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Rechtlicher Status

Grundsätzlich ist das Freiwillige Ordensjahr offen für alle, die an Ordensleben interessiert sind, unabhängig von Alter, Konfession oder Religion, sozialem Status, Herkunft oder Beruf. Je nachdem in welcher Situation Sie gerade leben, kommen unterschiedliche Modelle zur Teilnahme am Freiwilligen Ordensjahr für Sie in Frage:

1) Junge Menschen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahrs haben die Möglichkeit, ein Ordensjahr unter der Trägerschaft des Freiwilligen Sozialen Jahrs (FSJ) zu absolvieren. Die Auswahl der Einsatzstelle für das ehrenamtliche Engagement richtet sich in diesem Fall nach den rechtlichen Bestimmungen des FSJ. Die Kinderbeihilfe wird weiterbezahlt. Zusätzlich wird ein Taschengeld von 500 € ausbezahlt und man erhaltet das Klimaticket für den öffentlichen Verkehr. Neu ist, dass das FSJ – und damit auch das Ordensjahr unter dieser Trägerschaft – als Zeit für ein Selbsterhalterstipendium angerechnet wird.

2) Personen, die aufgrund einer beruflichen Tätigkeit, eines Studiums, einer Bildungskarenz, einer Sabbatzeit oder ihrer Pensionierung sozialversichert sind, nehmen am Ordensjahr teil, ohne einen anderen rechtlichen Status zu erwerben.

3) Personen, für die weder 1) noch 2) in Frage kommt, werden durch eine Ordensgemeinschaft formal angestellt werden (über der Geringfügigkeitsgrenze, d.h. dzt. mehr als 500,91 € (2023) bzw. 518,44 € (2024) brutto, 5-6 Wochenstunden nach Tarif). Sie sind dadurch sozialversichert.

In jedem Fall wird individuell ein schriftlicher Vertrag zwischen Ordensgemeinschaft und Ordensjahr-Teilnehmer/in abgeschlossen, der die Vereinbarungen über Finanzierung, Arbeitsleistung, Urlaubstage usw. festlegt.

 

Information und Anmeldung:

Sr. Anne Buchholz MC
Koordinatorin für das Freiwillige Ordensjahr
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+43 1 804 75 93-608

 

 

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