Österreichischen Kunsttopographie20 bekannt waren, käuflich erwerben zu wollen und meinte, auch einen hochinteressierten Käufer dafür zu haben. Bereits 1925 bemühte man sich seitens der Stiftsverwaltung in dieser wirtschaftlichen Notzeit um eine Verkaufsbewilligung für die Eucharistische Taube, die damals allerdings aufgrund der Seltenheit des Stückes durch das Bundesdenkmalamt verwehrt wurde.21
So war die Antwort des Abtes auf die Frage der Händlerin eindeutig: Drachenleuchter und Hostientaube stünden derzeit nicht zum Verkauf. Dennoch gelang es ihr, im folgenden Gespräch beide Stücke zu „entlehnen“, um sie einem namhaften Experten zur Begutachtung zeigen zu können, da sie gegenüber dem Abt Zweifel an der Echtheit des Stückes äußerte. Gegen eine wissenschaftliche Untersuchung hatte Abt Hartmann nichts einzuwenden und somit kamen beide Objekte mit der Händlerin nach Salzburg.
Nach einigen Tagen meldete sich diese wieder beim Abt, um ihm mitzuteilen, dass besagter Experte bei beiden Stücken nicht von Originalen des 12. Jahrhunderts ausging und sie in den kommenden Tagen zurückgebracht werden würden. Nach zwei Wochen ohne weiteren Kontakt zur Händlerin war Abt Strohsacker gerade dabei, weitere Schritte einzuleiten, als der Salzburger Fall am 16. März 1932 in den Medien bekannt wurde und kurz darauf auch über die Verstrickung des Stiftes Göttweig breit berichtet wurde.22
Abt Hartmann II. Strohsacker wandte sich an die Reichspost, die bereits am 18. März 1932 am Ende eines ausführlichen Artikels über den Salzburger Skandal auch über die Göttweiger Stücke berichtete und schrieb: Wir sind zur Feststellung ermächtigt, dass die Behauptung, das Stift Göttweig habe Kunstgegenstände verkauft, vollständig unwahr ist.23 Dem Bundesdenkmalamt gegenüber beteuerte der Abt, gutgläubig der Händlerin zu sehr vertraut zu haben und räumte ein: dass ich unvorsichtig gewesen, sehe ich übrigens jetzt selbst ein.24 Letztendlich bat der Abt noch um eine zuverlässige Überprüfung der Echtheit beider Objekte durch Experten des Bundesdenkmalamtes.
Am 25. März 1932 bedankte man sich von Seiten des Bundesdenkmalamtes für die Übermittlung der Stellungnahme des Abtes und kündigte an, die Rückführung nach Göttweig in die Wege zu leiten. Beide Kunstobjekte sollten zunächst in das Bundesdenkmalamt in Wien gebracht werden, um dort die Echtheit der beiden Stücke durch entsprechende Experten überprüfen zu lassen.25
Knapp einen Monat später, am 18. April 1932 brachte der Salzburger Oberpolizeirat Dr. Viktor Ingomar die Eucharistische Taube und den Drachenleuchter persönlich nach Wien und übergab sie dort dem Bundesdenkmalamt.26 Noch am selben Tag fand eine Begutachtung im Kunsthistorischen Museum statt, an der Hofrat Hermann Julius Hermann (1869–1953, Erster Direktor des Kunsthistorischen Museums), Dr. Leo Planiscig (1887–1952, Kustos am Kunsthistorischen Museum), Dr. Ernst Kris (1900–1957, Kurator am Kunsthistorischen Museum), Hofrat Dr. Alfred Stix (1882–1957, Direktor der Albertina) sowie ein Herr mit dem Namen Dr. Schmidt und ein Referent des Bundesdenkmalamtes teilnahmen.27 Man gelangte aber zu keinem eindeutigen Ergebnis. Der Leuchterfuß sei echt aber verdorben. Auch bei der Hostientaube konnte bezüglich Echtheit keine definitive Aussage gemacht werden. Eine genauere Untersuchung wurde als nötig erachtet. Oberpolizeirat Dr. Ingomar drängte auf Bekanntgabe eines Handelspreises für beide Objekte, was vermutlich für die Festlegung eines Strafrahmens notwendig war. Man einigte sich auf 5.000 Schilling für den Drachenleuchter und 12.000 bis 15.000 Schilling für die Eucharistische Taube.28
Der Salzburger Polizeidirektor Bruno Hantsch (1887–1963) hielt den Verdacht der Fälschung für durchaus realistisch, da die verhafteten Antiquitätenhändler die Eucharistische Taube und den Drachenleuchter dem Münchener Kunsthändler Adolf Weinmüller (1886–1958) übergaben, der bereits den Auftrag hatte, von der Salzburger Eucharistischen Taube eine Kopie herzustellen.29 Hantsch ging von zehn bis zwölf Tagen aus, um eine solche Kopie herzustellen. Kunstfälscherspuren verfolgte die Salzburger Polizei bis Köln und Aachen.
