Orden sind durch Solidarität, Teilen und Nächstenliebe gekennzeichnet
„Es geht um den Zusammenhang zwischen Nächstenliebe, Gerechtigkeit und Rechtmäßigkeit“, diese klare Botschaft brachte P. Erhard Rauch aus Rom mit. „Wirkliche Nächstenliebe setzt Gerechtigkeit voraus.“ Der Dominikaner und Rechtswissenschaftler Prof. Miroslav Adam habe dies deutlich in seinem Statement auf dem Symposion zum Ausdruck gebracht. „Ich habe dem Nächsten zu geben, was ihm zusteht. Wir sollen keine Almosen geben, wo etwa einem Arbeiter ein gerechter Lohn zusteht.“ Nächstenliebe beginne erst, wo Gerechtigkeit ende. Rechtmäßigkeit sei eine besondere Form von Gerechtigkeit, die auf Respekt und Einhaltung der Gesetze aufbaue.
„Solidarität mit den Armen“
P. Rauch berichtet, auch Erzbischof José Rodriguez Carballo, der Sekretär der Religiosenkongregation, habe die Notwendigkeit von Richtlinien unterstrichen, die den theologischen und spirituellen Rahmen von Management und Verwaltung abstecken sollten, die über das Kirchenrecht und die zivilen Vorschriften der einzelnen Länder hinausgehen. „Solidarität mit den Armen bricht mit der Logik der begierigen Suche nach materiellem Wohlstand“. Carballo habe auch die Notwendigkeit betont, eine neue Mentalität zu schaffen, die in den Kategorien von Gemeinschaftssinn, Geschwisterlichkeit und die Priorität des Lebens aller Menschen gründet. Es war immer Lehre der Kirche, dass das Allgemeingut über den Besitz eines einzelnen zu stellen sei. Gerade Ordensgemeinschaften sollen die oberflächliche Solidarität, die durch kurzfristige Hilfe gekennzeichnet ist, zu einer fruchtbaren Solidarität führen, die in einer großen Verantwortung und Ernsthaftigkeit der wirtschaftlichen Tätigkeit mündet. Dazu ist auch viel Mut und Phantasie erforderlich.
„Ordenseigentum erfordert Fingerspitzengefühl“
Die praktische Seite des Zusammenlebens von religiösen Gemeinschaften und der diözesan verfassten Kirche zeigte der frühere Sekretär der Religiosenkongregation und jetzige Erzbischof von Indianapolis, Joseph Tobin, auf. Er kenne beide Seiten und registrierte oft ein Nichtwissen von beiderseitigen Rechten und Pflichten. Meist treten diese Mängel dann auf, wenn eine Ordensgemeinschaft eine Tätigkeit in einer Diözese beendet und auf das Unverständnis des Bischofs und der lokalen Gemeinde stößt. Die Frage des Verbleibs des Eigentums ist dann nicht nur eine Frage des Rechts, sondern erfordert Fingerspitzengefühl auf beiden Seiten. Vor allem internationale Gemeinschaften pochen dann oft auf ihr Charisma und berücksichtigen nicht den Pastoralplan der jeweiligen Diözese. Weder kann die Autonomie einer Gemeinschaft den Mangel an Solidarität mit der Diözese rechtfertigen, noch können Ordensgemeinschaften auf ein bloßes Instrument in den Händen eines Bischofs reduziert werden.
Die Logik des Geschenks
„Die Ordensgemeinschaften sollen im Leben aktiv bezeugen, dass das Prinzip der Unentgeltlichkeit und die Logik des Geschenks ihren Platz in ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten finden.“, so lautet das Fazit des Romaufenthaltes von P. Erhard Rauch. Die Treue zum Gründungscharisma und die Bewahrung des geistlichen Erbes müssen erstes Kriterium der Verwaltung und des Managements der Werke aller religiösen Gemeinschaften bleiben. „Es geht Franziskus um eine auf Christus ausgerichtete Armut, die durch liebevolle Solidarität sowie durch Teilen und Nächstenliebe gekennzeichnet ist, und die sich durch Schlichtheit und Einfachheit auszeichnet, die auf das Streben nach Gerechtigkeit und der Freude für das Wesentliche ausgerichtet ist.“
Das Pressefoto von P. Erhard Rauch finden Sie hier.
Quelle Foto: Medienbüro der Ordensgemeinschaften Österreich
[rs]