Diözesan- und Ordensarchive in Österreich
1. Einleitung
Am Beginn dieses Beitrags steht eine knappe Übersicht über die Struktur der kirchlichen (katholischen) Archive in Österreich, woran sich ein summarischer Abriss über die rechtlichen Grundlagen derselben anschließt. Im Hauptteil wird ein Blick auf die gegenwärtigen Ausprägungen von Zusammenarbeit zwischen Diözesan- und Ordensarchiven geworfen. In diesem Kontext werden einerseits die Ergebnisse einer Umfrage vorgestellt, die zu diesem Themenkomplex durchgeführt wurde, andererseits wird exemplarisch auf die Herausforderung der Kooperation bei der digitalen Archivierung eingegangen. Abschließend wird eine kurze Zusammenfassung vorgenommen.
2. Neun Diözesanarchive – vielerlei Ordensarchive
Die römisch-katholische Kirche in Österreich gliedert sich in die beiden Kirchenprovinzen Salzburg und Wien, die gemeinsam neun Diözesen und ein Militärordinariat (gegründet 1986) umfassen. In jeder der neun Diözesen besteht als eine Einrichtung der Diözesanverwaltung ein eigenes Archiv, das in der Regel dem (erz-)bischöflichen Ordinariat und hier im Besonderen der Ordinariatskanzlerin/dem Ordinariatskanzler untersteht. Hinzu kommen das Archiv des Militärordinariats sowie jenes der Österreichischen Bischofskonferenz.1 Die unterschiedliche historische Entwicklung der österreichischen Diözesen spiegelt sich auch in der Struktur, dem Umfang und den Beständen der Diözesanarchive wider. Während die Archive der ältesten Diözesen (Salzburg, Graz-Seckau, Gurk, Wien) ihre Anfänge schon im Mittelalter sehen – wobei natürlich von Archiveinrichtungen im heutigen Sinn nicht gesprochen werden kann –, setzt die Einrichtung der Archive der übrigen Bistümer nicht vor deren Entstehung an.2 Festzustellen ist auch, dass die Verbindung zwischen der Registratur und dem Archiv in den bischöflichen Konsistorial- bzw. Ordinariatskanzleien bis zum Ende des 19. Jahrhunderts sehr eng war. In Salzburg z. B. scheint Domkapitular Karl Harl (1772–1856) im Personalstand von 1835 zum ersten Mal als Consistorial-Archivar auf; davor war er jahrelang als Registrator geführt worden.3 In St. Pölten wurde 1892 der erste Konsistorialarchivar ernannt. Als selbständige Abteilung wurde das Archiv aber erst 1961 institutionalisiert.4 Formal hatte Linz das erste Diözesanarchiv – gegründet 1902 –, das als solches jedoch nur ein paar Jahre bestand, da es zunächst wieder mit der Registratur vereinigt wurde. Erst in den 1970er-Jahren wurde das Diözesanarchiv als eigenständige Institution eingerichtet.5
Hinsichtlich des Personalstands sind die österreichischen Diözesanarchive kleine oder sogar sehr kleine Einrichtungen. Im Durchschnitt sind dort drei bis vier Personen fix beschäftigt, was allerdings nicht unbedingt gleich vielen Vollzeitäquivalenten entspricht. Im Archiv der Erzdiözese Salzburg, jenem Diözesanarchiv, das am meisten Personal aufweist, sind zur Zeit zwölf Mitarbeiter*innen tätig, insgesamt kommt man aber auch hier lediglich auf achteinhalb Vollzeitäquivalente. Und selbst davon sind nur drei Archivar*innen im engeren Sinn. Die anderen Dienstposten entfallen auf Bibliothek, Restaurierung, Repro-Stelle und Sekretariat.6
Dieser recht homogenen Gruppe und überschaubaren Anzahl an Diözesanarchiven steht eine vielfältige Ordensarchivlandschaft gegenüber. In Österreich bestehen knapp 200 Ordensgemeinschaften in etwa 800 Klöstern und Ordenshäusern.7 Zwar kann man davon ausgehen, dass in den meisten Gemeinschaften Hausarchive mit historischen Überlieferungen vorhanden sind, Archive im eigentlichen Sinn sind laut Helga Penz bei rund 70 Ordenshäusern eingerichtet, wobei die Archive der 30 Stifte besonders hervorzuheben sind, da sie über außergewöhnlich umfangreiche historische Bestände verfügen.8 Aufgrund der aktuellen Lage der Orden, die durch sinkende Mitgliederzahlen und die Zusammenlegung von Provinzen gekennzeichnet ist, entstehen mittlerweile neue Zentralarchive einzelner Orden in Österreich, aber auch außerhalb.9 Neue Gemeinschaften übernehmen Klosterbauten, die von älteren Orden aufgegeben werden, und führen mitunter deren Archive weiter. Hinsichtlich des Personals sind die Ordensarchive meist noch schlechter ausgestattet als die Diözesanarchive. Oft ist es nur eine Person, die sich – manches Mal noch dazu nebenamtlich – um das Archiv kümmern kann. So gesehen sind auch die Ordensarchive kleine bis Kleinstarchive.
2. Same same but different – Rechtsgrundlagen der Diözesanarchive und der Ordensarchive im Vergleich
Als Rechtspersönlichkeit regelt die katholische Kirche ihre inneren Angelegenheiten selbständig und somit auch ihr Archivwesen. Dabei sind sowohl gesamtkirchliche Normen in Bezug auf das Archivwesen zu beachten als auch partikularrechtliche Bestimmungen. An erster Stelle ist der CIC von 1983 zu erwähnen. Er enthält einige Anordnungen zum kirchlichen Archivwesen. Sie sind vor allem im Kontext der bischöflichen Kurie formuliert (can. 486–491), wobei diese Normen nicht immer exakt zwischen dem (historischen) Archiv und der (aktuellen) Registratur unterscheiden.10 Die Canones 486 § 1, Abschnitt 2 und 491 §§ 1–3 bilden die kirchenrechtliche Grundlage für die Einrichtung von Diözesan- und Pfarrarchiven, deren Bestände sorgfältig zu verwahren und zu erschließen sind. Die Verantwortung dafür ist den Bischöfen übertragen, die in weiterer Folge partikularrechtliche Bestimmungen für die Benutzung dieser Archive erlassen sollen. Die verpflichtende Etablierung von Pfarrarchiven hat das Kirchenrecht nochmals in einem eigenen Canon (can. 535 §§ 1–4) ausdrücklich bestimmt.
