Bücher für die Liturgie – Eine Grundlegung
Vortrag gehalten bei der Jahrestagung der kirchlichen Bibliotheken am 3. Juni 2024 in Wien.
Christoph Freilinger © ÖOK/Markus Lahner
Wenn von „liturgischen Büchern“ die Rede ist, hat jede und jeder unmittelbar bestimmte Vorstellungen von dem, was damit angesprochen ist. Für Bibliothekarinnen und Bibliothekare stellen sich beim Gedanken daran vermutlich sofort Fragen nach der genauen Abgrenzung und Klassifizierung solcher Bücher, die alles andere als einfach ist. Ich konzentriere mich auf eine Grundlegung aus liturgiewissenschaftlicher Perspektive mit einem Schwerpunkt auf dem Römischen Ritus. Es wird sich zeigen, dass auch das nicht ganz trivial ist.
Ich will versuchen, ausgehend von einer Definition ein „Profil“ der Gattung „Liturgisches Buch“ zu skizzieren, um dann auf Funktion, Bedeutung und Verwendung solcher Bücher einzugehen, bevor ich abschließend einen summarischen Überblick über liturgische Bücher im engeren Sinn vorstelle, der sich auf die römisch-katholische Kirche in der Zeit nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil beschränken muss.
1. Definition
Angelus Häußling (*1932, †2017), Benediktinermönch in Maria Laach und Liturgiewissenschaftler, definiert im Lexikon für Theologie und Kirche auf folgende Weise:
„‚Liturgisches Buch‘ heißt in einem weiteren Sinn eine S[amm]l[un]g v[on] Texten (Formeln) u[nd] zeremoniellen Anweisungen z[um] Gebrauch in der Liturgie, in einem engeren (rechtlichen) Sinn das kirchenamtlich herausgegebene, ausschließlich geltende Rollenbuch für die im Auftrag der Kirche die Liturgie Feiernden.“[1] Gehen wir den genannten Aspekten nach.
1.1 Sammlung von Texten (Formeln) und zeremoniellen Anweisungen …
Hanns Peter Neuheuser, Archivar, Kunsthistoriker, Theologe (vormals Archivberatungsstelle Rheinland), versteht die Bezeichnung „liturgische Bücher“ als zutreffend für „Bücher im weiteren, inhaltlichen Sinne […] und nicht formal danach unterschieden, ob diese Bücher in der Form von Handschriften oder Drucken vorliegen“[2]. Und Angelus Häußling subsummiert in seinem einschlägigen Lexikonartikel unter dem Begriff – wohl in Hinblick auf die historische Dimension der Fragestellung – ganz allgemein „alle schriftl[ichen] Hilfsmittel, […] v[om] Schriftstück für den Einzelfall (‚Libellus‘), über Beispiels[amm]l[un]g[en] bis z[um] systematisch geordneten, alle Möglichkeiten beachtenden Gesamtwerk“[3].
1.2 … zum Gebrauch in der Liturgie
Das Kriterium für die Zuordnung zur Gattung innerhalb des religiösen Schrifttums ist der Gebrauch in der Liturgie. Es geht dabei also nicht um beliebige Sammlungen von Gebets- und Liedtexten oder Gestaltungshinweisen, die in der Liturgie benutzt werden könnten (vielleicht mitunter auch faktisch verwendet werden), auch nicht um allgemeine Liturgiebeschreibungen aus der Beobachterperspektive. Entscheidendes Kriterium ist, ob ein bestimmtes Buch und seine Texte und Gesänge tatsächlich tragende Elemente der jeweiligen Liturgie darstellen.[4]
Zu berücksichtigen ist dabei aus liturgiewissenschaftlicher Sicht, dass zu den „im Auftrag der Kirche Liturgie Feiernden“[5] nicht nur die besonderen liturgischen Dienste gehören. Denn Liturgie ist gemäß Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium das „Recht und das Amt“[6] aller zum Gottesdienst versammelten Getauften. Das schließt nach heutigem Verständnis auch Gesangbücher wie das Gotteslob[7] ein.
Ein wesentliches Kriterium für die Klassifizierung einer Publikation als „liturgisches Buch“ ist deren amtlicher Charakter. Neuheuser will dem Terminus nur jene Bücher zuordnen, „die offiziell veranlaßt und von einer zuständigen Stelle herausgegeben sind und die zur Vorbereitung und Durchführung liturgischer Handlungen erforderlich und vorgeschrieben sind. Dieses Erfordernis kann darin begründet sein, daß in diesen Büchern die Regeln dieser Handlungen und/oder die hierbei zu verwendenden Texte, d.h. Gebete, Lesungen, Gesänge in Schrift und Notenschrift, enthalten sind und diese Bücher daher zur Durchführung der Liturgie als unverzichtbar gelten“[8].
Die Zuordnungskriterien von Neuheuser scheinen mir auch aus liturgiewissenschaftlicher Sicht hilfreich und sinnvoll, weil sie eine Klassifizierung erlauben, ohne an einem a) zu allgemeinen oder einem b) zu engen Begriff von „Liturgie“ zu scheitern.