Schließlich schaltete sich auch der damalige Unterrichtsminister Dr. Emmerich Czermak (1885–1965) ein, der über alle Akten genaueste Informationen hatte, und verlangte am 17. Mai 1932 in einem Schreiben an die Niederösterreichische Landesregierung Einsicht in die polizeilichen Vernehmungsakten von Abt Hartmann II. Strohsacker und eine Zurechtweisung des Abtes seitens der Landesregierung.30 Der Minister forderte auch genaue Informationen über weitere Verkäufe aus dem Stift, eine Aufstellung was mit eventuellen Einnahmen geschehen wäre und eine Kenntnissetzung des bischöflichen Ordinariates St. Pölten über alle Vorkommnisse.
Daraufhin meldete am selben Tag der Landeskonservator von Salzburg unter dem Betreff Langegg und Göttweig, Verkäufe dem Wiener Bundesdenkmalamt noch weitere Stücke, die im Münchener Geschäft des verhafteten Antiquitätenhändler sichergestellt und nach Salzburg gebracht worden waren.31 Es handelte sich um ein Antiphonar mit Initialschmuck aus dem späten 14. Jh., das der Prior von Langegg dem Antiquariat in Kommission gegeben hätte.32 Des Weiteren ein Ornat von rotem Wolldamast mit weißen eingewebten Blumen, neuere Silberborten. Ende des 18. Jh. Einem Verkauf könnte zugestimmt werden. Der gebotene Preis – 750 S. – ist reichlich. Stammt aus Göttweig33.
Die Rückgabe
Durch polizeiliche Ermittlungen konnten alle Verstrickungen aufgedeckt und eine Gerichtsverhandlung eingeleitet werden. Nach und nach waren alle abhandengekommenen Salzburger Stücke wieder aufgetaucht.34 Am 20. Juli 1932, nach vier Monaten, kam es schließlich zur Rückgabe der in Salzburg und München beschlagnahmten Göttweiger Kulturgüter im Amt der Niederösterreichischen Landesregierung in der Wiener Herrengasse.35
Das Übergabeprotokoll vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung führte als Anwesende Hofrat Richard Fleischhacker, Regierungsrat Dr. Oskar Oberwalder (1883–1936, Kunsthistoriker am Bundesdenkmalamt) und als Übernehmer Prior P. Edmund Vasicek (1884–1949) an. Ausgehändigt wurden die Hostientaube, der Drachenleuchter und ein zehnteiliger Ornat mit echten Silberborten.36 Die Objekte wurden im überlieferten Zustande befunden und vom Herrn Prior des genannten Stiftes in ihrer Identität mit dem Stiftseigentum festgestellt.37
Das Gerücht, dass es sich bei den rückgestellten Göttweiger Objekten um geschickte Fälschungen der Kunsthändler handeln könnte, hielt sich im Unterrichtsministerium und bei der Polizei noch ein paar Monate. Erst im Herbst des Jahres 1932 wurde diese Theorie fallengelassen und die Originalität der Objekte durch ein Schreiben des Bundesdenkmalamtes vom 9. September 1932 endgültig bestätigt.38
Schluss
Die Verstrickung Göttweigs in den „Salzburger Antiquitäten-Skandal“ von 1932 zeigt, dass die Reaktion der publizistischen Öffentlichkeit sowie der Behörden auf den unerlaubten (vermuteten) Verkauf von kirchlichen Kulturgütern durchaus heftig ausfallen konnte (Abb. 5).