Von weiterer grundsätzlicher Bedeutung für das kirchliche Archivwesen ist das Schreiben der Päpstlichen Kommission für die Kulturgüter der Kirche vom 2. Februar 1997 mit dem Titel: „Die pastorale Funktion der kirchlichen Archive“. Rechtlich gesehen handelt es sich um eine an die Bischöfe adressierte kirchliche Verwaltungsverordnung über die Verpflichtungen hinsichtlich des Archivwesens.11 In vier Kapiteln wird der Ausbau historischer Diözesanarchive, ihre Unterbringung in geeigneten Räumlichkeiten, die Anstellung fachlich ausgebildeten Personals, die sorgfältige Erschließung („Inventarisierung“) des Archivguts und der Einsatz moderner Technologien wie der elektronischen Datenverarbeitung gefordert. Nicht zuletzt legt dieses Schreiben den Bischofskonferenzen nahe, gemeinsame Richtlinien für die Diözesen zu erarbeiten.
Diese Empfehlung der päpstlichen Kulturgüterkommission griff die Österreichische Bischofskonferenz im November 1997 auf und beschloss erstmalig eine „Ordnung zur Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche“, die mit der Verlautbarung in den Amtsblättern der einzelnen Diözesen 1998 in Kraft trat.12 Damit bestand für die österreichischen Diözesanarchive eine gültige rechtliche Grundlage.
Die Archivordnung von 1997/98 wurde seinerzeit direkt und wortwörtlich aus der deutschen Archivordnung von 1988 übernommen.13 2014 wurde in Deutschland die kirchliche (katholische) Archivordnung für die dortigen Diözesen novelliert.14 Dieser Umstand war unter anderem der Anstoß, die kirchliche Archivordnung auch in Österreich zu überarbeiten. Aber auch aus anderen Gründen, auf die gleich noch eingegangen werden wird, war eine neue Archivordnung notwendig. Deshalb setzte die Arbeitsgemeinschaft der Diözesanarchive (s. unten) bereits im Sommer 2014 eine Arbeitsgruppe ein, die den Auftrag erhielt, diese Überarbeitung vorzunehmen. Die Arbeitsgruppe „Archivordnung NEU“, deren Leitung der Autorin anvertraut war, erstellte im Wesentlichen bis Herbst 2015 einen fertigen Entwurf, der Anfang 2016 von der Kanzlerkonferenz genehmigt werden sollte. Aufgrund diverser Verzögerungen, hervorgerufen teils durch Bedenken (Orden), teils durch Verschleppungen verschiedenster Art, zog sich die abschließende Behandlung der Archivordnung seitens der Ordinariatskanzler*innen aber bis Anfang des Jahres 2021 hin. In der im Januar tagenden Sitzung erhielt die „Kirchliche Archivordnung – Österreich“, kurz KAO-Ö, endlich die erforderliche Zustimmung. Damit war ihre Vorlage in der Frühjahrsversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz möglich geworden. Mit Unterstützung der Ordinariatskanzlerin der Erzdiözese Salzburg, Elisabeth Kandler-Mayr, und durch den Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner, wurde die neue KAO-Ö von den österreichischen Bischöfen im März 2021 angenommen und trat mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz vom 1. Juni 2021 in Kraft.15
Was ist daran neu bzw. wodurch unterscheidet sie sich von der bisherigen KAO-Ö?
Seit 1998 gab es eine neue archivrechtliche Entwicklung in Österreich. Existierte damals nur ein einziges Landesarchivgesetz in Österreich (Kärnten), so sind mittlerweile neben dem Bundesarchivgesetz (2000) auch in allen anderen Bundesländern eigene Landesarchivgesetze dazugekommen.16 Diese Entwicklungen sollten rezipiert werden. Hinsichtlich des Inhalts und des Aufbaus sollte sich die neue KAO-Ö an den aktuellen staatlichen Archivgesetzen orientieren. Dazu kommt, dass neue archivfachliche Standards zu berücksichtigen waren. Archivfachliche Begriffe wie Abgabepflicht, Anbietung, Bewertung, Übernahme, Skartierung, Unterlagen, die einer Löschungspflicht unterliegen, mussten dringend präzisiert werden. Ferner sollte nun positiv von „Schutzfristen“ anstatt wie bisher von „Sperrfristen“ gesprochen werden.
Ganz entscheidend war es auch, die vielfältigen Entwicklungen im digitalen Bereich zu berücksichtigen, die 1988/98 noch nicht virulent waren. In der alten Archivordnung war beispielsweise noch von der Archivierung von Datenträgern die Rede. Erst jetzt ist die rechtliche Basis dafür geschaffen, dass die Diözesanarchive tatsächlich digital archivieren dürfen. Eine Abstimmung mit der DSGVO ist zwischenzeitlich ebenfalls notwendig geworden.
Des Weiteren waren die Regelungen für die Nutzung und die archivischen Schutzfristen zu überarbeiten. Es sollte eine Angleichung an entsprechende Fristen in den Landesarchivgesetzen erfolgen, was nunmehr in der Regel eine Verkürzung bedeutet (generell 30 statt 50 Jahre). Schließlich war es wichtig, die Schriftgutverwaltung in die Archivordnung einzubeziehen, vor allem dort, wo es (bei Aussonderung, Anbietung etc.) Berührungspunkte zwischen den diözesanen Verwaltungsstellen und den Diözesanarchiven gibt. Damit verfügen die Diözesanarchive über eine zeitgemäße rechtliche Grundlage für ihre Aufgabenerfüllung.