Der Liturgiebegriff selbst ist nämlich liturgiewissenschaftlich betrachtet unscharf: Die Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium vermeidet eine definitorische Festlegung und differenziert in Art. 13 formal rechtlich zwischen sacra liturgia, sacra exercitia und pia exercita.[9] „Heilige Liturgie“ (sacra exercitia) im Sinn der Liturgiekonstitution sind jene Feiern, die für den Selbstvollzug als Kirche so wesentlich sind, dass sie gesamtkirchlich geregelt werden: etwa die Feier der Sakramente und die Tagzeitenliturgie. Für diese Feiern gibt es eine Editio typica, ein lateinisches Musterbuch, an dem sich die Ausgaben in den einzelnen Volkssprachen zu orientieren haben. Sacra exercitia umfassen die „gottesdienstlichen Feiern der Teilkirchen, die gemäß Gewohnheit oder nach rechtlich anerkannten Büchern in bischöflichem Auftrag gehalten werden“.[10] Dazu gehört etwa die Feier des Fronleichnamsfestes.[11] Für die Wort-Gottes-Feiern gibt es keine Editio typica, also kein gesamtkirchliches Modellbuch, das in die verschiedenen Sprachen zu übersetzen wäre. Deshalb wurden diese Feiern gemäß Liturgiekonstitution Art. 13 lange zu den sacra exercitia gerechnet. In einer umfassenden liturgiewissenschaftlichen Studie konnte Wolfgang Meurer jedoch nachweisen, dass die Konzilsväter die eigenständigen Wort-Gottes-Feiern – in Art. 35,4 der Liturgiekonstitution sacra Verbi Dei celebratio genannt – ausdrücklich als „heilige Liturgie“ verstanden wissen wollten.[12] Die pia exercitia gemäß Liturgiekonstitution stehen für unterschiedliche Andachtsformen, die auch ohne amtliche Regelungen gefeiert werden können.
Abgesehen von dieser formalen Einordnung beschreibt die Liturgiewissenschaft Liturgie auch in einem weiteren Sinn inhaltlich heute als: Feier des Paschamysteriums, als Begegnungsgeschehen zwischen Gott und Mensch, die im symbolischen rituellen Handeln der Versammlung Ausdruck bekommt.
Die Charakterisierung eines Buches als liturgisches Buch ist durch seine Zuordnung zu einer liturgischen Handlung und ihren Stellenwert innerhalb der Liturgie bestimmt.[13] Dabei ist – so Neuheuser – nicht der aktuelle literaturwissenschaftliche Standpunkt das Kriterium, sondern die Bedeutung und Verwendung eines Buches im jeweiligen zeitgenössischen Ritus.[14]
1.3 … offiziell veranlasst und von einer zuständigen Stelle herausgegeben
Die offizielle Veranlassung der Publikation eines liturgischen Buches von einer zuständigen Stelle kann unterschiedlich aussehen, wie drei Beispiele verdeutlichen sollen.
Beispiel 1: Bücher für die Feier der Sakramente
Die klassische Form einer offiziellen Veranlassung ist die Approbation durch die jeweilige territoriale Autorität. Das sind in der Regel die Diözesanbischöfe oder die Bischofskonferenzen. Bei den muttersprachigen Ausgaben der gesamtkirchlich geregelten Feiern bedarf die Herausgabe eines liturgischen Buches nach der Approbation zudem noch der Konfirmierung, der Bestätigung durch das Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung.[15] In der Regel sind die entsprechenden Bestätigungen vor dem Inhaltsverzeichnis eines solchen Buches abgedruckt.
Beispiel 2: Bücher für die Wort-Gottes-Feier
Das Schweizer Buch für Wort-Gottes-Feiern[16], mit Approbation und im Auftrag der Deutschschweizerischen Ordinarienkonferenz herausgegeben, ist damit auch formal eindeutig als „liturgisches Buch“ ausgewiesen. Anders stellt sich dies beim einschlägigen Buch für Deutschland und Österreich dar:[17] Dieses wurde als „Werkbuch“ publiziert und eine ausdrückliche Approbation fehlt. Aber die Herausgabe erfolgte im Auftrag der Bischofskonferenzen in Deutschland, Österreich und zweier konferenzfreier Bischöfe durch die Liturgischen Institute – zweifelsfrei zuständige Stellen – mit einem Geleitwort der damaligen Vorsitzenden der Liturgischen Kommissionen in diesen Ländern.[18] Dazu kommt, dass die Bischöfe in Österreich in einer Rahmenordnung vom 15. Mai 2010 für Wort-Gottes-Feiern am Sonntag ausdrücklich auf die Richtlinien in diesem Buch verweisen.[19]
Beispiel 3: Damit es ein Fest bleibt. Alternative Feiermodelle für die zentralen Feste im Kirchenjahr[20]
Das Buch sieht auf den ersten Blick nicht wie ein liturgisches Buch aus, ihm fehlt eine ausdrückliche bischöfliche Approbation. Aber es ist zur Vorbereitung und zur direkten Verwendung in gottesdienstlichen Feiern – und zwar unterschiedlicher Gottesdienstformate – zu den Hochfesten konzipiert und herausgegeben vom Liturgiereferat der Diözese Linz – eine zweifelsfrei „zuständige Stelle“. Zudem anerkennt der Linzer Bischof diese Publikation in seinem Geleitwort, datiert am Fest des Diözesanpatrons Florian, wenn er den Wunsch formuliert, das Buch möge dazu beitragen, „dass die liturgischen Feiern zu den Festkreisen des Kirchenjahres weiterhin als Angelpunkte des kirchlichen Lebens der Pfarrgemeinde erfahrbar sind, gemeinsame Feiertraditionen fördert und eine sinnvolle liturgische Vielfalt ermöglicht werden“.[21]
Gänzlich ohne ausdrückliche bischöfliche Empfehlung oder Approbation kommen die meisten Kantorenbücher aus, die häufig von diözesanen Fachstellen erarbeitet sind – etwa das Münchener Kantorale[22] oder auch das Kantorenbuch zum Gotteslob Österreich[23].
1.4 … zum Gebrauch (für die Feiernden) in der Liturgie
Zum Gebrauch in der Liturgie gehören neben der formal-rechtlichen Seite auch praktische Komponenten. „Liturgische Bücher werden […] nicht für die Bibliothek oder das Archiv erstellt, sondern müssen sich in konkreten gottesdienstlichen Feiern bewähren.“[24] Für die Zuordnung zur Gattung der liturgischen Bücher ist deshalb nicht nur der Inhalt wichtig, also die Texte und Riten, es müssen auch „bestimmte Indizien für einen konkreten liturgischen Gebrauch sprechen“.
