Ordensfrauen gegen Prostitutionsverbot
Eine klare Absage haben österreichische Ordensfrauen dem Prostitutionsverbot, das derzeit in Frankreich eingeführt und in mehreren Ländern Europas diskutiert wird, erteilt. "Es würde Frauen in Illegalität treiben und somit Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zuhälterei verstärken", so die Stellungnahme von Schwester Patricia Erber, Obfrau des Vereins "Solwodi" im Interview mit "Kathpress". Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Prostituierte seien dennoch dringend nötig: "Die Weiterführung des Status quo wäre zu wenig", so Erber.
Frauenarmut verschwindet nicht mit einem Verbot
Armut und fehlende Alternativen, immer wieder jedoch auch Zwangsprostitution und Menschenhandel verbergen sich hinter dem Schritt von Frauen in die Prostitution, erklärte die Angehörige des Salvatorianerinnenordens. "Bei rund 85 Prozent der Prostituierten ist irgendeine Form von Zwang im Spiel." Dieser Zwang müsse bekämpft werden, wobei jedoch ein generelles Verbot nichts lösen würde. Ohnehin stünden Menschenhandel, Zwangsprostitution oder Zuhälterei bereits unter Strafe. "Diese sind nicht hoch genug." Erber weiter: "Frauenarmut verschwindet nicht einfach mit einem Verbot von Sexarbeit. Es brauche vielmehr Maßnahmen, "damit Frauen erst gar nicht in die Situation kommen, sich prostituieren zu müssen". Konkret fordert der Verein, der in Wien eine Schutzwohnung für ehemalige Prostituierte und Opfer von Menschenhandel betreibt, deshalb finanzielle Unterstützung, die Bereitstellung von Wohnmöglichkeiten und Angebote zur Weiterbildung für die betroffenen Frauen.
Fehlende Perspektiven
Viele von Österreichs Prostituierten, die meist aus Osteuropa, teils auch aus China und Nigeria kommen, befänden sich illegal im Land und hätten weder Zugang zum Arbeitsmarkt noch das Recht auf staatliche Unterstützung. "Für diese Frauen sind die Bedingungen noch einmal schwieriger und auch der Anteil derer, die Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel werden, ist unter ihnen höher", so die Ordensschwester. Trotzdem reiße das Angebot an billigen Sexarbeitern aus dem Ausland nicht ab. Grund dafür seien die fehlenden Perspektiven für die Frauen in ihren Herkunftsländern. Um Menschenhandel verhindern zu können, müssten deshalb wohlhabende westliche Staaten vor Ort in den betroffenen Regionen aktiv werden, forderte Erber. Es gebe "viele gute Aktionen" in den Herkunftsländern dieser Frauen - vielen fehle es aber am Geld.
Zweigleisiges Gesetz
Handlungsbedarf sieht die Ordensfrau auch im Bereich der sozialen Absicherung für Prostituierte. Ein erster Schritt sei das Maßnahmenpaket von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek, das im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel erarbeitet wird. Dabei soll es zu Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht kommen. Einen zeitlichen Rahmen für das Paket gibt es noch nicht. Im Maßnahmenkatalog des Vereins findet sich auch die Forderung nach einem bundesweiten Gesetz zur Prostitution. Bisher läuft die Gesetzeslage zweigleisig und "verkompliziere die Lage der Frauen nur unnötig". Der Bund regelt etwa, dass Sexarbeiter versichert werden und regelmäßig zu Gesundheitstests erscheinen müssen. Die Länder sind für die logistische Organisation zuständig, sprich: sie stellen die Regeln bezüglich Bordelle und Straßenprostitution auf.
Freier aufklären
Prostitution sei schließlich auch ein Phänomen von Angebot und Nachfrage, betonte die Obfrau. Es brauche dringend Aufklärungskampagnen für Freier, denn noch immer sei Zwangsprostitution und Menschenhandel ein wenig beachtetes Thema in der Gesellschaft. "Häufig stellen sich die Freier gar nicht die Frage, wieso sich Frauen prostituieren und gehen wie selbstverständlich davon aus, dass sie das gerne machen." Immens wichtig sei hier verstärktes Augenmerk auf "die Würde der Frau, der Umgang mit ihr, sie nicht als Objekt, sondern als ebenbürtig zu sehen".