Etwas anders sieht es bei den Ordensarchiven aus. Das geltende kanonische Recht für die Orden (CIC, can. 573–746) kennt nur wenige Bestimmungen für Archive oder Archivverwaltungen, das Schreiben der päpstlichen Kulturgüterkommission von 1997 richtete sich in erster Linie an die Bischöfe. In den Eigenrechten der Ordensinstitute findet das Archivwesen nicht durchgängig Berücksichtigung.17 2005 erstellte deshalb die österreichische Arbeitsgemeinschaft der Ordensarchive „Richtlinien zur Sicherung und Nutzung der Ordensarchive“, die seitdem von der Superiorenkonferenz und der Vereinigung der Frauenorden bzw. in deren Nachfolge von der Österreichischen Ordenskonferenz als Orientierungshilfe bei der Ausgestaltung des Archivwesens empfohlen werden.18 Für sich genommen sind diese „Richtlinien“ unverbindlich, weil die Konferenz der höheren Ordensoberen nicht befugt ist, derartige Regelungen vorzuschreiben. Um Geltung zu erlangen, müssen sie in jeder Ordensgemeinschaft einzeln durch einen förmlichen Akt angenommen werden.19
3. Zusammenarbeit auf nationaler Ebene
Die Archivarinnen und Archivare der österreichischen Diözesen sind seit 1976 in der „Arbeitsgemeinschaft der Diözesanarchive Österreichs“ – kurz ARGE – zusammengeschlossen.20 Seit Mai 2001 hat die ARGE eine eigene Geschäftsordnung, in der ihre Ziele und Aufgaben, die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft, die Geschäftsführung und die Vorstandschaft geregelt sind. Das Hauptanliegen ist die „Förderung des diözesanen Archivwesens“, was etwa durch gegenseitige Unterstützung, Beratung und Informationsaustausch erreicht werden soll, aber auch durch die Erarbeitung gemeinsamer Vorgangsweisen hinsichtlich der Archivverwaltung und -benutzung und mittels Kontaktes zu anderen Archivverbänden. Als Serviceeinrichtung der Arbeitsgemeinschaft dient das im März 2003 online gegangene Internetportal www.kirchenarchive.at.21
Abb. 1: Screenshot der Website der ARGE Diözesanarchive.
Die ARGE der Diözesanarchive ist also das Pendant zu der seit 2004 bestehenden „Arbeitsgemeinschaft der Ordensarchive Österreichs“ bzw. dem „Referat für die Kulturgüter der Orden“ (2010), der seit der Fusion der beiden Dachverbände der Frauen- und Männerorden in "Bereich Kultur und Dokumentation der Ordensgemeinschaften Österreich" umbenannt wurde. Die Ordensarchive verfügen ebenfalls über ein eigenes Portal, das „österreichische Klosterportal“, das eine Übersicht über die österreichische Ordenslandschaft präsentiert und zugleich Informationen und Zugangsmöglichkeiten zu den Archiven bietet.22
Anders also als in Deutschland, wo die Orden und Diözesen ein gemeinsames Portal unterhalten, das noch dazu konfessionsübergreifend mit der Evangelischen Kirche betrieben wird (www.kirchliche-archive.de), bestehen in Österreich zwei getrennte Onlineportale für die beiden wesentlichen Gruppen der kirchlichen Archive. Das wäre vielleicht schon ein erster Punkt, bei dem ein engeres Zusammenwirken überlegt werden könnte. Immerhin haben beide – zusammen mit Archivar*innen anderer Konfessionen – eine gemeinsame Plattform in der „Fachgruppe der Archive der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften“23 innerhalb des Verbandes Österreichischer Archivarinnen und Archivare (VÖA). Die Fachgruppe wurde von der Generalversammlung des VÖA mit 1. Dezember 2006 eingerichtet. Die erste konstituierende Sitzung (damals noch unter der Bezeichnung „Kirchliche Archive“) fand am 8. November 2007 in Graz statt. Die Initiative dazu ging von je einer Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft der Diözesanarchive und jener der Ordensarchive aus und entsprach dem Bedürfnis nach verstärkter Kooperation und fachübergreifender Diskussionen relevanter Themen.24 Die Zusammenkünfte werden seither meist im Rahmen der Österreichischen Archivtage abgehalten und vor allem jedes Jahr im Anschluss an die sogenannten „Studientage“.
Abb. 2: Screenshot der Website der VÖA „Fachgruppe der Archive der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften“ (Stand: August 2021).
Die Studientage dürfen wohl als das Paradebeispiel für ein gelungenes Zusammenwirken zwischen Diözesan- und Ordensarchiven betrachtet werden. Sie finden seit 2011 einmal jährlich in Salzburg statt. Organisiert werden sie von den jeweiligen Vorsitzenden der VÖA-Fachgruppe in enger Abstimmung mit der ARGE Ordensarchive bzw. dem Bereich Kultur und Dokumentation der Ordensgemeinschaften Österreich. Diese Organisationsform ergab sich aus dem Umstand, dass die VÖA-Fachgruppe zwar natürlich im Prinzip überkonfessionell ist, die Repräsentant*innen der katholischen kirchlichen Archive (Diözesan- und Ordensarchive) darin aber aufgrund der generellen konfessionellen Gegebenheiten in Österreich dennoch weitgehend dominieren.
Am Anfang waren die Studientage noch mehr oder weniger informelle Treffen mit einer durchaus überschaubaren Anzahl an Teilnehmenden.25 Bereits von Beginn an gab es allerdings ein zuvor festgelegtes Thema, über das diskutiert werden sollte. So standen beim ersten Studientag im Januar 2011 Standards und Normen bei der Erschließung in kirchlichen Archiven im Mittelpunkt. Helga Penz und Thomas Aigner hielten kurze Impulsreferate, daran anschließend wurde darüber in lockerer Runde debattiert. Der zweite Studientag (Mai 2012) drehte sich einerseits um das Thema „Leitbild“ kirchlicher Archive, andererseits ging es um das neue „heiße Eisen“, die digitale („Langzeit“-)Archivierung. Bei diesem Studientag wurde mit Martin Stürzlinger auch schon zum ersten Mal ein externer Vortragender – d. h. jemand, der nicht aus einem kirchlichen Archiv kommt – eingeladen. Dieses „Konzept“ setzte sich bei den folgenden Studientagen fort. Für die Studientage 2013 bis 2016 wurden dann jeweils zuerst einer, später zwei Fachleute aus anderen Archivsparten – darüber hinaus z. T. aus Deutschland – als Referent*innen eingeladen. So referierte z. B. Christian Keitel vom Landesarchiv Baden-Württemberg über Möglichkeiten und Modelle zur digitalen Archivierung für kleine Archiveinrichtungen. Im Jahr darauf stand der Studientag unter dem Motto „Bewertung – analog & digital“. Tamara Kefer vom Stadtarchiv Graz sprach über Grundlagen, Ziele und Methoden der Überlieferungsbildung. Susanne Fröhlich vom Österreichischen Staatsarchiv – Abteilung Archiv der Republik stellte Bewertungskriterien für digitales Archivgut vor.