Dazu gehört die Größe der Ausgabe. Dabei geht es – abhängig vom Buch – zum einen um die repräsentative Größe im Dienst der symbolischen Bedeutung (ich komme noch darauf zu sprechen), andererseits um das Handhaben eines Buches. Dazu zwei Beispiele: Als im Jahr 2009 „Die kirchliche Begräbnisfeier“[25] erschien, gab es heftige Kritik am Inhalt,[26] weil man gemäß den damals geltenden Vorgaben das lateinische Musterbuch bis in den Satzbau hinein wörtlich übersetzen musste. Es gab aber auch Kritik am Gewicht des Buches, das mit seinen 360 Seiten von vielen als zu schwer für die Handhabung beim Begräbnis empfunden wurde.
Ein zweites Beispiel bezieht sich auf ein bislang nicht realisiertes liturgisches Buch, um das wir uns in den Liturgischen Instituten im deutschen Sprachraum bemüht hatten. Wir wollten – vor allem für die Verwendung in Wort-Gottes-Feiern – eine Vollbibel gestalten, die zur Verkündigung der Schrifttexte in der Liturgie geeignet sein sollte. Damit spreche ich gleich zwei weitere Kriterien an: Es braucht dafür eine angemessene Schriftgröße und gegliederte Sprechzeilen, um den Vortrag zu erleichtern. Als Verkündigungsbuch sollte es eine repräsentative Größe haben, wodurch eine bestimmte Papierstärke nicht unterschritten werden sollte. Ein Dummy, den das Katholische Bibelwerk in Stuttgart für den geschätzten Umfang angefertigt hatte, wog über fünf Kilo. Das bedeutete das (vorläufige) Aus der Bemühungen um ein solches Buch.
Die Verwendung eines Buches in der Liturgie unterstützen auch unterschiedliche Schriftfarben – konkret etwa die rote Auszeichnung der sogenannten Rubriken – von Lateinisch ruber für rot –, den Hinweisen oder Anweisungen für den rituellen Vollzug.[27]
Eine Gliederung der Texte (z.B. Sprechzeilen im Lektionar) und das Einrichten für die Kantillation dienen einem angemessenen Vortrag der Texte, gut gewählte Seitenumbrüche vermeiden, dass an ungünstigen Stellen geblättert werden muss – etwa mitten in einer Oration oder während der sogenannten Wandlungsworten des eucharistischen Hochgebets.
Damit ein Buch an der gewählten Stelle geöffnet liegen bleibt, braucht es eine geeignete Bindung, in der Regel eine Fadenbindung, die Ausstattung mit Zeichenbändern unterstützt das zielgerichtete Aufschlagen der vorgesehenen Abschnitte.
Dazu kommt insgesamt eine angemessene ästhetische Aufmachung[28], die dem zeichenhaften Charakter der Liturgie dienen soll.
2. Bedeutung und Selbstverständnis der liturgischen Bücher[29]
2.1 Was vermitteln (liturgische) Bücher?
„Wenn von liturgischen Büchern gesprochen wird, geht es […] nicht immer sofort und allein um die Bücher als materielle Gegenstände und buchbinderische Einheiten. Das liturgische Buch steht häufig vor allem für die liturgische Ordnung, die in diesem Buch dokumentiert ist.“[30] Liturgische Bücher dienen vorrangig als Unterstützung für den jeweiligen liturgischen Dienst. Die in ihnen abgebildeten Ordnungen strukturieren Feiern und entlasten, weil Gottesdienstformen nicht individuell entwickelt und Feiern je von Grund auf neu kreiert werden müssen.
Liturgische Bücher mit ihren Ordnungen helfen, die Rechtgläubigkeit zu sichern. Liturgie ist der erste Selbstausdruck der Kirche und ihres Glaubens. Dem müssen die Feiern entsprechen. In den autorisierten liturgischen Büchern finden sich Texte, deren Rechtgläubigkeit die Verantwortlichen und die Gemeinden nicht vor dem Gebrauch überprüfen müssen, sondern voraussetzen dürfen.[31]
Liturgische Bücher sind Ausdruck der ekklesialen Einbindung einer Feiergemeinde in die größere Gemeinschaft der Kirche und in einen Traditionszusammenhang wie etwa auch die Zugehörigkeit zu einer „bestimmten rel[igiösen] Kultur u[nd] einer Mutterkirche (Ritusfamilie)“.[32] Verbindliche Vorgaben und Texte dieser Art schließen gewisse Auswahlmöglichkeiten ein – auch das freie Wort bei Predigt, Einleitung, Fürbitten – ohne das Gesamtgefüge der Beliebigkeit zu überlassen.[33] Liturgisches Handeln als Handeln einer Gemeinschaft verlangt eine gewisse Objektivität, die in Abstufungen denkbar ist. „Dazu gehört auch – bei allen berechtigten Auswahlelementen – die Konstanz und Kontinuität liturgischer Formen und Texte, wie sie dem Gottesdienst der Kirche als rituellem Handeln eigen sind. Auf diese Weise entsteht für die einzelnen Mitfeiernden Bekanntheit und Vertrautheit mit dem gottesdienstlichen Handeln, was notwendige Voraussetzung für eine spirituell tiefe tätige Teilnahme aller Mitfeiernden ist.“[34] Liturgische Bücher „sind auch ein wichtiges Werkzeug gegen partikularistischen und subjektivistischen Sonderbrauch und ermöglichen so eine Wiedererkennbarkeit des Gottesdienstes an unterschiedlichen Orten und in unterschiedlichen Feiergemeinden.“[35]
Bei aller berechtigten Kritik an der liturgischen Sprache und der bleibenden Reformbedürftigkeit der Liturgie „sichern liturgische Bücher die Authentizität und Qualität des kirchlichen Gottesdienstes“.[36] Sie geben „eine Norm stilist[ischer] u[nd] spir[itueller] Qualität vor, unter die keine Ortskirche absinken sollte“.[37]
2.2 Zum Zeichencharakter liturgischer Bücher
Gottesdienst feiern ist ein symbolisches Handlungsgeschehen, in dem durch das Sprechen und Singen, durch die rituellen Vollzüge, durch den Umgang mit Elementen und Gegenständen die Zuwendung Gottes zu den Menschen und die Antwort der Feiernden darauf zum Ausdruck gebracht werden. Was gefeiert wird, die Begegnung des transzendenten Gottes mit den an Raum und Zeit gebundenen Menschen, ist nicht ohne symbolische Formen zu haben. Deshalb kommt mit all den anderen Gegenständen für den liturgischen Gebrauch auch den Büchern, die verwendet werden, zeichenhafte Bedeutung zu. Von daher müssen dem Inhalt der Bücher deren Gestalt und Aufmachung entsprechen.[38] Allerdings haben nicht alle Bücher die gleiche Valenz.
