Assistierter Suizid: Jedes Menschenleben ist lebenswert und wertvoll
„Der Schutz des Lebens in all seinen Phasen muss an oberster Stelle stehen", betont Sr. Christine Rod. (c) pixabay
Der Entwurf zum Sterbehilfegesetz ermöglicht nun ab 1. Jänner 2022 schwerkranken Menschen einen assistierten Suizid. „Egal wie man es nennt. Fakt ist: Jedes einzelne Leben ist wertvoll. Dem Wunsch zu sterben muss sorgsam und behutsam auf den Grund gegangen werden. Denn bei näherem Hinsehen bedeutet ‚nicht mehr leben zu wollen‘ in den meisten Fällen, dass man so nicht mehr leben will“, so Sr. Christine Rod, Generalsekretärin der Österreichischen Ordenskonferenz.
Schutz des Lebens an oberster Stelle
Das Thema Sterbehilfe ist ein höchst sensibles Thema, das einen besonders würdevollen und kompetenten Umgang braucht. „Es darf nicht passieren, dass das Leben von Menschen in ‚lebenswert‘ und ‚lebensunwert‘ eingeteilt wird. Mit dem Gesetzesentwurf geht die Gefahr einher, dass Menschen sich als Last für andere empfinden und ihr Leben beenden möchten. Der Schutz des Lebens in all seinen Phasen muss an oberster Stelle stehen“, betont Sr. Christine Rod.
Ganzheitlicher Ansatz für ein lebenswertes Leben
Die Generalsekretärin ist überzeugt: „In dieser herausfordernden, schwierigen Lebenssituation braucht es erstens einen medizinisch ganzheitlichen Ansatz – erweiterte Schmerztherapie, Psychotherapie und Seelsorge. Und zweitens brauchen die Betroffenen Orientierung und Sicherheit, sprich ausreichend Raum und Zeit für Gespräche sowie die vorhandenen Strukturen und Einrichtungen, die Hilfe leisten und Halt geben. Es muss alles daran gesetzt werden, damit Leben bis zum letzten Atemzug lebenswert ist und der Sterbewunsch schwindet.“
„Begleitung ist unser Auftrag“
Generalsekretärin Sr. Christine Rod wünscht einen behutsamen Blick auf Betroffene und auch auf MitarbeiterInnen der Gesundheitseinrichtungen: „Die gesetzliche Neuregelung ist zu akzeptieren. Unser Auftrag ist es nun, die betroffenen Menschen gut zu begleiten. Betroffen sind einerseits Menschen, die einen Sterbewunsch äußern, diesen müssen wir ein ganzheitliches Angebot bieten und Hilfe geben. Andererseits müssen wir auf die MitarbeiterInnen in unseren Einrichtungen achten und ihnen Orientierung geben. Ihre Aufgabe ist es, dem Leben und den Menschen zu dienen. Sie sind bei den Menschen, bauen Beziehungen auf, kennen die Sorgen und Bedürfnisse und dürfen jetzt durch diese Gesetzesänderung nicht in Bedrängnis gebracht werden. Und schließlich sind auch die Trägereinrichtungen selbst betroffen, die Krankenhäuser, Hospize und Palliativstationen sowie Einrichtungen für behinderte und alte Menschen führen.“
„An der Hand, nicht durch die Hand eines anderen Menschen sterben“
Bereits Kardinal König hat 2004 den bis heute gültigen Satz gesagt: ‚Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen.‘ Die Ordensfrau Sr. Hildegard Teuschl von der Gemeinschaft der Caritas Socialis war es, die die Hospiz- und Palliativbetreuung in Österreich federführend vorangetrieben und aufgebaut hat.
„Viele Ordensfrauen und -männer sind in der Seelsorge oder der Krankenpflege tätig und im täglichen Kontakt mit kranken Menschen. Diesen Menschen ein würdevolles Abschiednehmen mit kompetenter Begleitung zu ermöglichen, ist ein zentrales Anliegen der Ordenseinrichtungen. Diese stehen für ‚Begleitung bis zum Lebensende‘, statt Sterbehilfe“, erklärt Sr. Christine Rod das Engagement von Ordensleuten, v.a. in der Hospiz- und Palliativbetreuung.
Die „Österreichische Ordenskonferenz“
ist die gemeinsame Vertretung der katholischen Männer- und Frauenorden Österreichs. Die Netzwerkmarke „Ordensgemeinschaften Österreich“ ist die gemeinsame Interessensvertretung der Orden in Österreich. Insgesamt sind 192 Ordensgemeinschaften Mitglieder der Ordenskonferenz, davon 106 Frauenorden und 86 Männerorden. Die 23 Ordensspitäler Österreichs verfügen zusammen über 7.808 Betten. Bundesweit steht jedes fünfte Spitalsbett in einem Ordenskrankenhaus.
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[renate magerl]