Parallel zur Erweiterung der Vorträge nahmen immer mehr Interessierte aus den Diözesan- und Ordensarchiven an diesen durchaus auch als Fortbildungsmöglichkeit angelegten und verstandenen Veranstaltungen teil. Etwa seit 2015/2016 fand schließlich eine Öffnung hin zu einer breiteren Fachöffentlichkeit statt. Das heißt aus dem relativ kleinen Kreis von hauptsächlich Diözesan- und Ordensarchivar*innen, die dem Vortrag einer Spezialistin/eines Spezialisten lauschte und anschließend mehr oder weniger intensiv über das Gehörte diskutierte, ist eine richtige Fachtagung entstanden, mit mehreren Referent*innen und einem interessierten Publikum, das sich auch aus anderen Archivsparten rekrutiert. Der Höhepunkt wurde zweifellos 2021 mit über 70 Teilnehmer*innen erreicht – was wohl ein wenig auch dem Covid-19-bedingten virtuellen Format geschuldet war.
Um den sowohl fachlichen als auch informellen Austausch zwischen Diözesanarchivar*innen und Ordensarchivar*innen zu fördern, wurden in den letzten Jahren außerdem gemeinsame Jahrestagungen der ARGE Diözesanarchive und der ARGE Ordensarchive veranstaltet. Die letzte dieser Art fand im Juni 2017 in Innsbruck statt. Die Referate und Workshops wurden zum überwiegenden Teil von Angehörigen beider Arbeitsgemeinschaften bestritten. Vor allem die beiden Workshops zu den Themen „Schriftgutverwaltung“ und „Bewertung“ wurden jeweils von einer Ordensarchivarin/einem Ordensarchivar und einer Diözesanarchivarin/einem Diözesanarchivar geleitet. Wesentlich bei einer solchen gemeinsam durchgeführten Veranstaltung ist natürlich, dass Themen gewählt werden, die für beide Gruppen relevant sind, damit gewährleistet ist, dass sich beide Seiten gleichermaßen einbringen können.
Seit ein paar Jahren gibt es eine weitere Zusammenarbeit der Diözesan- und Ordensarchive in einer Arbeitsgruppe der VÖA-Fachgruppe, die sich mit der Herausforderung der digitalen Archivierung beschäftigt. Von ihr liegt bisher als ein Ergebnis eine Handreichung zum richtigen Umgang mit digitalen Unterlagen in Verwaltungen und Archiven von Ordensgemeinschaften vor (2019).26 Dieser Leitfaden war ein erster wichtiger Schritt. Nichtsdestotrotz legt er das Hauptaugenmerk auf den vorarchivischen Bereich, sprich: die Schriftgutverwaltung. Das ist – wie gesagt – wichtig, aber eben auch noch keine Lösung für das drängende Problem der digitalen Archivierung seitens der kirchlichen Archive in Österreich. Auf der Suche nach einer umsetzbaren pragmatischen Lösung ist die Arbeitsgruppe übereingekommen, dass die Archive in diesem Bereich unbedingt kooperieren sollen und müssen. Außerdem hat sie sich im Herbst 2019 darauf verständigt, dass die Diözesanarchive zunächst eine Art Vorhut bilden und sich ein Mandat der Konferenz der Ordinariatskanzler*innen für die Evaluierung verschiedener Lösungsmöglichkeiten sichern sollen. Dieses liegt in der Zwischenzeit vor. Bei der Evaluierung soll eine Gemeinschaftslösung im Fokus stehen. Wenn ein diesbezügliches Projekt konkrete Züge annimmt, dann sollen sich die Ordensarchive aktiv beteiligen; pandemiebedingt ist das Unterfangen jedoch in letzter Zeit etwas ins Stocken geraten.
Abb. 3: Programmflyer zur gemeinsamen Jahrestagung der Diözesanarchive und der Ordensarchive 2017 in Innsbruck.
4. Kooperation aus Sicht der Diözesanarchive
Wie beurteilen die Diözesanarchive die Zusammenarbeit mit den Ordensarchiven? Um das zu beantworten, wurde von der Autorin eine kleine Umfrage unter den Kolleg*innen in den anderen Diözesen durchgeführt.27 Konkret wurden folgende drei Fragen gestellt:
-
Wird aktuell mit Ordensarchiven zusammengearbeitet, ist dies in den letzten Jahren der Fall gewesen oder eventuell in naher Zukunft geplant? Und wenn ja, bei welchen Projekten?
-
In welchen Bereichen wird Kooperationsbedarf zwischen Diözesan- und Ordensarchiven gesehen bzw. besteht überhaupt Bedarf für eine intensive(re) Zusammenarbeit?
-
Können Diözesanarchive den Ordensarchiven etwas vermitteln? Wenn ja, was wäre das?
Von den acht befragten Diözesanarchiven gelangten aus sieben davon Antworten ein. In das Auswertungsergebnis wurden des Weiteren auch die Ansichten des Archivs der Erzdiözese Salzburg mit einbezogen, für das die Autorin aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit ebendort keine eigene Umfrage benötigte.
Die überwältigende Mehrheit – nämlich 87 % – gab an, mit Ordensarchiven in irgendeiner Form zusammenzuarbeiten, und zwar nicht nur aktuell, sondern die meisten praktizierten dies auch in den letzten Jahren und haben es ebenso künftig vor. Die Projekte reichen dabei von der Mithilfe bei der Erschließung von Archivbeständen über die Unterstützung bei fachspezifischen Fragen bis hin zum Zusammenwirken an einer Schriftenreihe. Des Weiteren gibt es Berührungspunkte bei der Betreuung von Archiven inkorporierter Pfarren und bei der gemeinsamen Digitalisierung von Beständen sowie der Übernahme von Ordensarchiven als Deposita. In einem Fall gibt es sogar eine Personalunion, bei der der Diözesanarchivar gleichzeitig (wenn auch als Privatperson) die Aufgabe eines Stiftsarchivars wahrnimmt.