Ganz allgemein „signalisiert das gedruckte Buch, dass seine Texte nicht nur für eine einzelne Feier formuliert und zur Verfügung gestellt werden, sondern Traditionsträger sind, auf die immer wieder und von vielen zurückgegriffen werden kann“.[39] Dieser allgemeinen Bedeutungszuschreibung bedient sich etwa auch die Werbung, wenn mit vorgeblich traditionellen und bewährten Rezepturen von Speisen und medizinischen Produkten altehrwürdige Bücher ins Bild gebracht werden. Im Gegensatz zu den üblichen digitalen Speichermedien vermittelt ein Buch, dass sein Inhalt nicht – zumindest nicht so leicht – verändert werden kann. Mit der Dauerhaftigkeit des Inhalts symbolisiert das (liturgische) Buch auch, dass dieser Inhalt den Nutzer:innen vorgegeben ist.[40] Damit wird erfahrbar: Was hier gefeiert wird, entstammt nicht dem Einfallsreichtum oder der Beliebigkeit der Vorsteher:innen oder Lektor:innen, es ist kein Ausdruck ihres persönlichen Glaubens. Vielmehr stehen sie im Dienst des Glaubens der Kirche, der gefeiert wird.
Über die allgemeine zeichenhafte Bedeutung hinaus kommt manchen liturgischen Büchern eine besondere zeichenhafte Bedeutung zu. Es sind jene, die im rituellen Geschehen ausdrücklich als Symbole[41] verwendet werden: Evangeliar und Lektionar, die deshalb auch in besonderer Weise künstlerisch ausgestattet sind.
Exkurs Symbolerfahrung
Nach der „praktisch-theologischen Symboltheorie“ von Heribert Wahl gibt es das Symbol nicht „als etwas gegenständlich Bestimmbares. Vielmehr gilt: Es gibt nur symbolische Erfahrungen von etwas oder jemandem.“[42] Damit sind zwei wesentliche Momente angesprochen, die auch für unsere Fragestellung von Bedeutung sind: Erfahrung und Beziehung. Erfahrung ist hier verstanden als „praktisch verfügbares Wissen“ aus dem konkreten, unmittelbaren Umgang mit Personen und Sachverhalten, das als Modell dient, Wirklichkeit zu verstehen. Symbole sind ein „lebendiges Beziehungsgeschehen zwischen den Erfahrungssubjekten und den ihnen überlieferten Zeichen ihres Glaubens.“[43] Wenn eine Symbolerfahrung gelingt, „wird die unmittelbare Beziehungswirklichkeit überstiegen auf etwas Neues, das beide Partner betrifft und verändert und das man traditionell als ‚Sinn‘ bezeichnen kann, der sich in diesem Erfahrungsgeschehen zwischen den Teilhabern der Szene neu (oder wieder neu) konstituiert.“[44]
Im Unterschied zu natürlichen Symbolen – wie Dunkelheit und Licht – bedarf die spezifische Symbolik einer Offenbarungsreligion, um in ihrem „Sinn“ verstanden zu werden, der Kenntnis sowie der sie anerkennenden und bekennenden Gemeinde; die Gläubigen müssen in diese Symbole hineinwachsen und in ihnen gebildet werden.[45] Die im sinnlich Widerfahrbaren geronnene Beziehungserfahrung, die im Gegenständlichen repräsentierten Sinnpotenziale, werden nicht zugänglich, wenn keine religiösen Deutekategorien im Bewusstsein vorhanden sind, oder aber, wenn diese Deutekategorien nicht mit dem individuellen Erleben in Verbindung zu bringen sind.[46]
Es geht für unser Thema also – knapp gefasst – um die Frage: Wie wird symbolische Erfahrung in Zusammenhang mit Büchern, die über das rein gegenständliche Erfassen hinausführt und Sinn vermittelt, gestiftet? (Exkursende)
Im Dienst einer solchen symbolischen Erfahrung steht bei Lektionar und Evangeliar die besondere Ausstattung: die Wertigkeit des Einbands und die künstlerische Gestaltung – ich erinnere an die kostbaren und wertvollen alten Evangeliare, aber auch an die aufwändig ausgestatteten neuen Lektionare und Evangeliare, bei denen das Gold als Grundfarbe – ähnlich wie bei Ikonen – auf das Heilige, auf das Göttliche verweist.[47]
Vor allem aber vermag der rituelle Umgang mit diesen Büchern über das gegenständlich wahrnehmbare Buch hinauszuweisen: Das Evangeliar/Lektionar wird feierlich erhoben in Prozession getragen und auf dem dafür vorgesehenen Ort (Altar, Ambo, Ort des Buches) ausgestellt. Die Verkündigung aus diesen Büchern ist in der Messfeier ausgewählten Diensten vorbehalten, für sie ist der Ambo als „Tisch des Wortes“ reserviert. Die Verehrung mit Weihrauch, die Flankierung der Verkündigung mit Leuchtern und die dabei verwendeten Formeln und Gesänge (Halleluja) machen deutlich, dass diese Verehrung nicht dem Buch gilt. Sie gilt Christus, der im Wort der Heiligen Schrift gegenwärtig ist.[48] Durch den rituellen Umgang also wird das Buch zum „Symbol, das auf den erhöhten Herrn verweist, dessen Worte es enthält“.[49]
