Der „Ritterorden der Kreuzherren mit dem Roten Stern“ geht auf eine Gründung der hl. Agnes von Böhmen im Jahr 1233 in Prag zurück. 1237 wurde er von Papst Gregor IX. als selbständiger Orden anerkannt. Die besondere Spiritualität des Ordens liegt in der Krankenpflege, zeitweise betreuten die Kreuzherren über 60 Spitäler. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten der Ordensbrüder wurde neben den Spitälern auch die Pfarreien. Bis zum Ende des 13. Jahrhunderts gab es im Orden auch Ordensfrauen. Die Ordensstatuten stammen aus dem Jahre 1675; sie wurden einige Male erneuert, zuletzt in den 90-er Jahren des 20. Jahrhunderts. Während des Mittelalters verbreitete sich der Orden nach Schlesien, Polen und Mähren; später im 18. Jahrhundert auch nach Ungarn und Österreich. 1733 übergab Kaiser Karl VI. die Seelsorge an der neu errichteten Karlskirche diesem Orden. Bis heute versehen die Kreuzherren – mit wenigen Jahren Unterbrechung – ihren Dienst an der Kirche St. Karl Borromäus, wo sich auch der Sitz der österreichischen Provinz des Ordens befindet.
Der höchste Obere im Orden heißt der Großmeister und General. Noch im 18. Jh. hatte der Orden auch Laienbrüder, später nur Priester. Den Rat des Großmeisters bilden vier Konsultoren und ein Generalprokurator. Einige im Orden leiten die Ordenshäuser und heißen Kommandeure und Pröpste.
Am 17. September 2017 fand in der Kirche St. Karl Borromäus eine Festmesse anlässlich des 780. Jahrestages der päpstlichen Anerkennung des „Ritterlichen Kreuzherrenordens mit dem Roten Stern“ statt.
Marek Pučalík O.Cr., Die Karlskirche. Symbolik eines Heilsortes (Wien 2023).
Orden: Orden vom Heiligen Kreuz (Ordo Sanctae Crucis OSC)
Ordensfamilie: Regularkanoniker
Kirchenrechtliche Einordnung: Institut des geweihten Lebens, päpstlichen Rechts
Diözese: Erzdiözese Wien
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