Das Bedürfnis nach Kooperation mit den Ordensarchiven ist damit bei den allermeisten Diözesanarchiven vorhanden. Gefragt nach den konkreten Bereichen, die eine Zusammenarbeit erfordern oder wünschenswert erscheinen lassen, erfolgte eine ganze Reihe an Nennungen:
-
Der gemeinsame Erwerb von Verpackungsmaterial, wodurch Anschaffungskosten gespart werden können.
-
Der kooperative Betrieb von Datenbanken oder anderen IT-Lösungen.
-
Die Zusammenarbeit bei der Digitalisierung von Beständen (wie z. B. schon bei der Digitalisierung von Urkunden und der Bereitstellung der Digitalisate auf dem Portal „Monasterium“).
-
Die Kooperation bei der digitalen Archivierung.
-
Die Abstimmung hinsichtlich der Pflege von Archiven inkorporierter Pfarren.
-
Die gemeinsame Durchführung von Schulungen für Ehren- und Nebenamtliche, die in Pfarren oder Orden Archive betreuen.
-
Die Übernahme ganzer Ordensarchive in ein Diözesanarchiv, wenn eine Gemeinschaft ihre Niederlassung in einer Diözese aufgibt oder sich ganz aus Österreich zurückzieht.
Abb. 4: Bedarfe für die Zusammenarbeit (Grafik: eig. Darstellung Chr. Gigler).
Die Frage, welche Anregungen die Diözesanarchive den Ordensarchiven eventuell geben oder ob sie ihnen etwas Bestimmtes vermitteln können, fand einige durchaus bemerkenswerte Antworten, und zwar:
-
Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit seitens der Ordensarchive.
-
Gelegentlich nehmen sich Diözesanarchivar*innen als „Türöffner“ für Benutzer*innen wahr, die in Ordensarchiven forschen möchten. Das wäre nicht nötig, wenn Ordensarchive den Zugang für Nutzer*innen erleichtern oder niederschwelliger gestalten würden.
-
Verbesserung der Archivtektonik (Anwendung des Provenienzprinzips) in Kombination mit einer guten Bestandserschließung mittels eines Archivinformationssystems.
-
Wissen über das eigene Archiv und die damit verbundene Arbeit frühzeitig (mit-)teilen.
-
Engagement bei der Schriftgutverwaltung („Aktenplan“).
-
Die Vermittlung von Kenntnissen hinsichtlich der Bestandserhaltung.
-
Offenheit für Kooperationen mit anderen Archiven bzw. eine archivspartenübergreifende Zusammenarbeit.
-
Eine Anregung lautete überhaupt: In größeren Kontexten denken, denn Ordensarchive sind nicht nur für einen Orden/ein Stift von Bedeutung, sondern weit darüber hinaus.
5. Digitale Kooperation(en)?
Die digitale Archivierung ist derzeit zweifellos eine der drängendsten Herausforderungen für alle Archive – nicht nur für die kirchlichen und nicht nur in Österreich.28 Dass ein einzelnes, noch dazu sehr kleines Archiv, wie es die Diözesan- und Ordensarchive in Österreich nun einmal sind, diese Aufgabe nicht allein stemmen kann, ist mittlerweile ebenfalls eine Binsenweisheit. In den kirchlichen Archiveinrichtungen fehlen einfach sowohl die personellen als auch die finanziellen und administrativen Ressourcen und besonders das nötige Know-how, weshalb Kooperationen fast zwingend erforderlich sind.29 Dazu kommt, dass nicht jedes Archiv das Rad neu erfinden muss. Die gute Nachricht ist: Es gibt bereits Lösungen! Und es gibt seit Jahren Verbünde auf diesem Gebiet, die hervorragend funktionieren.30
Wie kann man sich einen solchen Verbund aus Archiven – oder ein „Verbundarchiv“ – vorstellen?31
Es wäre eine Einrichtung, in der sich mehrere Archive oder Archivträger zur gemeinsamen Erledigung von archivfachlichen Aufgaben zusammenschließen. Dabei können Art und Umfang des Zusammenschlusses und die Verteilung der Aufgaben und Pflichten ganz verschieden ausgestaltet sein. Dabei ist es vorstellbar – auch wenn es für manche (noch) unerhört erscheinen mag – dass diese Kooperation sogar über Archivsparten hinausgeht.
Solche Modelle gibt es in Deutschland für den analogen Bereich schon lange und in Baden-Württemberg z. B. auch bei digitalen Archiven. Dort können Kreisarchive die Archivierung für einzelne kleine (kommunale) Archive übernehmen. Im Bereich der Diözesen wird hierzulande so etwas Ähnliches bezüglich der Pfarrarchive ebenfalls des Öfteren umgesetzt.
Verbundarchive können aber nicht nur durch die Anbindung kleiner Archive an ein größeres Archiv entstehen, sondern es können sich auch mehrere kleine Archive zusammenschließen, ohne dass eines davon die Leitung übernimmt. Diese können sich dann einem bestehenden digitalen Archiv anschließen und bei diesem gemeinsam einen Mandantenstatus (s. unten) teilen. Die Mandantenfähigkeit32 der technischen Lösung bleibt dabei unangetastet. Diese wiederum ist ein zentraler Aspekt für die Vertrauenswürdigkeit digitaler Archive. Für ein kleines Archiv allein ist es kostspielig, einen eigenen Mandanten darzustellen. Deshalb empfiehlt sich für mehrere kleine Archive ein gemeinsamer Mandantenstatus.