Andere liturgische Bücher dürfen deshalb mit dem Lektionar/Evangeliar nicht in Konkurrenz treten.[50] Zu reflektieren wäre, ob die durch den rituellen Umgang gestiftete symbolische Erfahrung von Lektionar und Evangeliar eine Bedeutung hat, wenn es um die Frage der „Aussonderung“ nicht mehr verwendeter Bücher geht. Wenn das Kriterium für eine Sonderbehandlung die – hier postulierte – ausdrückliche symbolische Erfahrung eines Buches in der Liturgie ist, trifft dies in der Regel nicht (mehr) auf Bücher zu, die ein Buchleben lang oder den letzten Abschnitt desselben, in der Handbibliothek eines Pfarrers oder in einer Bibliothek als Studienbücher gedient haben. Aufgrund des allgemeinen Zeichencharakters der liturgischen Bücher, der in ihrer Gestaltung Ausdruck findet, ist jedoch darauf zu achten, dass solche Bücher möglichst dezent entsorgt werden, da sie von Gläubigen immer noch mit gottesdienstlichen Feiern in Verbindung gebracht werden.
3. Die liturgischen Bücher im lateinischen Ritus
„Die tridentinische Liturgiereform hatte die (zuvor schon weithin bestehenden) liturgischen Buchtypen der römisch-katholischen Kirche klar umschrieben und sie innerhalb eines halben Jahrhunderts nach Beendigung des Trienter Konzils (1545–1563) herausgebracht: das ‚Breviarium Romanum‘ (1568) für das privat persolvierte Breviergebet; das ‚Missale Romanum‘ (1570) für die Meßfeier; das ‚Pontificale Romanum‘ (1595/96) für die bischöflichen Liturgiefeiern; das ‚Rituale Romanum‘ (1614) für die dem Priester zustehende ‚Spendung‘ der Sakramente und Sakramentalien. Als liturgische Bücher im weiteren Sinn (weil nicht in der Liturgiefeier selber gebraucht) kamen das ‚Martyrologium Romanum‘ (1584) als ein Heiligenverzeichnis mit kurzen Lebensbeschreibungen und das ‚Caeremoniale Episcoporum‘ (1600) für die Vorbereitung und äußere Ordnung des bischöflichen Gottesdienstes hinzu.“[51]
Für die Umsetzung der Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil kam – wie auch bei liturgischen Reformen in früheren Jahrhunderten – den liturgischen Büchern eine entscheidende Bedeutung zu. Dabei zeigt sich ein Paradigmenwechsel in der Liturgie, der am konsequentesten in den Büchern für die Messfeier Niederschlag fand: Das Plenarmissale vor dem jüngsten Konzil enthielt sämtliche Schriftlesungen und Gesänge, weil eine gültige Feier den Vollzug durch den Priester als einzig wesentlichen Liturgen voraussetzte. Das Messbuch 1970 umfasst nun jene Texte, deren Vortrag dem Vorsteher zukommt. Eigene „Rollenbücher“[52] gibt es für die Verkündigung der Schrifttexte durch Diakone und Lektor:innen und für den Kantorendienst. Das Gotteslob kann bei uns im deutschen Sprachraum in diesem Sinn als Rollenbuch, besser noch, als liturgisches Buch der gesamten Versammlung bezeichnet werden,[53] da Liturgie nun wieder – wie in der frühen Kirche – als Vollzug der ganzen Versammlung verstanden wird.
Zu den wesentlichen und von allen wahrgenommenen Veränderungen in Folge der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils gehört freilich die Möglichkeit der Teilkirchen, in den jeweiligen Muttersprachen zu feiern.[54] Seit der Liturgiereform in den 1960er Jahren gibt es für die gesamtkirchlich geordneten Feiern (vgl. sacra liturgia nach SC 13) eine sogenannte Editio typica[55], ein in der Vatikanischen Druckerei ediertes, lateinisches Musterbuch als Grundlage und Maßgabe für die entsprechenden Ausgaben in den Teilkirchen.
Verantwortlich für die Übersetzung und Herausgabe der muttersprachigen Ausgaben sind – nach einer Neuregelung durch Papst Franziskus mit dem Motu proprio Magnum principium[56] vom 3. September 2017 – wieder die Bischofskonferenzen: Gemäß can. 838 § 3 CIC 1983, der mit dem Motu proprio neu gefasst wurde, haben die Bischofskonferenzen „die innerhalb der festgesetzten Grenzen angepassten Übersetzungen der liturgischen Bücher in die Volkssprachen getreu und angemessen zu besorgen und zu approbieren sowie die liturgischen Bücher für die Regionen, für die sie zuständig sind, nach der Bestätigung [post confirmationem] durch den Apostolischen Stuhl herauszugeben“. Von den Bischofskonferenzen „nach Maßgabe des Rechts approbierte [weitergehende] Anpassungen“ bedürfen einer Rekognoszierung durch den Apostolischen Stuhl (siehe can. 838 §2), d.h. eine Anerkennung des liturgischen Eigenguts als legitimer Ausdruck der Feier des katholischen Glaubens.