Diskussion in Europa
Am Mittwoch hat die Nationalversammlung in Frankreich in erster Lesung einem Gesetz zugestimmt, das nach dem Vorbild von Schweden potenzielle Kunden von Prostituierten mit Geldstrafen abschrecken soll. Bezahlter Sex wird somit zu einem Delikt und der Freier mit 1.500 Euro Geldbuße bestraft - bei Wiederholung mit bis zu 3.700 Euro. Auch in Deutschland findet gerade eine Debatte über ein mögliches Prostitutions-Verbot statt. Konservative Politiker klagen, aus Deutschland sei das "Bordell Europas" geworden, nachdem die rot-grüne Regierung dort 2002 eines der liberalsten Prostitutionsgesetze der Welt verabschiedet hatte. In Österreich ist die Mehrheit der Experten gegen ein absolutes Verbot von Prostitution. Eva van Rahden von der Wiener Beratungsstelle Sophie etwa sieht ein Verbot in Österreich kritisch. "Die ganze Debatte wird ideologisch geführt und vermischt ökonomischen Zwang mit dem Zwang durch körperliche und psychische Gewalt", wird sie am Donnerstag in der Tageszeitung "Standard" zitiert. Ihre Organisation fordere vielmehr eine rechtliche Besserstellung für Sexarbeiter. Die rote Karte zeigt sie auch der Freierbestrafung: "Wir haben in diesem Jahr zwei Opfer von Menschenhandel betreut. Beide wurden von den Freiern zu uns gebracht", sagt van Rahden. "Die würden das bei Bestrafung wohl nicht mehr tun." "Prostitution wird dadurch nicht verschwinden", meint auch Renate Blum vom Verein Lefö, wo die Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel angedockt ist. "Es braucht kein Verbot. Menschenhandel, Zuhälterei und Zwangsprostitution sind bereits als schwere Straftaten im Gesetz definiert."
Gesetzliche Lage in Österreich
Prostitution ist in Österreich grundsätzlich erlaubt. Es kann aber weder als Gewerbe angemeldet werden - es ist nach herrschender Rechtsmeinung kein Gewerbe im Sinn der Gewerbeordnung - noch kann jemand für die Ausübung sexueller Dienstleistungen angestellt werden. Prostitution ist nur in sogenannter "Neuer Selbständigkeit" möglich. Durch unterschiedliche Landesgesetze gibt es auch unterschiedliche Einschränkungen in den verschiedenen Bundesländern. Das strengste Prostitutionsgesetz hat Vorarlberg, wo bezahlter Sex nur in bewilligten Bordellen erlaubt ist. Bewilligt wurde bisher noch kein Bordell. In Kärnten, Tirol, Salzburg und Oberösterreich ist Prostitution außerhalb von Bordellen ebenfalls verboten. Unter bestimmten Umständen ist in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland Sexarbeit auch in Wohnungen erlaubt. In der Steiermark nur dann, wenn eine Gemeinde an bestimmten Orten im Freien die Prostitution ausdrücklich erlaubt. In Wien ist die Anbahnung auf der Straße nur außerhalb von Wohngebieten erlaubt und in ausgewiesenen Erlaubniszonen. Konkret gibt es zwei Zonen: am Rande der Autobahn in Auhof sowie auf einen Teil der Brunner Straße. In allen anderen Bundesländern ist die Anbahnung auf der Straße verboten. Eine Verbesserung der rechtlichen Lage hat ein Entscheid des Obersten Gerichtshofs im April 2012 gebracht. Bis dahin galten Verträge über sexuelle Dienstleistungen als sittenwidrig. Seit dem Entscheid können Sexarbeiter nun ihren Lohn einklagen. Konkrete Auswirkungen auf die Prostitution hatte der Fall der Sittenwidrigkeit bisher nicht, berichten Beratungsstellen.
Quelle: Kathpress
[fk]