Es gibt nun mehrere mögliche Varianten: Bei der ersten Variante gibt es für die digitale Archivierung gemeinsames Personal und eine Bündelung der Aufgabenwahrnehmung, die Infrastruktur wird aber getrennt betrieben. Variante zwei sieht einen gemeinsamen Mandanten, jedoch getrenntes Personal und getrennte Budgets vor. Die Vorteile dabei sind die verteilten Kosten für den Mandanten bei gleichzeitigem Erhalt der Autonomie der einzelnen Archive. Eine weitere Variante wäre – als Kombination der beiden ersten – ein gemeinsamer Mandant mit gemeinsamem Personal. Dieses würde hier nach einem festgelegten Schlüssel für die einzelnen Archivpartner arbeiten, die sich die Finanzierung des Mandanten und des Supports teilen. Eine letzte Option wäre schließlich die Führung eines gemeinsamen Mandanten verbunden mit der Teilung des Personals und der Finanzen, wodurch praktisch eine neue Einrichtung entstehen würde. Nicht zuletzt sind dabei alle möglichen Mischformen vorstellbar.33
Damit Verbundlösungen funktionieren können, gilt es, einige wesentliche Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört vor allem der vorherige Abschluss einer rechtlichen Vereinbarung. Außerdem muss im Vorfeld vertraglich geregelt werden, nach welchem Schlüssel die Kosten aufgeteilt werden. Bemessen sich diese etwa nach der Größe der Einrichtung oder nach der Menge des Materials, das in das digitale Archiv übernommen wird? Und nicht zuletzt bedarf es eines Rechte- und Rollenkonzepts. Eine solche Vereinbarung sollte zwar auf Dauer geschlossen werden, trotzdem braucht es eine Exitstrategie. Sollte ein Partner aus der Vereinbarung aussteigen wollen, sind naturgemäß Anpassungen erforderlich. Der Umgang damit muss vorab geklärt werden.
6. Fazit
Die Archivar*innen der Diözesen und Orden in Österreich arbeiten schon jetzt in unterschiedlichen Bereichen und bei diversen Projekten zusammen. Das betrifft sowohl immer wieder einzelne Diözesanarchive, die mit den Orden in ihrem Sprengel kooperieren, als auch das Zusammenwirken beider Archivgruppen in der Fachgruppe der Archive der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften, beim jährlichen Studientag oder bei gemeinsam veranstalteten Jahrestagungen der beiden Arbeitsgemeinschaften. Die Zusammenarbeit scheint für beide Seiten auch geboten, denn bei beiden handelt es sich um kleine, oft sogar um One-Person-Archives, die sich als Einzelkämpfer schwer tun und nicht selten – von ihren Trägern – nicht entsprechend wahrgenommen werden. Zusammen ist man weniger allein und kann daher auch mehr bewirken.
Gerade bei der anstehenden Bewältigung der Megaaufgabe der digitalen Archivierung ist Kooperation nicht nur geboten, sondern nahezu unvermeidlich. Ein Ansatz für kleine Archive ist hier etwa die Bildung von Verbünden. Damit dies gelingt, müssen im Vorfeld entsprechende Grundlagen geschaffen werden. Es treten sonst unweigerlich Probleme auf, wenn der Wille zur Kooperation nicht bei allen Partnern vorhanden oder nicht gleichermaßen gegeben ist. Bei diesem Modell geht es in erster Linie um das Abwägen von Aufwand und Nutzen. Möglicherweise ist ein Verbund nicht die optimalste Lösung, aber dort, wo die Bewerkstelligung der digitalen Archivierung anders nicht erreicht werden kann, müssen die Akteure zusammenfinden.
Christine Gigler studierte Geschichte und Germanistik in Klagenfurt, absolvierte die Archivausbildung am Institut für Österreichische Geschichtsforschung in Wien sowie das berufsbegleitende Masterstudium Archivwissenschaft an der Fachhochschule Potsdam. Seit 2005 ist sie Archivarin im Archiv der Erzdiözese Salzburg, zudem Lehrbeauftragte an der Universität Salzburg und Mitglied im Vorstand des VÖA (Scrinium-Redaktion).
Kontakt: christine.gigler@eds.at.
1 Für die Übersicht über die österreichischen Diözesanarchive siehe das Portal der kirchlichen Archive im Internet: https://www.kirchenarchive.at [Zugriff: 29.07.2021].
2 Heidemarie BACHHOFER–Karl KOLLERMANN, Das Diözesanarchiv St. Pölten, in: Petr ELBEL (Hg.), Österreichische Archive: Geschichte und Gegenwart (Opera Facultatis philosophicae Universitatis Masarykianae 498, Brno 2019) 447–467, hier 447–452; Thomas AIGNER, Das Diözesanarchiv St. Pölten – Aufgaben und Bestände, in: Das Waldviertel 46 (1997) 217–225, hier 217f.; Gerhard WINNER, Das Diözesanarchiv St. Pölten. Behörden und Institutionen. Ihre Geschichte und Bestände (St. Pölten 1962) 11–19; DERS., Das Diözesanarchiv St. Pölten. Organisation, Aufbau, Bestände, in: Österreichisches Archiv für Kirchenrecht 16 (1965) 209–218, hier 210f.; Klaus BIRNGRUBER, Das erste Linzer Diözesanarchiv – kommentierte Chronologie eines Versuchs, in: DERS., Magdalena EGGER–Christina GAGGL (Hg.), Linzer Diözesangeschichte 1885–1908 (Neues Archiv für die Geschichte der Diözese Linz 21, Linz 2018) 109–134; Johannes EBNER, Das Ordinariatsarchiv Linz. Ein Beitrag zur Geschichte des Archivwesens der Diözese Linz, in: Neues Archiv für die Geschichte der Diözese Linz 2 (1982/1983) 89–108, hier 89f.; Annemarie FENZL, Kirchliche Archive in Wien – Aufgaben und Probleme, in: Scrinium 19 (1978) 26–47, hier 32f.; Karel MENHART, Das Archiv der Diözese Feldkirch, in: Scrinium 11 (1974) 3–21, hier 6f.; Matthias PERSTLING, Archiv und Bibliothek der Diözese Graz-Seckau, in: Historisches Jahrbuch der Stadt Graz 45/46 (2016) 187–201; Norbert MÜLLER, Das Archiv der Diözese Graz-Seckau, in: Robert F. HAUSMANN (Hg.), Festgabe für em. Univ.-Prof. Hofrat Dr. Othmar Pickl zum 80. Geburtstag (Mitteilungsblatt der Korrespondenten der Historischen Landeskommission für Steiermark 9, Graz 2007) 157–162, hier 157–159; Ernst WENISCH, Zur Geschichte des Salzburger Konsistoriums und seines Archivs, in: MGSL 105 (1965) 153–174, hier 154–159; zu Gurk-Klagenfurt und Innsbruck siehe Hans Peter ZELFEL, Aus der Arbeit der Diözesanarchive Österreichs, in: Scrinium 15 (1976) 35–49, hier 39–41; Johannes EBNER, Die aktuelle Situation der Diözesanarchive in Österreich, in: Scrinium 56 (2002) 46–51, hier 47f.; allgemein zum kirchlichen Archivwesen: Christine M. GIGLER, Das Archivwesen der katholischen Kirche in Österreich. Aktuelle Entwicklungen und künftige Herausforderungen, in: Barbara FELSNER–Christine TROPPER–Thomas ZELOTH (Hg.), Archivwissen schafft Geschichte. Festschrift für Wilhelm Wadl zum 60. Geburtstag (Klagenfurt am Wörthersee 2014) 47–62; Peter G. TROPPER, Kirchliche Archive in Österreich, in: Carinthia I 189 (1999) 545–558, und DERS., Zum kirchlichen Archivwesen in Österreich, in: Scrinium 54 (2000), 455–463; Michael HOCHEDLINGER, Österreichische Archivgeschichte. Vom Spätmittelalter bis zum Ende des Papierzeitalters (Historische Hilfswissenschaften, hg. v. A. SCHARER–G. SCHEIBELREITER–A. SCHWARCZ, Wien–München 2013) 278–281.