Abb. 5: Fassade der Göttweiger Stiftskirche, (Foto: Stift Göttweig).
Dennoch waren die Klöster durch den Kampf um das wirtschaftliche Überleben in der Zwischenkriegszeit immer wieder gezwungen, bedeutende Kunstschätze zu veräußern. Die Einkünfte aus diesen Verkäufen halfen, die nötigsten Ausgaben tätigen zu können. Neben einigen bewilligten Verkäufen von Spitzenstücken wurden aber auch oft ohne behördliche Bewilligungen Stücke, vor allem Inkunabeln, in dieser Zeit verkauft. Drachenleuchter und Hostientaube zählten allerdings zu jenen Objekten, die in der damaligen Fachwelt durch diverse Publikationen, wie etwa in der Österreichischen Kunsttopographie (mit Abbildungen), bekannt waren. Populäre Stücke wie diese konnten nicht ohne weiteres veräußert werden. Daher ist von echten Verkaufsabsichten im „Antiquitäten-Skandal“ von 1932 durch Abt Hartmann II. Strohsacker nicht auszugehen. Anders verhält es sich mit dem zehnteiligen Ornat, der schon einige Zeit vor Aufkommen des Skandals nach München zum Verkauf freigegeben wurde. Hier handelte es sich um eine Objektgruppe der zweiten Reihe, die damals wissenschaftlich kaum beschrieben und inventarisiert war und am Rande der Legalität in Notzeiten immer wieder verkauft werden musste. Glücklicherweise konnten durch das Aufkommen des „Antiquitäten-Skandals“ alle Objekte wieder zurück nach Göttweig kommen, wo sie als bedeutende Kulturdenkmäler bis heute bewahrt werden.
Bernhard Rameder studierte Kunstgeschichte an der Universität Wien. Er ist seit 2011 im Stift Göttweig in den Sammlungen tätig. Seit 2018 ist er Kustos der Göttweiger Sammlungen. Kontakt: rameder@stiftgoettweig.at
1 Clemens A. LASHOFER, Professbuch des Benediktinerstiftes Göttweig (Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benediktiner-Ordens und seiner Zweige, Erg.-Bd. 26, St. Ottilien 1983) 345–347.
2 Archiv des Bundesdenkmalamtes Wien (im Folgenden BDA–A), Topographischer Akt Göttweig, Stift – Stiftskirche I. (1880–1932), Schreiben vom 21. März 1932.
3 Helmut ENGELBRECHT, Göttweig zur Zeit der Ersten Republik und der NS-Herrschaft, in: Geschichte des Stiftes Göttweig 1083–1983. Festschrift zum 900-Jahr-Jubiläum (Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benediktiner-Ordens und seiner Zweige, Bd. 94, H. I–II, St. Ottilien 1983) 386–429; Bernhard RAMEDER, Stift Göttweig zwischen den Kriegen: Verkauf und Erwerb von Kulturgütern in Notzeiten, erscheint 2020 in den Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung (Wien). Unter https://www.ordensgemeinschaften.at/kultur/aktuelles/1198-2534 kann das Tagungsprogramm und unter https://www.ordensgemeinschaften.at/kultur/aktuelles/1205-2542 ein Tagungsbericht der Tagung „Klösterliche Handschriftenverkäufe“, die von 16.–17. April 2018 in Wien stattfand, eingesehen werden.
4 Arbeiter–Zeitung, Dienstag, 15. März 1932: Die Kirche verschiebt Kunstwerke ins Ausland 6; Illustrierte Kronen Zeitung, Dienstag, 15. März 1932: Teile des Salzburger Domschatzes ins Ausland verkauft 4; Neue Freie Presse, Dienstag, 15. März 1932: Kunstwerke aus dem Salzburger Domschatz ins Ausland verschoben 5; Neue Freie Presse, Morgenblatt, Mittwoch, 16. März 1932: Verschiebung von Kunstwerken aus dem Salzburger Domschatz 7; Reichspost, Mittwoch, 16. März 1932: Der Verkauf der eucharistischen Taube 7; Reichspost, Donnerstag, 17. März 1932: Die Salzburger Taube sichergestellt 5; Reichspost, Freitag, 18. März 1932: Die Verschleppung der Salzburger Taube 6 (sehr umfassende Darstellung); Tagblatt, Freitag, 18. März 1932: Der Salzburger Kunstskandal wird immer ärger 3; Arbeiter-Zeitung, Freitag, 18. März 1932: Die eucharistische Taube kehrt zurück 4; Tages-Post (Linz), Mittwoch, 16. März 1932: Die eucharistische Taube
4.