Einen Überblick über die bei uns aktuell geltenden liturgischen Bücher erhält man auf der Website der „Ständigen Kommission für Herausgabe der gemeinsamen liturgischen Bücher im deutschen Sprachgebiet“.[57] Nicht berücksichtigt sind Publikationen für die Eigenfeiern einzelner Diözesen[58] und Orden[59].
Abgesehen vom Römischen Ritus gibt es im Westen weitere katholische Riten mit eigenen liturgischen Büchern: den Ambrosianischen Ritus[60] der Mailänder Kirche und den Mozarabischen Ritus[61] auf der Iberischen Halbinsel in Toledo, Salamanca, bei den Mönchen auf dem Montserrat und in der Abtei Santo Domingo de Silos.
In der Tradition des Römischen Ritus wurzeln die Liturgien der Kirchen der Reformation[62] – Lutherische, Reformierte und Anglikanischen Kirche – sowie die Altkatholische Kirche, deren Liturgien mit der Trennung der Kirchen eigene Entwicklungen genommen und damit auch eigene liturgische Bücher hervorgebracht haben. Sie verdienten, ebenso wie die orientalischen Ritenfamilien eine eigene vertiefte Auseinandersetzung, die hier nicht geleistet werden kann.[63]
Christoph Freilinger studierte Fachtheologie und Selbständige Religionspädagogik sowie Latein in Salzburg und Tübingen, arbeitete etwa zehn Jahre in der (Pfarr-)Pastoral und promovierte 2002 an der Katholischen Privatuniversität Linz im Fach Liturgiewissenschaft. Seit Herbst 2011 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter im Österreichischen Liturgischen Institut, Salzburg, seit dem Jahr 2023 dessen Leiter.
Kontakt: christoph.freilinger@liturgie.at
[1] Angelus A. HÄUßLING, Art. Buch. III. Liturgisch, in: Lexikon für Theologie und Kirche 2 (31994) Sp. 744.
[2] Hanns Peter NEUHEUSER, Typologie und Terminologie liturgischer Bücher, in: Bibliothek Forschung und Praxis 16 (1992) 45–65, hier 45.
[3] Angelus A. Häußling, Art. Liturgische Bücher, in: Lexikon für Theologie und Kirche 6 (31997) Sp. 995–997, hier 995.
[4] Vgl. NEUHEUSER, Typologie (wie Anm. 2) 47.
[5] Siehe Häußling, Buch (wie Anm. 1) Sp. 744.
[6] Sacrosanctum Concilium (SC), Art. 14: „Valde cupit Mater Ecclesia ut fideles universi ad plenam illam, consciam atque actuosam liturgicarum celebrationum participationem ducantur, quae ab ipsius Liturgiae natura postulatur et ad quam populus christianus, genus electum, regale sacerdotium, gens sancta, populus adquisitionis (1Petr 2,9; cf. 2,4–5), vi Baptismatis ius habet et officium.“ Hervorhebung CF.
[7] Gotteslob. Katholisches Gebet- und Gesangbuch. Herausgegeben von den (Erz-)Bischöfen Deutschlands und Österreichs und dem Bischof von Bozen-Brixen (Stuttgart [u.a.] 2013).
[8] NEUHEUSER, Typologie (wie Anm. 2) 46.
[9] SC, Art. 13: „Die Andachtsübungen des christlichen Volkes [pia … exercitia] werden sehr empfohlen, sofern sie den Vorschriften und Regeln der Kirche entsprechen. Das gilt besonders, wenn sie vom Apostolischen Stuhl angeordnet sind. Besonderer Würde erfreuen sich auch die gottesdienstlichen Feiern der Teilkirchen [sacra … exercitia], die gemäß Gewohnheit oder nach rechtlich anerkannten Büchern in bischöflichem Auftrag gehalten werden. Diese Übungen und Feiern sollen indes die liturgische Zeit gebührend berücksichtigen und so geordnet sein, daß sie mit der heiligen Liturgie [sacra liturgia] zusammenstimmen, gewissermaßen aus ihr herausfließen und das Volk zu ihr hinführen; denn sie steht von Natur aus weit über ihnen.“
[10] Ebd.
[11] Siehe z.B. Die Feier des Fronleichnamsfestes. Feier und Werkbuch für die (Erz)-Diözesen Österreichs. Österreichisches Liturgisches Institut (Hg.), Salzburg, im Auftrag der Österreichischen Bischofskonferenz (Salzburg 2019).
[12] Siehe Wolfgang MEURER, Die Wort-Gottes-Feier als sacra celebratio. Ein nicht ausgeführter Beschluss des Konzils (Praktische Theologie heute 167, Stuttgart 2019).
[13] Neuheuser, Typologie (wie Anm. 2) 46.
[14] Vgl. ebd., 47.
[15] Zum Verfahren siehe unten Abschnitt 3.
[16] Die Wort-Gottes-Feier am Sonntag, herausgegeben vom Liturgischen Institut in Freiburg im Auftrag der Bischöfe der deutschsprachigen Schweiz (Freiburg 2014).
[17] Wort-Gottes-Feier. Werkbuch für die Sonn- und Festtage, herausgegeben von den Liturgischen Instituten Deutschlands und Österreichs im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, der Österreichischen Bischofskonferenz, des Erzbischofs von Luxemburg und des Bischofs von Bozen-Brixen (Trier 2004).
[18] Das Geleitwort ist am Fest Verkündigung des Herrn, dem 25. März 2004, unterschrieben von Joachim Cardinal Meisner, Köln; Egon Kapellari, Graz-Seckau; Fernand Franck, Luxemburg; Wilhelm Egger, Bozen-Brixen.