3 Personalstand der Säkular- und Regular-Geistlichkeit des Erzbisthums Salzburg […]. In dem Jahre 1835 (Salzburg o. J.) 6.
4 WINNER, Organisation (wie Anm. 2) 210.
5 EBNER, Ordinariatsarchiv (wie Anm. 2) 90–92.
6 https://www.eds.at/archiv/dioezesanarchiv/team [Zugriff: 29.07.2021].
7 Helga PENZ, How many Jesuits does it take to change a light bulb? Kooperationsmodelle der Ordensgemeinschaften im Archivwesen. Ein Werkstattbericht, in: Scrinium 66 (2012) 34–43, hier 35; DIES., Unsere Vergangenheit hat Zukunft. Die Ordensarchive vor neuen Herausforderungen, in: Ordensnachrichten 45/2 (2006) 3–11, hier
6; Iris FORSTER–Gerald HIRTNER–Irene KUBISKA-SCHARL–Irene RABL, Österreichische Ordensarchive in Zeiten der Pandemie, in: Scrinium 75 (2021) 133–142, hier 133; HOCHEDLINGER, Archivgeschichte (wie Anm. 2) 277f.
8 PENZ, Vergangenheit (wie Anm. 7) 6; DIES., Ordensarchive in Österreich, in: ELBEL, Österreichische Archive (wie Anm. 2) 468–485, hier 480–484.
9 Vgl. dazu Miriam TROJER, Die Auflassung von Ordensniederlassungen und die Auswirkungen auf das Archiv, in: MiRKO 2 (2017) 105–119, https://www.ordensgemeinschaften.at/kultur/miko/miko2/beitraege/article/155.html [Zugriff: 30.07.2021].
10 Online-Ausgabe des CIC http://www.codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm [Zugriff: 29.07.2021]; P. Stephan HAERING OSB, Das kirchliche Archivwesen im kanonischen Recht, in: Arbido 18/5 (2003) 5–9, hier 6f.; DERS., Zur rechtlichen Ordnung des kirchlichen Archivwesens, in: Archiv für katholisches Kirchenrecht 171 (2002) 442–457.
11 HAERING, Kirchliches Archivwesen (wie Anm. 10) 7f.
12 Johannes EBNER, Ordnung zur Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche, in: Scrinium 53 (1999) 394–400, der Text der Ordnung ist hier abgedruckt: 397–400; HAERING, Kirchliches Archivwesen (wie Anm. 10) 9; TROPPER, Kirchliche Archive (wie Anm. 2) 555.
13 Toni DIEDERICH, Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der Katholischen Kirche. Einführung und Textabdruck, in: Der Archivar 42/2 (1989) Sp. 187–198.
14 Peter PFISTER, Novellierung der „Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der Katholischen Kirche“. Einführung, Text und Kommentar, in: Archivar 67/2 (2014) 172–180.
15 Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz 83 (2021) 10–
15, https://www.bischofskonferenz.at/dl/srtuJKJKLkNNlJqx4kJK/Amtsblatt_83_pdf [Zugriff: 29.07.2021].
16 Ulrich NACHBAUR (Red.), Österreichische Archivgesetze (Bregenz 2017). Das Burgenländische Archivgesetz ist hier noch nicht erfasst; es trat erst im Dezember 2020 in Kraft, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrBgld&Gesetzesnummer=20001298 [Zugriff: 29.07.2021].
17 Stephan HAERING OSB, Ordensarchiv und Kirchenrecht, in: Ordensnachrichten 48/5+6 (2009) 106–125, hier 109, 115, 118; Helga PENZ, Wen interessieren Klosterarchive?, in: Scrinium 60 (2006) 115–117, hier 116 Anm. 4; DIES., Kooperationsmodelle (wie Anm. 7) 34.
18 Richtlinien zur Sicherung und Nutzung der Ordensarchive. Präsentiert von der Arbeitsgemeinschaft der Ordensarchive, in: Ordensnachrichten 45/2 (2006) 25–30; https://www.ordensgemeinschaften.at/kultur/fachbereiche/archive [Zugriff: 29.07.2021]); HAERING, Ordensarchiv (wie Anm. 17) 119–121.
19 HAERING, Ordensarchiv (wie Anm. 17) 121.
20 Annemarie FENZL–Hans Peter ZELFEL, Die Arbeitsgemeinschaft der Diözesanarchive Österreichs 1975 bis 1990, in: Scrinium 42 (1990) 97–104, hier 97f.; Johannes EBNER, Die Arbeitsgemeinschaft der Diözesanarchivare Österreichs, in: Scrinium 51 (1997) 72–73; DERS., Die Arbeitsgemeinschaft der Diözesanarchivare Österreichs, in: Neues Archiv für Geschichte der Diözese Linz 11 (1996/97) 201–202; Johannes EBNER–Monika WÜRTHINGER, Historische Dokumente für die Zukunft. Das Diözesanarchiv Linz, in: Neues Archiv für Geschichte der Diözese Linz 15 (2002) 172–175.