5 Hermann FILITZ–Martina PIPPAL, Schatzkunst, Die Goldschmiede- und Elfenbeinarbeiten aus österreichischen Schatzkammern des Hochmittelalters (Salzburg–Wien 1987), Kat. Nr. 85, 328–329; Johann KRONBICHLER (Hg.), Meisterwerke europäischer Kunst. 1200 Jahre Erzbistum Salzburg, Katalog zur Sonderausstellung im Dommuseum Salzburg (Salzburg 1998) Kat. Nr. 19, 50–52.
6 Der Domkapitular wurde gegen Ende des 1. Weltkrieges beauftragt wertvolle Stücke des Salzburger Domschatzes an einen sicheren Ort zu bringen. Die Objekte kamen zunächst in eine Domgruft, dann in ein nicht näher benanntes Frauenkloster, in dem die Stücke noch 1932 lagerten. Von dort wurden sie geholt um sie dem Kunsthändler zu zeigen. Reichspost, Freitag, 18. März 1932: Die Verschleppung der Salzburger Taube 6.
7 Neue Freie Presse, Morgenblatt, Mittwoch, 16. März 1932: Verschiebung von Kunstwerken aus dem Salzburger Domschatz 7.
8 Mit diesem Fall waren Hofrat Bruno Hantsch (1887–1963) und Oberpolizeirat Dr. Viktor Ingomar (gest. 1944) von der Salzburger Bundespolizeidirektion betraut, die beide auch nach Amsterdam reisten, um die dort beschlagnahmten Stücke wieder nach Salzburg zu bringen.
9 Neue Freie Presse, Morgenblatt, Mittwoch, 16. März 1932: Verschiebung von Kunstwerken aus dem Salzburger Domschatz 7.
10 Reichspost, Freitag, 18. März 1932: Die Verschleppung der Salzburger Taube 6.
11 Ebd.
12 Sogenannter Göttweiger Drachenleuchter, Bronze gegossen, maasländisch, gegen Ende 12. Jahrhunderts, H. 16 cm, Spanne unten: 12,5 cm. Der Leuchterfuß hat die Form eines geflügelten Drachens mit abgespreizten Beinen und Rankenvoluten. Gregor Martin LECHNER (Red.), 900 Jahre Stift Göttweig 1083–1983. Ein Donaustift als Repräsentant benediktinischer Kultur, Katalog zur Jubiläumsausstellung (Stift Göttweig, Eigenverlag 1983) Kat. Nr. 30, 59–61.
13 Hostientaube, Kupfer, getrieben, Polimentvergoldung, H. 18 cm, L. 25,2 cm. Die Hostientaube galt bis vor einiger Zeit als liturgisches Kunstobjekt des 12. Jahrhunderts. Röntgenuntersuchungen ergaben allerdings, dass es sich bei dem Stück wohl um eine geschickte barocke Fälschung handelt, die über Johann Michael Bockleth in Erfurt am 13. Juli 1729 für die Kunstkammer des Stiftes angekauft wurde. In der Nachkriegszeit scheint die Existenz der Hostientaube aber in Vergessenheit geraten zu sein und galt als verschollen. P. Gregor Lechner vermutete 1977 noch einen Verkauf der Taube ins Ausland: Gregor Martin LECHNER, Stift Göttweig und seine Kunstschätze (St. Pölten–Wien 1977) 49. Erst zu Beginn der 1980er Jahre konnte die Taube in einer Schachtel in der Prälatur wieder aufgefunden werden. FILITZ–PIPPAL, Schatzkunst, (wie Anm. 5) Kat. Nr. 33, 154–155 und Kat. Nr. 110, 387; 900 Jahre Stift Göttweig (wie Anm. 12), Kat. Nr. 32, 62.