[19] Siehe: Rahmenordnung für Sonntagsgottesdienste ohne Priester, in: Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz 51 (15. Mai 2010) 6–8, hier 7 (Nr. 8).
[20] Damit es ein Fest bleibt. Alternative Feiermodelle für die zentralen Feste im Kirchenjahr, herausgegeben vom Liturgiereferat Linz, erarb. v. Albert Scalet (Regensburg 2021).
[21] Ebd., [5].
[22] Münchener Kantorale. Werk- und Vorsängerbuch für die musikalische Gestaltung der Messfeier, 5 Bände. Erarbeitet von Markus EHAM [u.a.], herausgegeben von der Abteilung Kirchenmusik im Ordinariat des Erzbistums München und Freising (München [2014]–2021).
[23] Kantorenbuch zum Gotteslob. Eigenteile Österreich/Bozen-Brixen […] Armin Kircher–Rudolf Pacik–Franz Karl Praßl–Urban Stillhard (Hg.) im Auftrag der Österreichischen Kirchenmusikkommission und des Verbandes der Kirchenchöre Südtirols (Stuttgart o. J. [2014]).
[24] Neuheuser, Typologie (wie Anm. 2) 47. Hier auch zum folgenden Zitat.
[25] Die kirchliche Begräbnisfeier in den Bistümern des deutschen Sprachgebietes. Zweite authentische Ausgabe auf der Grundlage der Editio typica 1969 (Freiburg [u. a.] 2009).
[26] Siehe etwa Benedikt Kranemann (Hg.), „… Ohren der Barmherzigkeit“. Über angemessene Liturgiesprache (Freiburg–Basel–Wien 2011).
[27] Dies wird etwa im Vergleich des Schweizer Buchs für Wort-Gottes-Feiern mit dem Werkbuch für Deutschland und Österreich deutlich: Im Unterschied zum Schweizer Buch sind die rituellen Anweisungen im Werkbuch nicht rot ausgezeichnet, sondern grau. Damit fällt die Orientierung wesentlich schwerer.
[28] Siehe unten Abschnitt 2.2.
[29] Siehe zu diesem Abschnitt insgesamt Deutsches Liturgisches Institut, Die liturgischen Bücher im deutschen Sprachgebiet. Verzeichnis für die pastoralliturgische Arbeit, die liturgische Bildung und das liturgiewissenschaftliche Studium (Stand 1.10.1995), erarbeitet von Martin Klöckener (Pastoralliturgische Hilfen 9, Trier 1995) 14–16.
[30] Winfried Haunerland, Bücher für die Liturgie. Eine bleibende Aufgabe auch im digitalen Zeitalter, in: Marius LINNENBORN (Hg.): Für die Förderung und Erneuerung der Liturgie. 75 Jahre Deutsches Liturgisches Institut 1947–2022 (Trier 2022) 64–69, hier 64.
[31] Vgl. ebd.
[32] HÄUßLING, Liturgische Bücher (wie Anm. 3) Sp. 996. Zu den Ritusfamilien siehe unten bei Anm. 63.
[33] Vgl. Haunerland, Bücher (wie Anm. 30) 68.
[34] Deutsches Liturgisches Institut, Die liturgischen Bücher (wie Anm. 29) 16.
[35] HAUNERLAND, Bücher für die Liturgie (wie Anm. 30) 66; Hervorhebungen CF.
[36] Haunerland, Bücher (wie Anm. 30) 64. Ebd.: „Im Idealfall geht es bei diesen Texten nicht nur darum, dass die Inhalte stimmen. „Auch die sprachliche Qualität soll so sein, dass die Texte für die gemeinschaftliche Feier und tätige Teilnahme aller Mitfeiernden geeignet sind.“
[37] HÄUßLING, Liturgische Bücher (wie Anm. 3) 996; Hervorhebungen CF.
[38] Siehe dazu Andreas POSCHMANN, Zur Gestaltung liturgischer Bücher, in: Heiliger Dienst 76 (2022) 191–196.
[39] HAUNERLAND, Bücher für die Liturgie (wie Anm. 30) 67.
[40] Ebd., 66.
[41] Ich verstehe „Symbol“ hier im Sinn sakramentlicher Repräsentanz als Zeichen, die Anteil an der Wirklichkeit haben und vermitteln, die sie repräsentieren.
[42] Heribert Wahl, Glaube und symbolische Erfahrung. Eine praktisch-theologische Symboltheorie (Freiburg im Breisgau [u.a.] 1994) 16; Hervorhebung CF.
[43] Ebd., 21.
[44] Ebd., 67.
[45] Vgl. ebd., 21.
[46] Vgl. Jörg Lauster, Raum erfahren. Religionsphilosophische Anmerkungen zum Raumbegriff, in: Thomas Erne–Peter Schüz (Hg.), Die Religion des Raumes und die Räumlichkeit der Religion (Arbeiten zur Pastoraltheologie, Liturgik und Hymnologie 63, Göttingen 2010) 23–33, hier 30.
[47] Siehe Christof Cremer (Hg.), Botschaft bewegt. Gestaltung und Illustrationen. Neues Evangeliar (Freiburg i. Br. 2023), online: https://www.liturgie.at/pages/liturgieneu/news/aktuell/article/141713.html [Zugriff: 26.06.2024].