21 Walter LUKASEDER, Das Internet-Portal der kirchlichen Archive in Österreich kirchenarchive.at, in: Scrinium 58 (2004) 95–104.
22 https://www.ordensgemeinschaften.at/kultur/fachbereiche [Zugriff: 29.07.2021]; FORSTER–HIRTNER–KUBISKA-SCHARL–RABL, Österreichische Ordensarchive (wie Anm. 7) 133f.
23 https://www.voea.at/ [Zugriff: 29.07.2021].
24 Kerstin LENGGER, Protokoll der ersten konstituierenden Sitzung der Fachgruppe „Kirchliche Archive“ am 8. November 2007, Steiermärkisches Landesarchiv, in: Scrinium 61/62 (2007/08) 277–279.
25 Zu den Themen der Studientage siehe https://www.voea.at/ [Zugriff: 29.07.2021].
26 https://www.ordensgemeinschaften.at/kultur/fachbereiche/archive [Zugriff: 29.07.2021].
27 An dieser Stelle gilt ein herzlicher Dank der Autorin allen Kolleginnen und Kollegen für die Beantwortung der Fragen.
28 Angesichts der Fülle an Literatur und Internetressourcen sei lediglich auf folgende verwiesen: nestor –Kompetenznetzwerk Langzeitarchivierung und Langzeitverfügbarkeit Digitaler Ressourcen, https://www.langzeitarchivierung.de/Webs/nestor/DE/Home/home_node.html [Zugriff: 29.07.2021], Arbeitskreis „Archivierung von Unterlagen aus digitalen Systemen“ (AUdS), https://www.sg.ch/kultur/staatsarchiv/Spezialthemen-/auds.html [Zugriff: 29.07.2021], und KOST –Koordinationsstelle für die dauerhafte Archivierung elektronischer Unterlagen, https://kost-ceco.ch/cms/willkommen.html [Zugriff: 29.07.2021], sowie Digital Preservation Coalition – dpc, https://www.dpconline.org [Zugriff: 29.07.2021].
29 nestor Arbeitsgruppe Kooperation der Archive, Gemeinsam handeln. Vorschläge für Archive (nestor materialien 21, o. O. 2018) 6–11; Christian KEITEL, Warum ist Kooperation bei der digitalen Archivierung unumgänglich?, in: DERS.–Kai NAUMANN (Hg.), Digitale Archivierung in der Praxis. 16. Tagung des Arbeitskreises „Archivierung von Unterlagen aus digitalen Systemen“ und nestor-Workshop „Koordinierungsstellen“ (Werkhefte der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg A/24, Stuttgart 2013) 281–288, auch unter https://www.sg.ch/content/dam/sgch/kultur/staatsarchiv/auds-2012/nestor-workshop-%E2%80%9Ebrauchen-wir-koordinierungsstellen-f%C3%BCr-die-digitale-archivierung-%E2%80%9C/01-Keitel_Warum_ist_Kooperation_bei_der_digitalen_Archivierung_unumgaenglich.pdf [Zugriff: 29.07.2021].
30 Im deutschsprachigen Raum besonders: DIMAG, https://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/42596/Dimag_Archivtag2007.pdf [Zugriff: 29.07.2021], s. dazu u. a. auch Christian KEITEL, DIMAG-Kooperationen, in: KEITEL–NAUMANN (Hg.), Digitale Archivierung (wie Anm. 29) 147–155, https://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/59114/Keitel_DIMAG_Kooperationen.pdf [Zugriff: 29.07.2021], und zuletzt DERS., Das Projekt DIMAG. Sachstand 2019, in: Karolína ŠIMŮNKOVÁ und Milan VOJÁČEK, 23. Tagung des Arbeitskreises Archivierung von Unterlagen aus digitalen Systemen, 12. und 13. März 2019, Nationalarchiv Prag (Prag 2020) 21–31; DA NRW, https://www.danrw.de [Zugriff: 29.07.2021], und KOALA, https://www.akdb.de/veranstaltungen/kommunalforen/kommunalforum-2018/digitale-verwaltungsloesungen/ [Zugriff: 29.07.2021]. Siehe dazu auch Horst GEHRINGER, Im Überblick: Verbundsysteme zur elektronischen Langzeitarchivierung und ihre Rahmenbedingungen, in: Marcus STUMPF–Katharina TIEMANN (Hg.), Aktuelle Herausforderungen kommunaler Archivarbeit: Elektronische Langzeitarchivierung, Bestandserhaltung, Rechtsfragen. Beiträge des 28. Fortbildungsseminars der Bundeskonferenz der Kommunalarchive (BKK) in Halle (Saale) vom 17.–29. November 2019 (Texte und Untersuchungen zur Archivpflege 37, Münster 2020) 9–28.
31 Vgl. dazu Thomas KRÄMER, Digitale Verbundarchive. Zu Chancen und Herausforderungen von archivischen Kooperationsmodellen in der digitalen LZA, 24. AUdS-Tagung, 23.03.2021, https://www.sg.ch/content/dam/sgch/kultur/staatsarchiv/auds-2021/auds-camp-ii/Digitale_Verbundarchive_Kr%C3%A4mer_AUdS_2021.pdf [Zugriff: 29.07.2021].
32 Mandantenfähigkeit bedeutet, dass die gesamte Infrastruktur eines digitalen Archivs so gestaltet ist, dass die Nutzung durch voneinander getrennte institutionelle Nutzer gestattet ist. Der abgeschlossene Datenhaltungs- und Verarbeitungskontext einer Stelle wird als „Mandant“ bezeichnet. Wenn die Trennung der Mandanten – die getrennte Speicherung und Verarbeitung – in einem System umgesetzt ist, dann spricht man von „mandantenfähig“. Damit ist der gegenseitige Einblick in die Datenbestände oder die gemeinsame Datenverarbeitung ausgeschlossen. GEHRINGER, Verbundsysteme (wie Anm. 29) 20f.
33 Vgl. dazu ebd. 11–19 und KRÄMER, Digitale Verbundarchive (wie Anm. 31).