14 Salzburger Volksblatt, Donnerstag, 17. März 1932: Wo Tauben sind… 9.
15 Tagblatt - Organ für die Interessen des werktätigen Volkes, Freitag, 18. März: Der Salzburger Kunstskandal wird immer ärger 3.
16 Illustrierte Kronen Zeitung, Freitag, 18. März 1932: Auch die Hostien-Taube von Göttweig sollte entführt werden 7.
17 Neue Freie Presse, Morgenblatt, Freitag, 18. März 1932: Versuchte Verschleppung der Hostientaube des Stiftes Göttweig 6.
18 BDA–A, Topographischer Akt Göttweig, Stift – Stiftskirche I. (1880–1932), Abschrift des Schreibens vom 18. März 1932.
19 Ebd., Schreiben vom 21. März 1932.
20 Hans TIETZE, Österreichische Kunsttopographie. Die Denkmale des politischen Bezirkes Krems in Niederösterreich (Band 1) (Wien 1907) 516.
21 ENGELBRECHT, Göttweig (wie Anm. 2) 399–401.
22 In der medialen Berichterstattung fällt auf, dass die politisch links angesiedelten Arbeiterzeitungen diesen Skandal auf das gesamte kirchliche System bezogen, während katholisch konservative Zeitungen wie die Reichspost die Schuld bei den einzelnen handelnden Personen sahen und auch die problematische finanzielle Situation der Kirche immer wieder als Begründung anführten.
23 Reichspost, Freitag, 18. März 1932: Die Verschleppung der Salzburger Taube 6.
24 BDA–A, Topographischer Akt Göttweig, Stift – Stiftskirche I. (1880–1932), Schreiben vom 21. März 1932.
25 Ebd., Schreiben vom 25. März 1932.
26 Ebd., Aktennotiz vom 20. April 1932.
27 Ebd., Aktennotiz vom 20. April 1932.
28 Ebd., Aktennotiz vom 20. April 1932.
29 Ebd., Schreiben vom 28. April 1932.
30 Ebd., Schreiben vom 17. Mai 1932.
31 Ebd., Schreiben vom 17. Mai 1932.
32 In einer Niederschrift des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung vom 20. Juli 1932, in dem die Rückstellung von Langegger Besitz an das Servitenkloster (Übernehmer war Prior P. Hilarius M. Meier) protokolliert wurde, ist nicht nur die Rede von einem Antiphonar des 14. Jahrhunderts (datiert 1385), sondern auch von zwei gedruckten Büchern des frühen 16. Jahrhunderts (Missale 1512 und Bibel 1518), die ebenfalls im Münchener Antiquariat beschlagnahmt wurden. Archiv des Bundesdenkmalamtes, Topographischer Akt Göttweig, Stift – Stiftskirche I. (1880–1932), Niederschrift vom 20. Juli 1932.
33 Die Paramente waren laut Polizeidirektor Hantsch bereits im Februar 1932 an die später verhaftete Kunsthändlerin verkauft worden. BDA–A, Topographischer Akt Göttweig, Stift – Stiftskirche I. (1880–1932), Schreiben vom 17. Mai 1932.
34 Laut Reichspost vom 18. März 1932 handelte es sich bei den entwendeten 13 Salzburger Objekten unter anderem um ein Reisealtärchen, zwei Mitren, zwei Kelche, zwei Reliquienschreine, ein Löwenkopf aus Onyx, eine Reiseflasche sowie die Eucharistische Taube. 1200 Jahre Erzbistum Salzburg (wie Anm. 5) Kat. Nr. 1–37, 24–82 (Teile des mittelalterlichen Domschatzes); Johannes NEUHARDT (Hg.), Dommuseum und alte erzbischöfliche Kunst- und Wunderkammer zu Salzburg. Katalog (Salzburg 21981) Kat. Nr. 1–45, 49–79 (Teile des mittelalterlichen Domschatzes).
35 BDA–A, Topographischer Akt Göttweig, Stift – Stiftskirche I. (1880–1932), Schreiben vom 15. Juli 1932 und Niederschrift vom 20. Juli 1932.
36 Ebd., Niederschrift vom 20. Juli 1932.
37 Ebd., Niederschrift vom 20. Juli 1932.
38 Ebd., Schreiben vom 9. September 1932.