[48] Siehe SC, Art. 7: „Gegenwärtig ist er [Christus] in seinem Wort, da er selbst spricht, wenn die heiligen Schriften in der Kirche gelesen werden.“
[49] Franz KOHLSCHEIN, Gebrauchsgegenstand oder Symbol?, in: Gottesdienst 36 (2002) 125. Neben dieser Verwendung spielt das Evangeliar auch bei den Riten der Bischofs- und der Diakonenweihe eine Rolle: Es wird während des Weihegebets über dem Haupt des erwählten Bischofs gehalten und anschließend als eines der ausdeutenden Zeichen überreicht; überreicht wird es auch den Diakonen nach dem Weihegebet (siehe Pontifikale I: Die Weihe des Bischofs, der Priester und der Diakone. Zweite Auflage, hg. im Auftrag der Bischofskonferenzen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz sowie der (Erz-)Bischöfe von Bozen-Brixen, Lüttich, Luxemburg und Straßburg (Freiburg 1994) 37 (Nr. 37), 44 (Nr. 41) und 148 (Nr. 41).
[50] Dass alte Missale-Ausgaben mitunter eine besondere Ausstattung aufweisen, hängt damit zusammen, dass sie als Plenarmissale auch sämtliche Schrifttexte enthalten haben, die in der Zeit vor den Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils nicht von einem Lektor, sondern vom Priester selbst gelesen werden mussten.
[51] Deutsches Liturgisches Institut (Hg.), Die liturgischen Bücher (wie Anm. 29) 7.
[52] Siehe dazu ebd., 8–9; siehe auch NEUHEUSER, Typologie (wie Anm. 2) 48.
[53] Häußling hinterfragt den Begriff Rollenbuch in Zusammenhang mit dem Gotteslob, da bei den Gesängen auch der Priester und die anderen besonderen liturgischen Dienste auf das Gesangbuch angewiesen sind – siehe Angelus A. Häußling, Um das Rollenbuch der Liturgiegemeinde. Zur Bibliographie der deutschen Diözesan-Gesang- und Gebetbücher von Kurt KÜPPERS, in: Archiv für Liturgiewissenschaft 30 (1988) 41–48.
[54] Siehe SC, Art. 36.
[55] Eine chronologische Zusammenstellung der lateinischen Editiones typicae bis 1995 findet sich in Deutsches Liturgisches Institut (Hg.), Die liturgischen Bücher (wie Anm. 29) 70–72. Seit 1995 erschienen unter anderem die Neuausgaben des Messbuchs Editio typica tertia 2002 und 2008.
[56] Papst Franziskus, Magmum principium. Apostolisches Schreiben in Form eines Motu proprio, 3. September 2017, durch das can. 838 des CIC verändert wird (online: https://www.vatican.va/content/francesco/de/motu_proprio/documents/papa-francesco-motu-proprio_20170903_magnum-principium.html; [Zugriff: 29.06.2024].
[57] https://staeko.net/liturgische-buecher/ [Zugriff: 28.06.2024] Ein Verzeichnis bietet Rupert BERGER, Art. Bücher, liturgische, in: ders., Pastoralliturgisches Handlexikon. 5. völlig überarbeitete Auflage (Freiburg im Br. 2013) 62–65, hier 63f; ein kommentiertes Verzeichnis mit Stand 01.10.1995 vermittelt Deutsches Liturgisches Institut (Hg.), Die liturgischen Bücher (wie Anm. 29) 23–69. Eine Zusammenstellung samt Schema findet sich auch bei NEUHEUSER, Typologie, 51. Aus liturgiewissenschaftlicher Sicht unzutreffend ist dort freilich die Zuordnung der Tagzeitenliturgie zu den Sakramentalien sowie die Feststellung, „Sodann lassen sich zwei Grundstrukturen liturgischer Felder erkennen, welche auch die Bücher in zwei Gruppen trennen, zwischen denen es so gut wie keine Verbindungen gibt: die Verwaltung der Sakramente und die Verwaltung der Sakramentalien.“ (ebd.).
[58] Z.B.: Messbuch. Die Eigenfeiern der österreichischen Diözesen, herausgegeben vom Österreichischen Liturgischen Institut Salzburg, Sekretariat der Liturgischen Kommission für Österreich (Salzburg 21994) und Mess-Lektionar. Die Eigenfeiern der österreichischen Diözesen, herausgegeben vom Österreichischen Liturgischen Institut Salzburg, Sekretariat der Liturgischen Kommission für Österreich (Salzburg 21994); Handreichung zum Messbuch, Die Eigenfeiern der österreichischen Diözesen. Ergänzungsheft II, herausgegeben vom Österreichischen Liturgischen Institut Salzburg, Sekretariat der Liturgischen Kommission für Österreich (Salzburg 2011). Ähnliche Ausgaben von Eigenfeiern gibt es für die Diözesen in Deutschland und für Bozen-Brixen.
[59] Z.B. Die Eigenfeiern des Benediktinerordens. Im Anschluß an das Schott-Meßbuch (Beuron 1976).
[60] Siehe für eine erste Schnellinformation samt Überblick über die liturgischen Bücher https://de.wikipedia.org/wiki/Ambrosianischer_Ritus [Zugriff: 29.06.2024] sowie Andreas HEINZ, Art. Liturgien. IV. Abendländische L., in: Lexikon für Theologie und Kirche 6 (31997) Sp. 980–984, hier 983f.
[61] Siehe ebd., Sp. 982f und https://de.wikipedia.org/wiki/Mozarabischer_Ritus [Zugriff: 29.06.2024].
[62] In den Kirchen der Reformation lag der Schwerpunkt auf der Heiligen Schrift, den Agenden der jeweiligen Landeskirchen und ihren Gesangbüchern – siehe dazu NEUHEUSER, Typologie (wie Anm. 2) 50. Zu den Liturgiefamilien siehe Hans-Jürgen FEULNER, Übersicht: Die westlichen u. östlichen Liturgie, in: Lexikon für Theologie und Kirche 6 (31997) Sp. 979.
[63] Einen ersten Überblick geben NEUHEUSER, Typologie (wie Anm. 2) 49f. und Rupert BERGER, Bücher (wie Anm. 58) 64f.